Treuhänder für Vermögensverwalter und Family Offices

ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Vermögensverwalter und Family Offices: Verwaltungsgebühren und Performance Fees periodengerecht abgegrenzt, die MWST nach Kundendomizil abgerechnet, Fixkosten und Eigenmittel so gegliedert, wie Sie sie gegenüber Aufsichtsorganisation und Prüfgesellschaft ausweisen. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online.

  • Fixkosten und Eigenmittel direkt aus der Buchhaltung
  • MWST je Kunde nach Domizil korrekt abgerechnet
  • Boni periodengerecht abgegrenzt und korrekt abgerechnet

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Vermögensverwalter

Was Vermögensverwalter mit ALPINUM gewinnen

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Eigenmittelnachweis jederzeit griffbereit

Sie wissen jederzeit, wie Ihre Eigenmittel im Verhältnis zur gesetzlichen Anforderung stehen. Ein bewilligter Vermögensverwalter hält dauernd Eigenmittel von mindestens einem Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung. ALPINUM richtet Kontenplan und Lohnarten so ein, dass Personal- und Geschäftsaufwand, Abschreibungen und variable Vergütungen getrennt erfasst werden. Boni mit und ohne Rechtsanspruch laufen auf eigenen Lohnarten, immaterielle Werte und ein allfälliger Verlustvortrag sind in der Bilanz direkt ersichtlich. Fixkosten und Eigenkapital sehen Sie laufend im Live-Dashboard, und mit dem Abschluss erhalten Sie die Zahlen, die Sie für den Nachweis gegenüber Aufsichtsorganisation und Prüfgesellschaft brauchen. So gehen Sie gut vorbereitet in jede Prüfung.

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Gebühren und Performance Fees im richtigen Quartal

Ihre Erfolgsrechnung zeigt jeden Ertrag in der Periode, in der Sie ihn verdient haben. Verwaltungsgebühren werden häufig quartalsweise im Nachhinein dem Kundendepot belastet, Performance Fees einmal pro Jahr. ALPINUM grenzt beide per Quartal und per Jahresende ab, sodass die Gebühren des vierten Quartals im richtigen Geschäftsjahr stehen. Die Belastungen der Depotbanken gleichen wir mit Ihrer Gebührenberechnung ab und führen Verwaltungsgebühren und Performance Fees auf getrennten Ertragskonten. Auch die Beiträge an die Aufsichtsorganisation und das Honorar der Prüfgesellschaft ordnen wir dem Geschäftsjahr zu, das sie betreffen. So sehen Sie im Live-Dashboard monatlich, wie sich Ertrag und Marge entwickeln, und Ihr Jahresabschluss steht auf belastbaren Zahlen.

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MWST nach Kundendomizil sauber abgerechnet

Jeder Kunde ist in Ihrer Fakturierung mit dem passenden Steuercode hinterlegt, und die MWST-Abrechnung geht geordnet an die ESTV. Vermögensverwaltung und Anlageberatung sind für Kunden in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland, und der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. ALPINUM ordnet jeden neuen Kunden beim Erfassen nach Domizil zu, prüft bei All-in-Fees, welche Bestandteile steuerbar und welche von der Steuer ausgenommen sind, und macht die Vorsteuer im richtigen Umfang geltend. Abweichungen besprechen wir mit Ihnen vor der Einreichung. Ob für Sie der Saldosteuersatz oder die effektive Methode besser passt, rechnen wir mit Ihren Zahlen durch.

Buchhaltung, MWST und Lohn für Vermögensverwalter: die Besonderheiten (Stand 2026)

Bewilligung, Mindestkapital und Eigenmittel

Wer gewerbsmässig im Auftrag über Vermögenswerte von Kunden verfügt, braucht als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA (Art. 5 und Art. 17 FINIG). Nicht unterstellt ist, wer ausschliesslich Vermögen von wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen verwaltet (Art. 2 Abs. 2 Bst. a FINIG). Das Mindestkapital beträgt CHF 100’000, bar einbezahlt und dauernd einzuhalten (Art. 22 FINIG). Die Eigenmittel müssen mindestens einen Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung betragen, höchstens CHF 10 Mio. (Art. 23 FINIG). Fixkosten sind Personal- und Geschäftsaufwand, Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste; rein erfolgsabhängige Vergütungen ohne Rechtsanspruch zählen nicht dazu (Art. 28 FINIV). Abzuziehen sind unter anderem Verlustvortrag, immaterielle Werte ausser Software und Beteiligungen (Art. 30 FINIV). Eine Berufshaftpflichtversicherung kann an die Hälfte der Eigenmittel angerechnet werden (Art. 31 FINIV).

