Treuhänder für Einzelfirmen und Freelancer

ALPINUM führt die Buchhaltung für Ihre Einzelfirma oder Ihre Tätigkeit als Freelancer: Privat und Geschäft sauber getrennt, AHV-Akontobeiträge realistisch geplant, MWST-Pflicht und Saldosteuersatz rechtzeitig geprüft. Der Festpreis beginnt bei CHF 300 pro Monat und lohnt sich, sobald jeden Monat regelmässig Belege anfallen. Persönlich in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

  • Privatbezüge, Privatanteile und Geschäftsfahrzeug sauber getrennt
  • AHV-Akontobeiträge und MWST-Grenze im Blick
  • Festpreis ab CHF 300 pro Monat, sinnvoll ab regelmässigen Belegen

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Einzelfirmen

Was Einzelfirmen und Freelancer mit ALPINUM gewinnen

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Privat und Geschäft klar getrennt

Sie sehen jeden Monat, was Ihre Einzelfirma verdient, was Sie privat bezogen haben und wie viel Liquidität der Firma bleibt. Weil die Einzelfirma keine eigene juristische Person ist, gilt, was Sie für sich entnehmen, als Privatbezug und nicht als Lohn; Steuern und AHV bemessen sich am Gewinn. ALPINUM führt dafür ein Privatkonto für Bezüge und Einlagen, auch wenn Miete, Krankenkasse oder Laptop über dasselbe Bankkonto laufen. Für gemischt genutzte Kosten wie Auto, Handy oder Arbeitszimmer buchen wir Privatanteile nach den Ansätzen der ESTV. So ist Ihr Gewinn von Anfang an so ausgewiesen, wie ihn das Steueramt erwartet, und Ihre Steuererklärung baut direkt darauf auf.

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AHV-Beiträge realistisch geplant

Ihre AHV-Beiträge sind planbar, vom ersten Akontobeitrag bis zur definitiven Rechnung. Als Selbständigerwerbender zahlen Sie AHV, IV und EO vollständig selbst: Die Ausgleichskasse erhebt zuerst Akontobeiträge auf dem geschätzten Einkommen und rechnet nach der Steuerveranlagung definitiv ab. Sie beurteilt auch, ob Sie als selbständig gelten. ALPINUM meldet der Ausgleichskasse auf Basis Ihrer laufenden Zahlen eine realistische Schätzung, im Startjahr ebenso wie in Jahren, in denen Ihr Einkommen wächst. So liegen die Akontobeiträge nahe an den definitiven Beiträgen. Im Live-Dashboard sehen Sie zudem eine Rückstellung für die Beiträge, und die Rechnung nach der Veranlagung ist bereits eingeplant.

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MWST-Anmeldung und Saldosteuersatz rechtzeitig geregelt

Wächst Ihr Umsatz, sind Sie bei der MWST rechtzeitig angemeldet und rechnen mit der Methode ab, die zu Ihnen passt. Ab CHF 100’000 Umsatz innerhalb eines Jahres werden Sie mehrwertsteuerpflichtig; die Befreiung endet bereits, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenze innert zwölf Monaten nach Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit überschreiten. ALPINUM verfolgt Ihren Umsatz laufend und meldet Sie innert der Frist von 30 Tagen an, damit Sie die MWST von Beginn an Ihren Kunden belasten. Den Saldosteuersatz wählen Sie innert 60 Tagen nach Erhalt der MWST-Nummer, sonst gilt für mindestens drei Steuerperioden die effektive Methode. Beide Varianten vergleichen wir vorab mit Ihren Zahlen.

Buchführung, Handelsregister, MWST und AHV für Einzelfirmen: die Besonderheiten

Buchführung und Handelsregister: die Grenzen bei CHF 500’000 und CHF 100’000

Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen; ab dieser Grenze gilt die volle Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht (Art. 957 Abs. 1 und 2 OR). Auch für die vereinfachte Buchführung gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss, inklusive Belegnachweis (Art. 957a OR). Der Steuererklärung legen Sie dann Aufstellungen über Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage sowie Privatentnahmen und -einlagen bei (Art. 125 Abs. 2 DBG). Ins Handelsregister eintragen muss sich, wer mit seinem Gewerbe im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100’000 Umsatzerlös erzielt hat; Angehörige der freien Berufe sind ausgenommen, sofern sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 931 OR). Art. 36 HRegV ist seit 2021 aufgehoben, die Pflicht folgt direkt aus dem OR. Rechtsstand 2026.

MWST: Steuerpflicht, Saldosteuersatz und Eigenverbrauch

Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im In- und Ausland weniger als CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Die Befreiung endet, sobald die Grenze im letzten Geschäftsjahr erreicht wurde oder absehbar innert zwölf Monaten überschritten wird (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Der Normalsatz beträgt seit 2024 8,1 %. Bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr ist die Saldosteuersatzmethode möglich (Art. 37 MWSTG), abgerechnet wird dann halbjährlich. Neu Eingetragene melden sie innert 60 Tagen nach Zustellung der MWST-Nummer (Art. 78 MWSTV). Für Unternehmensberatung, Informatikdienstleistungen und Grafikateliers beträgt der Satz 6,2 % (Saldosteuersätze-Verordnung der ESTV). Bei effektiver Abrechnung ist die Vorsteuer auf privat genutzten Gegenständen als Eigenverbrauch zu korrigieren (Art. 31 MWSTG).

