Lohnbuchhaltung auslagern: vom Lohnlauf bis zum Lohnausweis
Sie möchten die Lohnbuchhaltung auslagern und trotzdem wissen, was jeden Monat passiert? ALPINUM erstellt Ihre Lohnabrechnungen, rechnet AHV, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Quellensteuer ab und stellt die Lohnausweise aus. Lohn und Finanzbuchhaltung laufen aus einer Hand, mit fester Ansprechperson in Zürich. Enthalten im Abo ab CHF 300 pro Monat.
- Lohnläufe mit allen Abzügen und Meldungen
- Quellensteuer und Lohnausweise inbegriffen
- Lohn und Finanzbuchhaltung aus einer Hand
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Sie gewinnen, wenn Sie die Lohnbuchhaltung auslagern
Jeden Monat pünktlich abgerechnete Löhne
Ihre Mitarbeitenden erhalten jeden Monat eine klare Lohnabrechnung, und Sie gewinnen die Zeit zurück, die bisher in den Lohnlauf floss. ALPINUM rechnet die Löhne mit allen Abzügen für AHV, IV, EO, ALV, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung ab. Eintritte und Austritte unter dem Monat, die Eintrittsschwelle der Pensionskasse und der Höchstlohn der Arbeitslosenversicherung sind dabei berücksichtigt, ebenso der Abzug für Nichtberufsunfall in der richtigen Lohnperiode. Der Lohnlauf geht auch während Ihrer Ferien weiter und wird direkt in Ihrer Finanzbuchhaltung verbucht. Ihre feste Ansprechperson antwortet innert 24 Stunden.
Quellensteuer mit passendem Tarif beim zuständigen Kanton
Beschäftigen Sie Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung, ist die Quellensteuer bei ALPINUM in guten Händen. Wir bestimmen beim Eintritt den Tarif nach Zivilstand, Kindern und Erwerbssituation, melden neue quellensteuerpflichtige Mitarbeitende innert acht Tagen, sobald Sie uns den Eintritt mitteilen, und ziehen die Steuer bei jeder Lohnzahlung ab. Abgerechnet wird mit dem Kanton, in dem die Person wohnt, auch wenn Ihre Firma ihren Sitz anderswo hat. Melden Ihnen Mitarbeitende eine Heirat, ein Kind oder einen Umzug, passen wir den Tarif an. So stimmen Abzug, Abrechnung und Lohnausweis überein, und Sie konzentrieren sich auf Ihr Team.
Lohnausweise und Jahresmeldungen rechtzeitig bereit
Zum Jahreswechsel liegt alles bereit: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält den Lohnausweis, die Ausgleichskasse die Lohndeklaration bis 30. Januar, und Unfallversicherer, Krankentaggeldversicherer und Pensionskasse erhalten ihre Jahresmeldungen. Möglich macht das die laufende Abstimmung: ALPINUM gleicht das Lohnjournal mit der Finanzbuchhaltung ab, damit die Lohnsummen in allen Meldungen übereinstimmen. Die Lohnausweise füllen wir nach der Wegleitung von ESTV und Schweizerischer Steuerkonferenz aus und reichen die Meldungen fristgerecht ein. So haben Ihre Mitarbeitenden ihre Unterlagen rechtzeitig für die Steuererklärung, und Sie starten mit geordneten Zahlen ins neue Jahr.
Lohnbuchhaltung auslagern: Pflichten und Fristen für Arbeitgeber
Sozialversicherungen: was vom Lohn abgeht
Auf dem massgebenden Lohn erheben AHV, IV und EO 2026 zusammen 10,6 %, je zur Hälfte (Merkblatt 2.01). Dazu kommt die Arbeitslosenversicherung mit 2,2 % bis zum Höchstlohn von CHF 148’200 im Jahr (Art. 3 AVIG, Art. 22 UVV). Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22’680 ist die berufliche Vorsorge obligatorisch, versichert wird mindestens der Lohnteil von CHF 26’460 bis 90’720 (Art. 7 und Art. 8 BVG); der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte (Art. 66 BVG). Gegen Unfall sind alle Mitarbeitenden obligatorisch versichert (Art. 1a UVG), ab acht Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfall (Art. 13 UVV); diese Prämie geht grundsätzlich zulasten der Mitarbeitenden (Art. 91 UVG). Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn befristet weiter, im ersten Dienstjahr drei Wochen. Eine Krankentaggeldversicherung kann das ersetzen, wenn es schriftlich vereinbart und mindestens gleichwertig ist (Art. 324a OR). Rechtsstand 2026.
Quellensteuer, Lohnausweis und Fristen
Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz wohnen, zahlen Quellensteuer, ausser ihr Ehegatte ist Schweizer oder niedergelassen (Art. 83 DBG). Der Arbeitgeber zieht sie ab, rechnet periodisch ab und haftet für die Entrichtung (Art. 88 DBG), und zwar nach dem Recht des Wohnsitzkantons der Mitarbeitenden (Art. 107 DBG). Neue quellensteuerpflichtige Mitarbeitende meldet er innert acht Tagen (Art. 5 QStV). Jedem Mitarbeitenden stellt er jährlich einen Lohnausweis über das ganze Kalenderjahr aus (Art. 127 DBG); was er enthält, regelt die Wegleitung Lohnausweis 2026). AHV-Beiträge sind bis CHF 200’000 Lohnsumme vierteljährlich, darüber monatlich zu zahlen, jeweils innert zehn Tagen (Art. 34 AHVV); die Jahresabrechnung folgt bis 30. Januar (Art. 36 AHVV). Die BVG-Beiträge überweist der Arbeitgeber spätestens bis Ende des ersten Monats nach dem Kalender- oder Versicherungsjahr (Art. 66 Abs. 4 BVG).