Rechnungslegung, Aufsicht und Prüfung

Für Vermögensverwalter gelten die Rechnungslegungsvorschriften des Obligationenrechts; die vereinfachte Buchführung kleiner Einzelunternehmen nach Art. 957 Abs. 2 OR ist ausgeschlossen (Art. 32 FINIV). Die laufende Aufsicht übt eine von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisation aus (Art. 61 FINIG). Sie finanziert ihre Aufsichtstätigkeit und ihre Dienstleistungen durch Beiträge der Beaufsichtigten (Art. 43f Abs. 1 FINMAG). Geprüft wird grundsätzlich jährlich durch eine Prüfgesellschaft; die Aufsichtsorganisation kann den Rhythmus je nach Tätigkeit des Vermögensverwalters auf bis zu vier Jahre verlängern, dazwischen reicht der Vermögensverwalter einen Konformitätsbericht ein (Art. 62 FINIG). Beiträge an die Aufsichtsorganisation und das Honorar der Prüfgesellschaft gehören zum betrieblichen Geschäftsaufwand, der nach Art. 28 Abs. 2 FINIV in die Fixkosten einfliesst. ALPINUM führt sie auf eigenen Konten und grenzt sie dem Geschäftsjahr zu, das sie betreffen (Art. 958b OR).

MWST auf Gebühren und All-in-Fees, Lohn auf Boni

Gebühren für Verwaltungs- und Anlageberatungsaufträge sowie Performance Fees sind steuerbar, wenn der Kunde in der Schweiz domiziliert ist; bei Kunden im Ausland liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland (Art. 8 Abs. 1 MWSTG; ESTV, MWST-Branchen-Info 14, Ziff. 6.1.5). Umsätze mit Wertpapieren sind dagegen von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. e MWSTG). Bei einem Gesamtentgelt für beides, etwa einer All-in-Fee, wird grundsätzlich jede Leistung für sich beurteilt und abgerechnet (Art. 19 Abs. 1 MWSTG; ESTV, MWST-Branchen-Info 14, Ziff. 5.5.1); die Vorsteuer ist nur auf dem steuerbaren Anteil abziehbar (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Der Saldosteuersatz für Finanzdienstleistungen beträgt 6,2 %. Boni und Gratifikationen sind massgebender Lohn (Art. 7 Bst. c AHVV) und laufen über die Lohnabrechnung. Ein Bonus für das abgelaufene Geschäftsjahr gehört als Aufwand in dieses Jahr, auch wenn er später ausbezahlt wird (Art. 958b OR).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Vermögensverwalter? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern einen Vermögensverwalter

Ein Vermögensverwalter lebt von Gebühren auf dem verwalteten Vermögen und hält zugleich ein Eigenkapitalpolster; diese Kennzahlen zeigen beides.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Gebührenmarge auf dem verwalteten VermögenZeigt, wie viel Honorar je Franken verwaltetes Vermögen nach Rabatten bleibt.Vermögensausweise der Depotbanken im Abgleich mit den verbuchten Gebühren, quartalsweise
Eigenmittel im Verhältnis zu den FixkostenDas Eigenkapital muss dauernd mindestens einen Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung decken.Fixkosten nach den Kategorien der Finanzinstitutsverordnung und anrechenbare Eigenmittel, monatlich im Dashboard
Anteil der Performance Fees am ErtragZeigt, welcher Teil des Ertrags planbar aus wiederkehrenden Verwaltungsgebühren stammt und welcher von der Wertentwicklung der Kundendepots abhängt.Getrennte Ertragskonten für Verwaltungsgebühren und Performance Fees, quartalsweise ausgewertet
Variabler Anteil am PersonalaufwandErfolgsabhängige Vergütungen ohne Rechtsanspruch zählen nicht zu den Fixkosten und beeinflussen damit die erforderlichen Eigenmittel.Lohnbuchhaltung mit getrennten Lohnarten für Fixlohn und Bonus
Aufwand im Verhältnis zum ErtragZeigt, ob das Geschäftsmodell auch trägt, wenn tiefere Kurse die Gebühren auf dem verwalteten Vermögen senken.Erfolgsrechnung aus der laufenden Buchhaltung, monatlich im Dashboard

