Seit dem 1. Januar 2023 wurde das Konzept des Kapitalbands erfolgreich im Rahmen der Aktienrechtsrevision ins Obligationenrecht (Art. 653s ff. OR) aufgenommen.
Steuerpflichtige Unternehmen, deren Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'005'000 oder weniger beträgt, haben die Möglichkeit, ihre Buchhaltung nach der Saldosteuersatzmethode zu führen
Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Arbeitsbenefit, das Arbeitnehmern und Unternehmen viele Vorteile bietet. Diese Praxis kann jedoch auch kompliziert sein, da sie rechtliche und steuerliche Implikationen mit sich bringt.
Der Darlehensvertrag legt die Bedingungen für die Ausleihe und Rückzahlung des Geldes fest, einschliesslich Zinsen, Tilgungsraten, Laufzeit, Sicherheiten (falls vorhanden) und anderen relevanten Konditionen.
Transitorische Rechnungsabgrenzungen dienen der zeitlich korrekten Zuordnung von Einnahmen oder Ausgaben, auch wenn sie nicht dem aktuellen Geschäftsjahr entsprechen.
In der Schweiz müssen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Lohnausweis ausstellen, in dem alle steuerpflichtigen Einkünfte und Leistungen aufgeführt sind.
Die kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG) ist hingegen nicht obligatorisch, schützt aber den Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung wegen Krankheit oder Mutterschaft.
Die Kapitalherabsetzung bedeutet die Verminderung des Nominalbetrages des statutarisch festgelegten Grundkapitals (Aktienkapital und Partizipationskapital).
Für Unternehmen spielt das Eigenkapital eines Unternehmens eine wichtige Rolle, denn eine unternehmerische Tätigkeit wird durch Eigenkapital und/oder Fremdkapital finanziert.
Nach erfolgreichem Wachstum wollen die Inhaber ihre Rechtsform den veränderten Gegebenheiten anpassen und wandeln daher ihr Einzelunternehmen in eine GmbH um.
Nach erfolgreichem Wachstum wollen die Inhaber ihre Rechtsform den veränderten Gegebenheiten anpassen und wandeln daher ihr Einzelunternehmen in eine GmbH um.
Ein Sabbatical – auch unbezahlter Urlaub genannt - ist gesetzlich nicht verankert. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine längere Auszeit zulässt oder nicht.