Treuhänder für Finanz- und Anlageberater
ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Finanz- und Anlageberater: Beratungshonorare und Vermittlungsentgelte auf getrennten Konten, Jahresmandate periodengerecht abgegrenzt, die MWST nach der Praxis der ESTV für den Finanzbereich abgerechnet. Ihre feste Ansprechperson sitzt an der Klausstrasse 48 in Zürich. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich oder online.
- Beratung und Vermittlung sauber getrennt verbucht
- MWST und Vorsteuer nach der Praxis der ESTV
- Honorare und Löhne periodengerecht im Dashboard
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Finanzberater mit ALPINUM gewinnen
Klarheit über die MWST auf jeder Einnahme
Honorare für Anlageberatung und Finanzplanung sind für Kunden in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar. Wirken Sie dagegen als eigenständige Mittelsperson auf einen einzelnen Wertschriften- oder Kreditvertrag hin, ist das Entgelt dafür von der Steuer ausgenommen. Steht die Beratung im Vordergrund, gilt das ganze Entgelt als steuerbar. ALPINUM ordnet jede Einnahmequelle mit Ihnen nach der Praxis der ESTV ein, hinterlegt den passenden Steuercode und teilt die Vorsteuer im richtigen Verhältnis auf. Im Dashboard sehen Sie, wie sich Ihr Ertrag auf Beratung und Vermittlung verteilt.
Honorare im richtigen Geschäftsjahr
Jahresmandate und Abonnemente für die laufende Beratung werden oft im Voraus fakturiert, umfassende Finanz- und Pensionsplanungen ziehen sich über den Jahreswechsel. ALPINUM führt dafür eine Abgrenzungsliste je Mandat: Vorausbezahlte Honorare kommen in die passive Rechnungsabgrenzung, erbrachte, aber noch nicht fakturierte Arbeit wird als nicht fakturierte Dienstleistung ausgewiesen. So zeigt Ihr Jahresabschluss, was Sie im Geschäftsjahr tatsächlich erarbeitet haben, und die Steuererklärung baut auf derselben Grundlage auf. Im Live-Dashboard sehen Sie monatlich, welcher Teil der fakturierten Honorare bereits verdient ist und welcher noch vor Ihnen liegt.
Fixlohn und Erfolgsanteil korrekt abgerechnet
Angestellte Beraterinnen und Berater erhalten häufig einen Fixlohn und einen erfolgsabhängigen Anteil. Provisionen, Gratifikationen und Leistungsprämien sind massgebender Lohn und laufen mit allen Sozialversicherungsbeiträgen über die Lohnabrechnung. ALPINUM richtet dafür getrennte Lohnarten ein, rechnet variable Vergütungen in dem Monat ab, in dem der Anspruch entsteht, und grenzt Boni für das abgelaufene Jahr per Bilanzstichtag ab. Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen sind im Abo enthalten. Im Dashboard sehen Sie, wie sich Ihr Personalaufwand auf fixe und variable Teile verteilt. Inhaber einer GmbH beziehen ihren Lohn über dieselbe Abrechnung.
Buchhaltung, MWST und Lohn für Finanzberater: die Besonderheiten (Stand 2026)
MWST: Beratung steuerbar, eigenständige Vermittlung ausgenommen
Anlageberatung ist eine Finanzdienstleistung (Art. 3 Bst. c FIDLEG) und bei der MWST eine steuerbare Dienstleistung zum Normalsatz von 8,1 % (Art. 25 MWSTG). Hat der Kunde Sitz oder Wohnsitz im Ausland, liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland (Art. 8 Abs. 1 MWSTG; MWST-Branchen-Info 14, Ziff. 6.1.5). Von der Steuer ausgenommen sind die Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie Umsätze mit Wertpapieren einschliesslich deren Vermittlung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. a und e MWSTG). Als Vermittlung gilt nach der Praxis der ESTV, wer als Mittelsperson auf den Abschluss eines einzelnen Vertrags hinwirkt, ohne selbst Partei zu sein (Ziff. 5.10.1); Beratung gehört nicht dazu (Ziff. 5.10.2). Überwiegt die Beratung, etwa bei einer umfassenden Finanzplanung, ist das gesamte Entgelt steuerbar (Ziff. 5.10.3). Für ausgenommene Finanzumsätze ist die freiwillige Versteuerung ausgeschlossen (Art. 22 Abs. 2 Bst. a MWSTG).
