Treuhänder für Compliance- und Risk-Dienstleister
ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Compliance- und Risk-Dienstleister: Pauschal- und Stundenmandate im richtigen Geschäftsjahr, Honorare an Mandanten im Ausland mit dem passenden MWST-Code, externe Fachexperten mit geklärtem AHV-Statut. Auslastung und Mandatsertrag sehen Sie im Live-Dashboard. Feste Ansprechperson in Zürich, Festpreis ab CHF 300 pro Monat.
- Pauschal- und Stundenmandate im richtigen Jahr
- MWST-Codes für Mandanten im In- und Ausland
- Externe Fachexperten mit geklärtem AHV-Statut
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Compliance-Dienstleister mit ALPINUM gewinnen
Jedes Mandat im richtigen Geschäftsjahr
Compliance-Mandate laufen über Monate: Jahrespauschalen für ein Outsourcing-Mandat werden im Voraus fakturiert, Stundenmandate für Weisungen, Gutachten oder Schulungen oft erst nach Abschluss. ALPINUM ordnet beide Formen dem Geschäftsjahr zu, in dem Ihr Team die Leistung erbringt. Vorausbezahlte Pauschalanteile für das Folgejahr stehen per Stichtag als passive Abgrenzung in der Bilanz, geleistete und noch offene Stunden als angefangene Arbeiten zu Kosten. Die MWST rechnen wir parallel nach Rechnung oder Zahlung ab. So zeigt Ihr Abschluss den Gewinn, den Ihr Team im Jahr erarbeitet hat, und Sie sehen die offenen Stunden je Mandat im Dashboard.
Klare MWST für Mandanten im Ausland
Viele Compliance-Dienstleister beraten Gruppengesellschaften, Fonds oder Finanzinstitute mit Sitz im Ausland. Für diese Beratung gilt das Empfängerortprinzip: Sie ist dort erbracht, wo der Mandant seinen Sitz hat, und trägt keine Schweizer MWST. Die Vorsteuern auf Ihren Kosten ziehen Sie trotzdem ab, und für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen die Auslandshonorare mit. ALPINUM hinterlegt je Mandant den passenden Steuercode, prüft bei Software-Abos und Datenbanken von Anbietern im Ausland die Bezugsteuer und zeigt Ihnen, ob für Ihren Mandantenmix die effektive Methode oder der Saldosteuersatz besser passt.
Fachexperten auf Mandatsbasis klar eingestuft
Für Spezialfragen ziehen Compliance-Dienstleister erfahrene Fachleute auf Mandatsbasis bei, etwa Juristinnen, frühere Compliance-Verantwortliche oder Prüfer. Ob deren Honorar Lohn oder Entgelt einer selbständigen Tätigkeit ist, beurteilt die Ausgleichskasse nach Unternehmerrisiko und Einbindung in Ihre Organisation, und zwar für jedes Mandat einzeln. Massgebend ist die tatsächliche Zusammenarbeit, nicht die Bezeichnung im Vertrag. ALPINUM klärt das Statut mit Ihnen vor dem ersten Einsatz, rechnet Honorare angestellter Experten über die Lohnbuchhaltung ab und verbucht Rechnungen selbständiger Experten als Fremdleistung, bei Sitz im Ausland mit Bezugsteuer. Ihre Mandatskalkulation enthält so von Anfang an die richtigen Sozialversicherungskosten.
Buchhaltung, MWST und Sozialversicherungen für Compliance-Dienstleister (Stand 2026)
Pauschalen, Stundenmandate und Berufshaftpflicht
Aufwände und Erträge sind zeitlich und sachlich abzugrenzen; nur bei Nettoerlösen bis CHF 100’000 darf auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt werden (Art. 958b OR). Geleistete, noch nicht fakturierte Stunden gehören zu den nicht fakturierten Dienstleistungen im Umlaufvermögen (Art. 959a Abs. 1 OR). Sie sind höchstens zu den Herstellungskosten zu bewerten (Art. 960a Abs. 1 OR) und zum tieferen Wert, wenn das Resthonorar die noch anfallenden Kosten nicht deckt (Art. 960c OR). Lässt ein vergangenes Ereignis, etwa eine geltend gemachte Haftung aus einem Mandat, einen Mittelabfluss erwarten, ist eine Rückstellung zu bilden (Art. 960e Abs. 2 OR). Prämien der Berufshaftpflichtversicherung sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG); auf ihnen erhebt der Bund eine Stempelabgabe von 5 % der Barprämie (Art. 21 und Art. 24 StG).
