Treuhänder für Ihre AG

ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Ihre Aktiengesellschaft: Opting-out und Revisionspflicht jedes Jahr geprüft, VR-Honorare korrekt über die AHV abgerechnet, Dividenden mit Verrechnungssteuer fristgerecht deklariert und die Jahresrechnung rechtzeitig für die Generalversammlung bereit. Sie erhalten eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

  • Opting-out und Revisionspflicht jedes Jahr geprüft
  • VR-Honorare und Dividenden korrekt abgerechnet
  • Jahresrechnung rechtzeitig für die Generalversammlung

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Was Ihre AG mit ALPINUM gewinnt

01

Opting-out mit klarem Blick auf alle Folgen

Ihre AG nutzt das Opting-out mit klarem Blick auf Voraussetzungen und Folgen. Auf die eingeschränkte Revision verzichten kann sie, wenn sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und sämtliche Aktionäre zustimmen. Der Verzicht gilt für künftige Geschäftsjahre und wird vor deren Beginn mit der letzten Jahresrechnung beim Handelsregisteramt angemeldet. Mit dem Opting-out ist ein Kapitalband mit Ermächtigung zur Herabsetzung ausgeschlossen; zeigt die Jahresrechnung einen hälftigen Kapitalverlust, prüft sie vor der Genehmigung ein zugelassener Revisor. ALPINUM rechnet die Vollzeitstellen jedes Jahr aus der Lohnbuchhaltung hoch und meldet Ihnen früh, wenn Wachstum oder Ergebnis eine Revision auslösen.

02

VR-Honorare korrekt über die Lohnbuchhaltung abgerechnet

Die Honorare Ihres Verwaltungsrats sind von Anfang an korrekt mit der AHV abgerechnet. Tantiemen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder des Verwaltungsrats gehören zum massgebenden Lohn, und die AG rechnet darüber mit ihrer Ausgleichskasse ab, auch wenn das Mitglied das Honorar an seinen Arbeitgeber weitergeben muss. Ausgenommen ist ein Honorar, das die AG direkt an den Schweizer Arbeitgeber des Mitglieds zahlt, wenn das Mitglied diesen im Verwaltungsrat vertritt. Bis CHF 2’500 pro Jahr werden Beiträge nur auf Verlangen erhoben. ALPINUM rechnet VR-Honorare über die Lohnbuchhaltung ab statt als Lieferantenrechnung. So stimmen die Abrechnung mit der Ausgleichskasse und die Bescheinigung an die Steuerbehörde überein.

03

Aktienbuch und Transparenzregister aktuell nachgeführt

Sie wissen jederzeit, wer Aktionär Ihrer AG ist, wen Sie zur Generalversammlung einladen und wem die Dividende zusteht. Gegenüber der AG gilt als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist; ein vorschriftsgemäss geführtes Aktienbuch gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesellschaft. Seit 1. Oktober 2026 identifiziert die AG zudem ihre wirtschaftlich berechtigten Personen, meldet sie dem Transparenzregister und meldet Änderungen innert eines Monats. ALPINUM gleicht bei jeder Kapitalerhöhung und Aktienübertragung Aktienbuch und Buchhaltung ab und erinnert Sie an die Meldungen, die daraus folgen. So passen Aktienbuch, Kapitalkonten und Register zusammen, und die Generalversammlung startet mit klaren Verhältnissen.

Aktienkapital, Generalversammlung und Ausschüttungen in der AG: die Besonderheiten

Aktienkapital, Kapitalband und Aktienbuch

Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000 (Art. 621 OR). Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 geleistet sein (Art. 632 OR); Bareinlagen gibt die Bank erst nach der Eintragung frei (Art. 633 OR). Seit 2023 können die Statuten den Verwaltungsrat ermächtigen, das Kapital während höchstens fünf Jahren innerhalb eines Kapitalbands um höchstens die Hälfte zu erhöhen oder herabzusetzen; herabsetzen darf er nur, wenn die AG nicht auf die eingeschränkte Revision verzichtet hat (Art. 653s OR). Über die Namenaktien führt die AG ein Aktienbuch, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann (Art. 686 OR). Seit 1. Oktober 2026 meldet sie ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister (Art. 9 TJPG). Rechtsstand 2026.

Generalversammlung, Jahresrechnung und Revision

Der Geschäftsbericht ist innert sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen (Art. 958 Abs. 3 OR); im selben Zeitraum findet die ordentliche Generalversammlung statt (Art. 699 Abs. 2 OR). Der Verwaltungsrat beruft sie mindestens 20 Tage vorher ein (Art. 700 OR). Die Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über Bilanzgewinn und Dividende (Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR); darüber wird ein Protokoll geführt (Art. 702 OR). Mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann eine AG mit nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt auf die eingeschränkte Revision verzichten (Art. 727a Abs. 2 OR). Hat sie keine Revisionsstelle und zeigt die Jahresrechnung einen hälftigen Kapitalverlust, ist diese vor der Genehmigung dennoch eingeschränkt zu prüfen (Art. 725a Abs. 2 OR).

Dividenden, Verrechnungssteuer und VR-Honorare

Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden (Art. 675 OR), nachdem 5 % des Jahresgewinns der gesetzlichen Gewinnreserve zugewiesen sind, bis diese mit der Kapitalreserve die Hälfte des Aktienkapitals erreicht (Art. 672 OR). Die AG zieht 35 % Verrechnungssteuer ab (Art. 4 Abs. 1 Bst. b und Art. 13 VStG) und zahlt sie innert 30 Tagen nach Fälligkeit der Dividende (Art. 16 Abs. 1 Bst. c VStG). Gesondert ausgewiesene und der ESTV gemeldete Reserven aus Kapitaleinlagen können ohne Verrechnungssteuer zurückbezahlt werden (Art. 5 Abs. 1bis VStG). VR-Honorare gehören zum massgebenden Lohn (Art. 7 Bst. h AHVV); die Ausnahme für Honorare an den Arbeitgeber regelt die Wegleitung des BSV, Rz. 2049–2055.