Vorsteuer, Umsatzgrenze und Saldosteuersatz
Wer steuerbare und ausgenommene Leistungen erbringt, korrigiert den Vorsteuerabzug auf gemischt verwendeten Kosten nach dem Verhältnis der Verwendung (Art. 30 MWSTG); auf Kosten, die nur ausgenommenen Leistungen dienen, besteht kein Anspruch (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im In- und Ausland weniger als CHF 100’000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Ausgenommene Vermittlungsentgelte zählen für diese Grenze also nicht, Honorare von Kunden im Ausland hingegen schon. Bis CHF 5’024’000 steuerbaren Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr steht die Saldosteuersatzmethode offen (Art. 37 Abs. 1 MWSTG); für Finanzdienstleistungen beträgt der Satz 6,2 % (Saldosteuersätze-Verordnung der ESTV). Er berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuerquote (Art. 37 Abs. 3 MWSTG), abgerechnet wird halbjährlich (Art. 35 Abs. 1 MWSTG).
Abgrenzung, variable Vergütung und Kosten der Berufsausübung
Aufwände und Erträge sind zeitlich und sachlich abzugrenzen (Art. 958b Abs. 1 OR); darauf verzichten darf nur, wer Nettoerlöse von höchstens CHF 100’000 erzielt (Abs. 2). Erbrachte, noch nicht fakturierte Beratungsleistungen stehen in der Bilanz als nicht fakturierte Dienstleistungen, vorausbezahlte Mandatshonorare als passive Rechnungsabgrenzung (Art. 959a Abs. 1 und 2 OR). Provisionen, Gratifikationen und Leistungsprämien angestellter Beraterinnen und Berater gehören zum massgebenden Lohn (Art. 7 Bst. c und g AHVV). Ein auf bestimmte Geschäfte vereinbarter Provisionsanspruch entsteht, sobald das Geschäft mit dem Dritten rechtsgültig abgeschlossen ist (Art. 322b Abs. 1 OR). Je nach Status gehören der Eintrag im Beraterregister (Art. 28 FIDLEG) und der Anschluss an eine Ombudsstelle (Art. 77 FIDLEG) zur Berufsausübung. Die regulatorischen Abklärungen liegen bei Ihnen und Ihren Fachstellen; ALPINUM führt die Kosten dafür, für Berufshaftpflicht und Weiterbildung auf eigenen Konten.
Was kostet ein Treuhänder für Finanzberater? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine Finanzberatung
Eine Finanzberatung lebt von Honoraren und Vermittlung; diese Kennzahlen zeigen, wie sich der Ertrag zusammensetzt und was davon nach Personal- und Berufskosten bleibt.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Ertrag nach Beratung und Vermittlung | Zeigt den Anteil steuerbarer Honorare und ausgenommener Vermittlungsentgelte; davon hängt die Vorsteuerquote ab. | Getrennte Ertragskonten mit Steuercode, monatlich im Dashboard |
| Wiederkehrender Honoraranteil | Jahresmandate und Beratungsabonnemente machen den Ertrag planbar und finanzieren die Fixkosten. | Abgrenzungsliste je Mandat, quartalsweise ausgewertet |
| Ertrag je Kundenbeziehung | Zeigt, welche Mandate am meisten beitragen und wo sich ein Ausbau lohnt. | Debitoren je Kunde aus der Buchhaltung, quartalsweise |
| Fixer und variabler Personalaufwand | Das Verhältnis von Fixlohn zu Erfolgsanteilen zeigt, wie flexibel die Kostenbasis auf schwankende Erträge reagiert. | Lohnbuchhaltung mit getrennten Lohnarten, monatlich |
| Kosten der Berufsausübung | Register, Ombudsstelle, Berufshaftpflicht und Weiterbildung sind wiederkehrende Fixkosten, die der Honorarertrag decken muss. | Eigene Aufwandkonten, mit dem Jahresabschluss ausgewertet |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Unabhängige Finanzplanung und Anlageberatung (GmbH)
Ausgangslage
Die Inhaberin erstellte Finanz- und Pensionsplanungen gegen Honorar, betreute Kunden mit Jahresmandaten in der Anlageberatung und vermittelte vereinzelt Kredite. Alle Einnahmen liefen über ein gemeinsames Ertragskonto, die MWST rechnete sie quartalsweise selbst ab.
