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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpinum Accounting AG

(V. 2022/07)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Alpinum Accounting AG (Alpinum) für ihre Kunden anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Alpinum gegenüber dem Kunden.

Diese AGB können von der Alpinum jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

2. Umfang und Ausführung der Leistung

Die Alpinum erfüllt die Leistung sorgfältig und fachkundig im Rahmen der vom Kunden mitgeteilten Informationen, erteilten Vorgaben sowie auf der Grundlage der eigenen Erfahrung.

Die Instruktionen des Kunden haben in schriftlicher Form oder per E-Mail zu erfolgen. Alpinum darf in dringenden Fällen auch ohne besondere Weisung des Kunden handeln und hat sich dabei am vermutlichen Kundeninteresse zu orientieren. In einem solchen Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren.

Die Alpinum ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrags oder einzelner Teile davon nach freiem Ermessen Tochtergesellschaften einzusetzen; sowie, die gesamte oder einen Teil der Durchführung des Vertrags an (externe) Dritte (Service Provider) zu übertragen.

3. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Alpinum während der ganzen Vertragsdauer die erforderlichen, kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Der Kunde übermittelt der Alpinum die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig. Die Alpinum darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig, vollständig und gesetzmässig sind.

4. Kommunikation

Mit der Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse oder Verwendung von irgendwelchen anderen elektronischen Kollaborationslattformen stimmt der Kunde der Kommunikation mit Alpinum mit solchen Kommunikationsmitteln zu und er trägt sämtliche damit verbundene Risiken, wie das unrechtmässige Eindringen oder Schädigungen durch Viren oder unberechtigte Dritte. Die Alpinum lehnt jede Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln sowie Kollaborationsplattformen ab.

5. Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung erlangt haben vertraulich zu behandeln. Vertraulich sind besonders die finanziellen Verhältnisse des Kunden, Kundendaten, Arbeits- und Prozessabläufe. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vor. Die Verschwiegenheitspflicht gilt ohne Einschränkung ausser, es liege eine schriftliche oder E-Mail-Entbindung von dieser Pflicht vor oder es bestehe eine behördliche / gerichtliche Pflicht zur Offenlegung von Informationen.

6. Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Alpinum erstellten Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten Know-hows verbleiben bei Alpinum.

Die Alpinum räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungs- recht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.

Alpinum darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Alpinum ist zur Nennung nicht verpflichtet.

7. Honorar und Auslagen

Das Honorar von Alpinum basiert auf den anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. Die anwendbaren Stundensätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt.

Kostenvoranschläge beruhen auf der Schätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden revolvierenden Arbeiten (Anzahl Buchungen) und setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Kostenvoranschläge sind für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich – es wird der effektive Zeitaufwand verrechnet.

Zieht die Alpinum in Absprache mit dem Kunden Dritte zur Erbringen einer Leistung bei, verpflichtet sich der Kunde, die anfallenden Auslagen / Spesen zu begleichen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Honorarrechnungen von Alpinum sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Die Alpinum hat jederzeit das Recht, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. Die Alpinum behält sich vor, ihre Dienstleistungen einzustellen oder das Mandat niederzulegen, falls die Rechnung nicht am Fälligkeitsdatum beglichen oder ein Vorschuss nicht geleistet wird.

Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30.- pro Mahnung an. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00.-. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

9. Haftung

Bei sorgfaltswidriger oder mangelhafter Vertragserfüllung ist die Alpinum jederzeit berechtigt, eine einwandfreie Leistung nachzuholen.

Die Alpinum haftet für Schäden im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die zweifache Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

10. Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich kündigen. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum Ersatz des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.

Bei einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen bzw. Auslangen / Spesen durch den Kunden zu vergüten. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Alpinum dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Alpinum sind kostenpflichtig. Die Alpinum ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

Während der Dauer dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abschluss der Beratungsleistungen ist es dem Kunden untersagt Mitarbeiter von Alpinum Accounting einzustellen oder anzuwerben. Bei einem Verstoss gegen diese Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 25.000.- zu zahlen.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Alpinum. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.