Treuhänder für Immobilienverwaltungen und Makler

ALPINUM führt die Buchhaltung für Immobilienverwaltungen und Maklerbüros: Mietzinse, Nebenkosten-Akonti und andere fremde Gelder getrennt von den eigenen Mitteln, Maklerprovisionen erst mit dem Vertragsabschluss verbucht, Honorare und Mieten richtig in der MWST. Sie erhalten eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Honoraren und eigener Liquidität und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

  • Fremde Gelder und Mieterkautionen getrennt von den eigenen Mitteln
  • Maklerprovisionen periodengerecht nach Vertragsabschluss
  • MWST für Honorare, Vermietung und Option geklärt

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Immobilienverwaltungen

Was Immobilienverwaltungen und Makler mit ALPINUM gewinnen

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Fremde Gelder getrennt, eigene Liquidität auf einen Blick

Sie sehen jederzeit, welcher Franken welchem Eigentümer gehört und wie viel Liquidität Ihrer Verwaltung selbst zur Verfügung steht. ALPINUM führt die Mietzinse und Nebenkosten-Akonti, die Sie für die Eigentümer einziehen, auf separaten Konten, ebenso die Zahlungen für Unterhalt und Reparaturen und die Überweisung des Saldos. Für jeden Eigentümer buchen wir ein eigenes Abrechnungskonto als Verbindlichkeit und stimmen die Salden jeden Monat mit der Bank ab. Mieterkautionen liegen, wie es das Mietrecht vorsieht, auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters; das prüfen wir beim Onboarding. Im Live-Dashboard sehen Sie Ihre eigene Liquidität, getrennt von den Fremdgeldern.

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Nebenkostenabrechnungen und Honorare im richtigen Jahr

Ihre Erfolgsrechnung zeigt Ihre eigenen Erträge, und die MWST bemisst sich auf Ihren Honoraren, auch wenn Heiz- und Nebenkostenperioden nicht am 31. Dezember enden. ALPINUM trennt dafür die Akonti der Mieter konsequent von Ihren Erträgen. Abgerechnet wird mindestens einmal jährlich, und die Verwaltungskosten für die Abrechnung dürfen nach Aufwand oder üblichen Ansätzen angerechnet werden. Entstehen die Abrechnung für die Mieter und damit Ihr Honorar erst Monate nach dem Jahreswechsel, grenzen wir die bereits geleistete Arbeit an offenen Abrechnungen zum Jahresende ab. So steht der Ertrag im Geschäftsjahr, in dem Sie ihn erarbeitet haben, und das Live-Dashboard zeigt, welche Abrechnungen noch ausstehen.

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Maklerprovisionen im Jahr des Vertragsabschlusses

Ihr Provisionsertrag steht in dem Jahr, in dem Sie ihn verdient haben. Der Makler hat Anspruch auf seinen Lohn, sobald der Kauf- oder Mietvertrag dank seines Nachweises oder seiner Vermittlung zustande gekommen ist; steht der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, etwa einer Baubewilligung, mit deren Eintritt. ALPINUM verbucht Provisionen deshalb nach Abschlussdatum, getrennt von Reservationen und unterschriebenen Mandaten, und grenzt sie zum Jahresende ab. Auch für Ihr Team ist gesorgt: Provisionen angestellter Makler sind AHV-pflichtiger Lohn, und ihr Anspruch entsteht mit dem rechtsgültigen Abschluss des Geschäfts. Wir rechnen sie über die Lohnbuchhaltung ab, sodass Lohnausweise und Sozialversicherungen stimmen.