Ergebnis
ALPINUM hat mit ihr jede Einnahmequelle nach der Praxis der ESTV eingeordnet, Beratung und Vermittlung auf getrennte Konten gelegt und die Vorsteuer nach Verwendung aufgeteilt. Die Jahresmandate werden abgegrenzt, und die Inhaberin sieht ihren Ertrag nach Tätigkeit laufend im Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für Finanzberater
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenLohnbuchhaltung
Wir übernehmen den kompletten Payroll-Prozess von der monatlichen Lohnabrechnung über die Meldung an Sozialversicherungen bis hin zu Jahresendaktivitäten.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Finanzberater mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für Finanzberater
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Ist Anlageberatung MWST-pflichtig?
Für Kunden in der Schweiz ja. Honorare für Anlageberatung und Finanzplanung unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland: Sie verrechnen keine Schweizer MWST und behalten den Vorsteuerabzug. Steuerpflichtig werden Sie, sobald Ihr Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen im In- und Ausland CHF 100’000 pro Jahr erreicht. ALPINUM ordnet jeden Kunden beim Erfassen dem richtigen Steuercode zu.
Wann ist die Vermittlung von Krediten oder Wertschriften von der MWST ausgenommen?
Wenn Sie als eigenständige Mittelsperson auf den Abschluss eines einzelnen Vertrags hinwirken, ohne selbst Vertragspartei zu sein und ohne eigenes Interesse am Inhalt. Überwiegt dagegen die Beratung, etwa bei einer umfassenden Finanzplanung, ist das gesamte Entgelt steuerbar. Auf Kosten für ausgenommene Leistungen besteht kein Vorsteuerabzug, und eine freiwillige Versteuerung ist ausgeschlossen. ALPINUM prüft Ihre Verträge und bucht jede Zahlung mit dem richtigen Code.
Lohnt sich der Saldosteuersatz für Finanzberater?
Für Finanzdienstleistungen beträgt der Saldosteuersatz 6,2 % des steuerbaren Umsatzes inklusive MWST. Die Vorsteuer ist damit pauschal abgegolten, und Sie rechnen nur halbjährlich ab. Vorteilhaft ist die Methode, wenn Ihre tatsächliche Vorsteuer tief ist.Sie gilt für mindestens eine Steuerperiode; nach einem Wechsel zur effektiven Methode ist eine Rückkehr frühestens nach drei Jahren möglich. ALPINUM rechnet beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Wie werden Jahreshonorare über den Jahreswechsel verbucht?
Ein im Voraus fakturiertes Jahreshonorar ist erst verdient, wenn die Beratung erbracht ist. Den Teil, der das neue Geschäftsjahr betrifft, grenzt ALPINUM per Bilanzstichtag passiv ab. Umgekehrt erscheint eine Finanzplanung, die im Dezember weitgehend fertig ist und erst im Januar fakturiert wird, als nicht fakturierte Dienstleistung im alten Jahr. Abgrenzung, Jahresabschluss und Steuererklärung sind im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten.
Welche Aufgaben übernimmt ALPINUM für meine Finanzberatung?
Finanzbuchhaltung, MWST-Abrechnungen, Lohnbuchhaltung mit Lohnausweisen, Jahresabschluss und Steuererklärung, dazu das Kundenportal mit Live-Dashboard und die ALPINUM App für Belege. Ihre feste Ansprechperson antwortet innert 24 Stunden. Regulatorische Aufgaben wie Registrierung, Ombudsstelle oder Aufsicht bleiben bei Ihnen und Ihren Fachstellen; ALPINUM liefert dafür die Zahlen aus der Buchhaltung. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.