AHV, Privatanteile und Geschäftsfahrzeug

Auf dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erhebt die AHV 8,1 % (Art. 8 AHVG); mit IV und EO sind es 10,0 %. Unter CHF 60’500 Jahreseinkommen gilt eine sinkende Skala, unter CHF 10’100 der Mindestbeitrag von CHF 530 (Merkblatt 2.02, Stand 1.1.2026). Ob Sie selbständig sind, beurteilt die Ausgleichskasse nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Im laufenden Jahr zahlen Sie Akontobeiträge auf dem voraussichtlichen Einkommen (Art. 24 AHVV); liegen sie mindestens 25 % unter den geschuldeten Beiträgen, fällt Verzugszins an (Art. 41bis AHVV). Für ein teilweise privat genutztes Geschäftsfahrzeug ohne Bordbuch sind pro Monat 0,9 % des Kaufpreises exklusive MWST als Privatanteil zu deklarieren, mindestens 150 Franken (ESTV, Merkblatt N 1/2007).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Einzelfirmen und Freelancer? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern eine Einzelfirma

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, was Ihre Einzelfirma verdient, was Sie privat bezogen haben und was an Abgaben noch auf Sie zukommt.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Gewinn laufendes JahrDer Gewinn ist bei der Einzelfirma Ihr Einkommen: Darauf bemessen sich Einkommenssteuer und AHV-Beiträge.Erfolgsrechnung aus bexio mit Privatanteilen und Abgrenzungen, monatlich im Dashboard
Privatbezüge im Verhältnis zum GewinnZeigt, ob Ihre Bezüge zum Gewinn passen, damit Eigenkapital und Liquidität für die Steuern erhalten bleiben.Privatkonto für Bezüge und Einlagen in der Buchhaltung
Rückstellung AHV und SteuernDefinitive AHV-Beiträge und Steuern werden erst nach der Veranlagung abgerechnet; mit der Rückstellung ist das Geld dafür bereits eingeplant.Hochrechnung aus dem laufenden Gewinn, abgeglichen mit den Akontorechnungen der Ausgleichskasse
Umsatz der letzten zwölf MonateZeigt frühzeitig, wann MWST-Pflicht, Handelsregistereintrag oder volle Buchführungspflicht erreicht werden.Fakturierte Umsätze aus bexio, rollierend ausgewertet
Offene DebitorenAls Freelancer ziehen Sie Ihre Rechnungen selbst ein; schon eine grosse offene Rechnung bestimmt die Liquidität eines Monats.Offene Posten aus bexio mit Fälligkeit, im Dashboard nach Kunde

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Freelancer in der Informatikberatung, Einzelfirma · ohne Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Freelancer in der Informatikberatung, Einzelfirma

Ausgangslage

Der Inhaber führte Geschäft und Privates über ein Konto und nutzte sein Auto ohne Bordbuch auch privat. Im zweiten Jahr stieg sein Umsatz über die MWST-Grenze, und die Ausgleichskasse stellte Akontobeiträge auf dem Einkommen des Startjahres in Rechnung.

Ergebnis

ALPINUM hat ein Privatkonto eingerichtet, den Privatanteil am Fahrzeug nach dem Ansatz der ESTV gebucht und die Anmeldung bei der MWST samt Antrag auf den Saldosteuersatz fristgerecht vorbereitet. Die Akontobeiträge wurden auf eine realistische Schätzung angepasst, Rückstellungen für AHV und Steuern sieht der Inhaber laufend im Dashboard.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Einzelfirmen und Freelancer mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Einzelfirmen und Freelancer

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Lohnt sich ein Treuhänder für meine Einzelfirma?

Das hängt vom Volumen ab. Unser Abo beginnt bei CHF 300 pro Monat und umfasst laufende Buchhaltung, MWST-Abrechnungen, Jahresabschluss und Steuererklärung, Live-Dashboard, eine feste Ansprechperson und die ALPINUM App für Belege. Das lohnt sich, sobald jeden Monat regelmässig Belege anfallen, Sie MWST-pflichtig sind oder es werden. Haben Sie nur eine Handvoll Rechnungen im Jahr, ist der Festpreis meist höher als Ihr Nutzen.

Ab wann muss ich mich als Freelancer bei der MWST anmelden?

Sobald Sie innerhalb eines Jahres im In- und Ausland CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erreichen. Starten Sie neu oder bauen Sie aus, endet die Befreiung schon dann, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenze innert zwölf Monaten überschreiten. Freiwillig unterstellen können Sie sich auch früher, etwa um die Vorsteuer auf Investitionen zurückzuholen. Den Saldosteuersatz müssen Sie innert 60 Tagen nach Zustellung der MWST-Nummer beantragen.

Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Ja, wenn Ihr Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100’000 erzielt hat. Angehörige der freien Berufe sind ausgenommen, solange sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Freiwillig eintragen dürfen Sie sich jederzeit. Die Firma muss Ihren Familiennamen enthalten und darf keinen Zusatz tragen, der eine Gesellschaft andeutet. Die Buchführungspflicht hängt davon nicht ab: Volle Buchhaltung ist erst ab CHF 500’000 Umsatz Pflicht.

Wie viel AHV zahle ich als Selbständigerwerbender?

Für 2026 betragen die Beiträge an AHV, IV und EO zusammen 10,0 % des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Unter CHF 60’500 Jahreseinkommen sinkt der Satz stufenweise, unter CHF 10’100 zahlen Sie den Mindestbeitrag von CHF 530. Die Ausgleichskasse erhebt zuerst vierteljährliche Akontobeiträge und rechnet nach der Steuerveranlagung ab. Wir melden Ihr voraussichtliches Einkommen realistisch, damit die Akontobeiträge gut zur definitiven Abrechnung passen.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.