MWST: Empfängerort, Vorsteuer und Bezugsteuer
Beratungsleistungen gelten dort als erbracht, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder die betreffende Betriebsstätte hat (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Honorare an Mandanten im Ausland unterliegen deshalb nicht der Schweizer MWST; der Vorsteuerabzug auf den zugehörigen Kosten ist im selben Umfang möglich wie bei einer Leistung im Inland (Art. 29 Abs. 1bis MWSTG). Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im In- und Ausland weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Für Dienstleistungen von Anbietern mit Sitz im Ausland, die nicht im MWST-Register stehen, schulden Sie die Bezugsteuer, sofern Sie steuerpflichtig sind oder solche Leistungen für mehr als CHF 10’000 im Jahr beziehen (Art. 45 MWSTG). Der Saldosteuersatz für Beratung beträgt 6,2 % (Saldosteuersätze-Verordnung); Leistungen im Ausland werden auch damit in Abzug gebracht (ESTV, MWST-Info 12, Ziff. 10.1). Normalsatz 2026: 8,1 %.
Experten auf Mandatsbasis: Lohn oder selbständiges Honorar
Massgebender Lohn ist jedes Entgelt für Arbeit in unselbständiger Stellung (Art. 5 Abs. 2 AHVG); selbständig ist nur Einkommen, das kein solches Entgelt ist (Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 12 ATSG). Die Ausgleichskasse würdigt die gesamten Umstände: Für ein Unternehmerrisiko sprechen eigene Investitionen, Verlusttragung, eigene Räume und die Beschaffung eigener Aufträge, für Abhängigkeit Weisungsrecht, Präsenzpflicht und persönliche Arbeitspflicht (BSV, WML Rz. 1018–1020). Nicht ausschlaggebend sind die Bezeichnung im Vertrag, der Anschluss des Experten als Selbständigerwerbender und die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber (WML Rz. 1030–1035). Ist das Honorar Lohn, zieht der Auftraggeber die Beiträge bei jeder Zahlung ab und rechnet sie mit seinem Anteil ab (Art. 14 Abs. 1 AHVG); verfügt werden können Beiträge bis fünf Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres (Art. 16 Abs. 1 AHVG).
Was kostet ein Treuhänder für Compliance-Dienstleister? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern einen Compliance-Dienstleister
Ein Compliance-Dienstleister verkauft Fachwissen auf Zeit; diese Kennzahlen zeigen, welche Mandate tragen und wie gut das Team ausgelastet ist.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Auslastung je Fachperson | Verrechenbare Stunden im Verhältnis zur Sollzeit zeigen, wie viel Kapazität für neue Mandate frei ist. | Zeiterfassung im Abgleich mit den Sollstunden aus der Lohnbuchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Deckung der Pauschalmandate | Zeigt, ob die vereinbarte Pauschale die tatsächlich geleisteten Stunden zu internen Kostensätzen deckt. | Pauschalertrag je Mandat gegen erfasste Stunden mal internen Kostensatz, quartalsweise |
| Anteil wiederkehrender Erträge | Laufende Outsourcing-Mandate machen den Umsatz planbar und finanzieren den Ausbau des Teams. | Ertragskonten getrennt nach Pauschal- und Einzelmandaten, monatlich im Dashboard |
| Anteil externer Fachexperten am Aufwand | Zeigt, wie viel der Leistung beigezogene Experten erbringen und welche Marge nach ihrem Honorar bleibt. | Fremdleistungskonto und Lohnarten für Expertenhonorare aus Buchhaltung und Lohnbuchhaltung |
| Umsatz nach Domizil der Mandanten | Der Anteil der Auslandshonorare bestimmt Steuercodes, Vorsteuerabzug und die Wahl der Abrechnungsmethode. | MWST-Codes je Mandant in der Buchhaltung, quartalsweise mit der MWST-Abrechnung |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Beratungsfirma für Compliance und Regulierung (GmbH)
Ausgangslage
Die Firma betreute Jahrespauschalen und Stundenmandate für Mandanten in der Schweiz und im Ausland. Pauschalen wurden beim Zahlungseingang als Ertrag gebucht, alle Honorare liefen über denselben Steuercode, und zwei Fachexperten rechneten als freie Mitarbeitende ab.