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Unabhängiger Vermögensverwalter (AG) · 4 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Unabhängiger Vermögensverwalter (AG)

Ausgangslage

Verwaltungsgebühren und Performance Fees liefen über ein gemeinsames Ertragskonto, Boni wurden bei der Auszahlung gebucht. Für den Eigenmittelnachweis rechnete die Geschäftsleitung die Fixkosten jedes Jahr selbst aus der Erfolgsrechnung heraus.

Ergebnis

ALPINUM hat Kontenplan und Lohnarten nach fixen und variablen Bestandteilen gegliedert, Verwaltungsgebühren und Performance Fees getrennt und die Gebühren quartalsweise abgegrenzt. Fixkosten und Eigenmittel stehen laufend im Dashboard, und die Zahlen für die Prüfgesellschaft kommen direkt aus dem Abschluss.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Vermögensverwalter mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Vermögensverwalter

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Ist Vermögensverwaltung MWST-pflichtig?

Ja, für Kunden in der Schweiz. Gebühren für Verwaltungsaufträge, Anlageberatung und Performance Fees unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland: keine Schweizer MWST, aber Vorsteuerabzug auf den zugehörigen Kosten. Für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen die Auslandshonorare mit. ALPINUM ordnet jeden Kunden beim Erfassen dem richtigen Steuercode zu.

Wie werden Verwaltungsgebühren und Performance Fees abgegrenzt?

Verwaltungsgebühren gehören in die Periode, für die sie geschuldet sind, auch wenn die Depotbank sie erst im Folgequartal belastet. ALPINUM grenzt sie per Quartal und per Jahresende ab, damit die Gebühren des vierten Quartals im alten Geschäftsjahr stehen. Performance Fees gehören in das Geschäftsjahr, für das die Wertentwicklung gemessen wird. Beide führen wir auf getrennten Ertragskonten und gleichen sie mit den Belastungen der Depotbanken und Ihrer Gebührenberechnung ab.

Braucht ein Single Family Office eine FINMA-Bewilligung?

Nach dem Finanzinstitutsgesetz nicht unterstellt ist, wer ausschliesslich Vermögenswerte von Personen verwaltet, mit denen er wirtschaftlich oder familiär verbunden ist. Ein Multi Family Office, das Vermögen Dritter verwaltet, braucht dagegen in der Regel eine Bewilligung als Vermögensverwalter. Die Abgrenzung im Einzelfall ist eine rechtliche Frage. ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Abschluss für beide Formen, mit oder ohne Prüfgesellschaft.

Wie hoch müssen die Eigenmittel eines Vermögensverwalters sein?

Mindestens ein Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung, höchstens CHF 10 Mio.; unabhängig davon gilt ein Mindestkapital von CHF 100’000. Zu den Fixkosten zählen Personal- und Geschäftsaufwand, Abschreibungen sowie Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste, nicht aber rein erfolgsabhängige Boni ohne Rechtsanspruch. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann an die Hälfte angerechnet werden. ALPINUM liefert Fixkosten und Eigenkapital mit jedem Abschluss.

Wie werden Boni bei einem Vermögensverwalter abgerechnet?

Boni und Gratifikationen sind massgebender Lohn und laufen mit allen Sozialversicherungsbeiträgen über die Lohnabrechnung, nicht als Gewinnausschüttung. Ein Bonus für das abgelaufene Jahr gehört als Aufwand in dieses Jahr, auch wenn er erst nach dem Abschluss ausbezahlt wird. Ob er zu den Fixkosten zählt, hängt davon ab, ob ein Rechtsanspruch besteht. ALPINUM führt Fixlohn und Bonus als getrennte Lohnarten, damit die Eigenmittelberechnung stimmt.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.