Buchhaltung, Provisionen und MWST für Immobilienverwaltungen und Makler: die Besonderheiten

Fremde Gelder, Mieterkautionen und Nebenkosten

Wer als Beauftragte Mietzinse für Eigentümer einzieht, muss auf Verlangen Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was ihr aus dem Mandat zugekommen ist (Art. 400 OR). Forderungen, die sie dabei in eigenem Namen für Rechnung des Eigentümers erwirbt, gehen unter den Voraussetzungen von Art. 401 OR auf diesen über, auch gegenüber einer Konkursmasse. Kautionen für Wohn- und Geschäftsräume sind bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters zu hinterlegen, bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse (Art. 257e OR). Nebenkosten schuldet der Mieter nur, wenn sie besonders vereinbart sind (Art. 257a OR); verrechnet werden die tatsächlichen Aufwendungen, mit Einsicht in die Belege (Art. 257b OR). Bei Akontozahlungen ist mindestens jährlich abzurechnen (Art. 4 VMWG). Rechtsstand 2026.

Mäklerlohn, Abgrenzung und Provisionen der Mitarbeitenden

Mit dem Mäklervertrag weist der Makler gegen Vergütung die Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss nach oder vermittelt diesen; im Übrigen gilt Auftragsrecht (Art. 412 OR). Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande gekommen ist, bei einer aufschiebenden Bedingung erst mit deren Eintritt. Ersatz für Aufwendungen gibt es bei einem Scheitern nur, wenn er vereinbart ist (Art. 413 OR). In der Jahresrechnung sind Aufwand und Ertrag zeitlich und sachlich abzugrenzen (Art. 958b OR). Bei angestellten Maklern entsteht der Provisionsanspruch, wenn das Geschäft mit dem Dritten rechtsgültig abgeschlossen ist; er fällt nachträglich dahin, wenn der Dritte seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt (Art. 322b OR). Provisionen gehören zum massgebenden Lohn für AHV, IV und EO (Art. 7 Bst. g AHVV).

MWST: ausgenommene Vermietung, Option und steuerbare Honorare

Vermietung und Verkauf von Grundstücken sind von der MWST ausgenommen; steuerbar bleiben unter anderem separat vermietete Parkplätze, soweit sie keine Nebenleistung zu einer ausgenommenen Vermietung sind (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 und 21 MWSTG). Für ausgenommene Vermietungen kann optiert werden, nicht aber, wenn das Objekt ausschliesslich zum Wohnen genutzt wird (Art. 22 MWSTG). Ausgenommene Mieten zählen nicht zur Umsatzgrenze von CHF 100’000 (Art. 10 Abs. 2 MWSTG). Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken sind steuerbare Dienstleistungen, seit 2024 zum Normalsatz von 8,1 % (Art. 25 MWSTG); Ort der Leistung ist der Ort des Grundstücks (Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG). Der Saldosteuersatz für beide Tätigkeiten beträgt 6,2 % (Saldosteuersätze-Verordnung der ESTV). Rechtsstand 2026.

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Immobilienverwaltungen und Makler? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern eine Immobilienverwaltung

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, was Verwaltung und Maklergeschäft verdienen und welche Gelder auf Ihren Konten den Eigentümern zustehen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Honorarertrag je MandatZeigt, welche Liegenschaften und Eigentümer den Aufwand der Bewirtschaftung tragen und wo sich eine Anpassung des Honorars lohnt.Erlöskonten und Kostenstellen je Mandat in bexio, monatlich im Dashboard
Eigene Liquidität ohne FremdgelderDieses Geld steht für Löhne, Büromiete und Steuern zur Verfügung; die Gelder der Eigentümer sind separat ausgewiesen.Bankkonten der Firma abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern
Abstimmungsdifferenz FremdgelderBankbestand der Fremdgeldkonten und Abrechnungskonten der Eigentümer müssen übereinstimmen; offene Posten klären wir in der monatlichen Abstimmung.Monatlicher Abgleich von Fremdgeldkonten und Eigentümerkonten in der Buchhaltung
Provisionsertrag nach AbschlussdatumZeigt den tatsächlich verdienten Mäklerlohn je Periode, getrennt von Reservationen und Mandaten, die noch offen sind.Erlöskonto Provisionen mit Datum des Vertragsabschlusses, Abgrenzung zum Jahresende
Personalaufwand im Verhältnis zum HonorarertragBewirtschaftung ist personalintensiv; steigt der Anteil, braucht es mehr Mandate je Person oder höhere Honorare.Personalaufwand inklusive Provisionen aus der Lohnbuchhaltung im Verhältnis zu den Honorarerträgen