Ergebnis
ALPINUM grenzt Pauschalen und offene Stunden per Stichtag ab, führt die Steuercodes nach Domizil der Mandanten und hat das Statut der Experten mit der Ausgleichskasse geklärt. Die Geschäftsleitung sieht Auslastung und Deckung je Mandat monatlich im Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für Compliance-Dienstleister
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenLohnbuchhaltung
Wir übernehmen den kompletten Payroll-Prozess von der monatlichen Lohnabrechnung über die Meldung an Sozialversicherungen bis hin zu Jahresendaktivitäten.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Compliance-Dienstleister mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen von Compliance-Dienstleistern
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Muss ich auf Compliance-Beratung für ausländische Mandanten MWST abrechnen?
In der Regel nicht. Beratungsleistungen gelten am Sitz des Empfängers als erbracht; hat Ihr Mandant seinen Sitz oder die betreffende Betriebsstätte im Ausland, ist keine Schweizer MWST geschuldet. Die Vorsteuern auf Ihren Kosten ziehen Sie trotzdem ab, und für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählt der Auslandsumsatz mit. ALPINUM hinterlegt den Steuercode je Mandant.
Wie verbuche ich eine Jahrespauschale, die im Voraus bezahlt wird?
Als Ertrag des Jahres, in dem Sie die Leistung erbringen. Deckt die Pauschale zum Teil das Folgejahr, grenzt ALPINUM diesen Teil per Stichtag als passive Rechnungsabgrenzung ab. Die MWST folgt dagegen Rechnung oder Zahlung: Bei vereinbarten Entgelten ist sie mit der Rechnungsstellung geschuldet, bei Vorauszahlungen ohne Rechnung mit dem Zahlungseingang. Erzielt Ihre Firma Nettoerlöse bis CHF 100’000, darf sie auf die zeitliche Abgrenzung verzichten.
Wann ist ein externer Compliance-Experte selbständig erwerbend?
Wenn er ein eigenes Unternehmerrisiko trägt und nicht in Ihre Arbeitsorganisation eingebunden ist. Dafür sprechen eigene Investitionen und Räume, eigene Akquisition und Verluste auf eigene Rechnung. Weisungsrecht, Präsenzpflicht und persönliche Arbeitspflicht sprechen für Lohn. Die Bezeichnung im Vertrag und ein Anschluss als Selbständigerwerbender entscheiden allein nichts, die Ausgleichskasse beurteilt jedes Mandat für sich. ALPINUM klärt das Statut mit Ihnen vor dem ersten Einsatz.
Saldosteuersatz oder effektive Abrechnung: Was passt zu einem Compliance-Dienstleister?
Mit Saldosteuersatz rechnen Sie für Beratung 6,2 % auf den steuerbaren Honoraren inklusive MWST ab; die Vorsteuern sind im Satz pauschal berücksichtigt. Honorare an Mandanten im Ausland bringen Sie in beiden Methoden in Abzug. Bei vielen Auslandmandanten oder hohen Investitionen in Software kann die effektive Methode mit vollem Vorsteuerabzug vorteilhafter sein. Die gewählte Methode gilt mindestens eine Steuerperiode; ALPINUM rechnet beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Wie wird die Berufshaftpflichtversicherung verbucht?
Als Versicherungsaufwand des Jahres, für das sie Deckung gewährt. Bezahlen Sie die Prämie für eine Periode über den Bilanzstichtag hinaus im Voraus, grenzt ALPINUM den Anteil des Folgejahres aktiv ab. Die Prämie ist von der MWST ausgenommen, Vorsteuer gibt es darauf also keine; auf der Prämie erhebt der Bund eine Stempelabgabe von 5 %. Wird aus einem Mandat eine Haftung geltend gemacht, prüfen wir mit Ihnen, ob eine Rückstellung nötig ist.
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Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.