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Ihre AG? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern eine AG

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich die Kennzahlen, auf die Verwaltungsrat, Aktionäre und Bank bei einer AG schauen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
EigenkapitalquoteZeigt die Substanz der AG und wie viel Spielraum für Dividenden bleibt.Eigenkapital und Bilanzsumme aus der laufenden Buchhaltung in bexio
Deckung von Aktienkapital und gesetzlichen ReservenZeigt, ob das Nettovermögen mindestens die Hälfte davon deckt; darunter ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen, und ohne Revisionsstelle wird die Jahresrechnung vor der Genehmigung geprüft.Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten aus der Bilanz, verglichen mit Aktienkapital und gesetzlichen Reserven
Ausschüttbare ReservenNur Bilanzgewinn und freie Reserven dürfen als Dividende fliessen; Reserven aus Kapitaleinlagen zeigen, was ohne Verrechnungssteuer zurückbezahlt werden kann.Eigenkapitalkonten getrennt nach Gewinnreserven und Kapitaleinlagereserven
Vollzeitstellen im JahresdurchschnittEntscheidet, ob das Opting-out zulässig bleibt; die Grenze liegt bei zehn Stellen.Pensen, Eintritte und Austritte aus der Lohnbuchhaltung, laufend hochgerechnet
LiquiditätDividende, Verrechnungssteuer, Steuern und VR-Honorare müssen aus flüssigen Mitteln bezahlt werden.Bankkonten, offene Debitoren und Kreditoren, monatlich im Dashboard

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · IT-Beratungs-AG mit drei Aktionären · 7 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: IT-Beratungs-AG mit drei Aktionären

Ausgangslage

Die AG hatte auf die Revision verzichtet, das Aktienbuch seit dem Eintritt des dritten Aktionärs nicht nachgeführt und VR-Honorare als Fremdleistung verbucht. Die Verrechnungssteuer auf der Dividende wurde erst Monate nach dem Beschluss deklariert.

Ergebnis

ALPINUM hat das Aktienbuch mit den Kapitalkonten abgeglichen, die VR-Honorare in die Lohnbuchhaltung übernommen und prüft vor jedem Abschluss, ob das Opting-out zulässig bleibt. Dividende und Verrechnungssteuer bereiten wir mit dem Antrag an die Generalversammlung vor.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So startet Ihre AG mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Buchhaltung einer AG

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Wie viel Aktienkapital muss ich für eine AG einzahlen?

Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein; für den Rest bleiben die Aktionäre einzahlungspflichtig. Bareinlagen liegen bis zur Eintragung im Handelsregister auf einem Sperrkonto. Statt Geld sind auch Sacheinlagen möglich, mit schriftlichem Vertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung. Nicht einbezahltes Kapital weisen wir in der Bilanz gesondert aus.

Braucht meine AG eine Revisionsstelle?

Nicht zwingend. Hat Ihre AG im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen und stimmen sämtliche Aktionäre zu, kann sie auf die eingeschränkte Revision verzichten. Der Verzicht ist vor Beginn des Geschäftsjahres mit der letzten Jahresrechnung beim Handelsregisteramt anzumelden. Jeder Aktionär kann spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen. Bei einem hälftigen Kapitalverlust ist die Jahresrechnung trotz Verzicht prüfen zu lassen.

Muss ich auf mein Verwaltungsratshonorar AHV bezahlen?

Ja, Honorare, Tantiemen und Sitzungsgelder des Verwaltungsrats sind massgebender Lohn. Die AG rechnet sie mit ihrer Ausgleichskasse ab und bescheinigt sie der Steuerbehörde. Ausgenommen ist ein Honorar, das direkt an Ihren Arbeitgeber in der Schweiz fliesst, wenn Sie ihn im Verwaltungsrat vertreten. Beträgt das Honorar höchstens CHF 2’500 im Jahr, werden Beiträge nur auf Ihr Verlangen erhoben. Die Abrechnung übernimmt unsere Lohnbuchhaltung.

Wie zahlt meine AG eine Dividende aus?

Die Generalversammlung beschliesst die Dividende nur aus Bilanzgewinn oder dafür gebildeten Reserven und nach der Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve. Die AG zahlt 65 % an die Aktionäre aus und überweist 35 % Verrechnungssteuer innert 30 Tagen nach Fälligkeit an die ESTV. Aktionäre mit Wohnsitz in der Schweiz beantragen die Rückerstattung bei ihrem Wohnsitzkanton. Den ausschüttbaren Betrag zeigen wir mit dem Jahresabschluss, der im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten ist.

Muss meine AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden?

Ja. Seit 1. Oktober 2026 meldet jede AG dem Transparenzregister die natürlichen Personen, die sie mit mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen oder auf andere Weise kontrollieren; gibt es keine, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs. Fällig ist die Meldung einen Monat nach der ersten Änderung im Handelsregister, spätestens aber fünf Monate nach Inkrafttreten, wenn die AG nicht ordentlich revidiert wird, oder zwei Jahre, wenn alle Berechtigten als Organ eingetragen sind.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.