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Referenz · Immobilienverwaltung

Q Base Capital AG

Ausgangslage

Q Base Capital hatte keinen Echtzeit-Zugriff auf die eigene Buchhaltung und keinen Überblick über die Kennzahlen. Das bisherige System bot keinen Kundenzugang.

Ergebnis

ALPINUM hat die Buchhaltung auf bexio migriert, übernimmt sämtliche Buchhaltungsarbeiten und liefert ein monatliches Reporting mit den wichtigsten Kennzahlen. Die Finanzdaten sind jederzeit aktuell und transparent, und Budget- und Liquiditätsplanung stützen sich auf verlässliche Zahlen.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Immobilienverwaltungen und Makler mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Immobilienverwaltungen und Maklern

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Sind Mieteinnahmen mehrwertsteuerpflichtig?

Nein, die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen ist von der MWST ausgenommen, und diese Mieten zählen auch nicht zur Umsatzgrenze von CHF 100’000. Steuerbar sind etwa separat vermietete Parkplätze. Bei Geschäftsräumen kann der Eigentümer für die Versteuerung optieren und dann die Vorsteuer abziehen; bei reiner Wohnnutzung ist die Option ausgeschlossen. Verwaltungshonorare und Maklerprovisionen sind dagegen steuerbar.

Gehören Mieterkautionen in die Buchhaltung der Verwaltung?

Nein. Leistet ein Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, muss sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf seinen Namen hinterlegt werden; bei Wohnungen sind höchstens drei Monatszinse erlaubt. Die Bank gibt sie nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil heraus. Beim Onboarding prüfen wir, dass keine Kautionen auf Ihren Geschäftskonten liegen.

Wann darf ich als Makler die Provision als Ertrag buchen?

Wenn der Kauf- oder Mietvertrag dank Ihres Nachweises oder Ihrer Vermittlung zustande gekommen ist. Steht er unter einer aufschiebenden Bedingung, ist der Lohn erst mit deren Eintritt verdient. Eine Reservation oder ein unterschriebenes Mandat genügt nicht. Aufwendungsersatz können Sie bei einem Scheitern nur verlangen, wenn er vereinbart ist. Zum Jahresende grenzen wir Provisionen nach Abschlussdatum ab, damit der Gewinn im richtigen Geschäftsjahr steht.

Welcher Saldosteuersatz gilt für Liegenschaftsverwaltung und Vermittlung?

Für Verwaltung und Vermittlung von Liegenschaften beträgt der Saldosteuersatz 2026 je 6,2 %. Die Methode steht offen, solange Sie pro Jahr nicht mehr als CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer erreichen; abgerechnet wird halbjährlich. Sie ist bei der ESTV zu beantragen und mindestens eine Steuerperiode beizubehalten. Ob sie sich lohnt, hängt von Ihren Vorsteuern ab; wir rechnen beide Methoden vorab durch.

Wie oft muss eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden?

Werden Nebenkosten über Akontozahlungen erhoben, ist mindestens einmal jährlich abzurechnen; bei Pauschalen ist auf Durchschnittswerte dreier Jahre abzustellen. Verrechnet werden die tatsächlichen Aufwendungen, die Verwaltungskosten für die Abrechnung nach Aufwand oder üblichen Ansätzen. Mieter dürfen die Belege einsehen. In Ihrer Buchhaltung trennen wir die Akonti der Mieter von Ihren Honoraren und grenzen offene Abrechnungen zum Jahresende ab.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.