Personaldaten und Übergabe
Lohndaten zeigen Zivilstand, Kinder, Aufenthaltsstatus und Abwesenheiten; Arztzeugnisse enthalten Gesundheitsdaten und sind besonders schützenswert (Art. 5 Bst. c DSG). Der Arbeitgeber darf Personaldaten nur bearbeiten, soweit sie die Eignung betreffen oder für den Arbeitsvertrag nötig sind (Art. 328b OR). Lagert er die Lohnbuchhaltung aus, bleibt er verantwortlich und muss sich vergewissern, dass der Treuhänder die Datensicherheit gewährleistet (Art. 9 DSG). ALPINUM regelt das in der Auftragsbearbeitungsvereinbarung, die Lohnbuchhaltung und HR-Administration ausdrücklich einschliesst. Die Lohnbuchhaltung ist ein Hilfsbuch und zehn Jahre aufzubewahren (Art. 1 GeBüV, Art. 958f OR). Bei der Übergabe zählen die Jahreswerte: Der ALV-Höchstlohn ist ein Jahresbetrag, und der Lohnausweis darf grundsätzlich nicht auf mehrere Ausweise aufgeteilt werden. Der bisherige Treuhänder muss herausgeben, was er für Sie erhalten hat (Art. 400 OR).
Was kostet ein Treuhänder für die Lohnbuchhaltung? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Wer in der Lohnbuchhaltung was erledigt
Auch mit ausgelagerter Lohnbuchhaltung bleiben Sie Arbeitgeber. So teilen sich die Aufgaben zwischen ALPINUM und Ihnen auf.
| Aufgabe | Das übernimmt ALPINUM | Das bleibt bei Ihnen |
|---|---|---|
| Lohnlauf | Erstellt die monatlichen Lohnabrechnungen mit allen Abzügen und verbucht sie in der Finanzbuchhaltung. | Eintritte, Austritte, Lohnänderungen und Boni vor dem Lohnlauf melden, Löhne fristgerecht auszahlen. |
| Sozialversicherungen | Meldet Ein- und Austritte, rechnet AHV, ALV, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung ab. | Anschluss an Ausgleichskasse und Pensionskasse, Policen der Versicherer, Beitragsrechnungen bezahlen. |
| Quellensteuer | Bestimmt den Tarif, zieht die Steuer ab, übernimmt die Meldungen und rechnet mit dem zuständigen Kanton ab. | Änderungen bei Zivilstand, Kindern, Wohnort oder Bewilligung weitergeben, die Mitarbeitende Ihnen melden. |
| Spesen und Abwesenheiten | Verwaltet Ferien- und Krankheitstage und rechnet Spesen aus der ALPINUM App mit dem Lohnlauf ab. | Abwesenheiten mitteilen und eingereichte Spesen auf Wunsch kontrollieren. |
| Jahresende | Erstellt Lohnausweise und Jahresmeldungen und stimmt die Lohnsummen mit der Buchhaltung ab. | Die Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber Ausgleichskasse, Versicherern und Steueramt. |
Lohnbuchhaltung inklusive Lohnausweise ist im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
Addexpert GmbH
Ausgangslage
Addexpert suchte Fachwissen für Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungen. Dazu wünschte sich das Team klare Prozesse und eine übersichtliche Buchhaltung.
Ergebnis
ALPINUM hat die Lohn- und Finanzbuchhaltung zum Festpreis übernommen, mit fester Ansprechperson und strukturierten, jederzeit nachvollziehbaren Abläufen. Heute herrscht Klarheit in allen Finanzthemen, das Team ist spürbar entlastet und hat jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen.
Lohn und Buchhaltung aus einer Hand
Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen den kompletten Payroll-Prozess von der monatlichen Lohnabrechnung über die Meldung an Sozialversicherungen bis hin zu Jahresendaktivitäten.
Mehr erfahrenFinanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So lagern Sie Ihre Lohnbuchhaltung an ALPINUM aus
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zum Auslagern der Lohnbuchhaltung
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Was kostet es, die Lohnbuchhaltung auszulagern?
Bei ALPINUM ist die Lohnbuchhaltung inklusive Lohnausweise im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten, zusammen mit Finanzbuchhaltung, MWST-Abrechnungen, Jahresabschluss und Steuererklärung. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Meldungen an die Sozialversicherungen, Quellensteuer und Jahresendarbeiten. Der Preis richtet sich nach Ihrem Umfang und steht vor Vertragsbeginn fest. Ihren Preis berechnen Sie im Kostenrechner in zwei Minuten.
Lohnt es sich, die Lohnbuchhaltung schon bei wenigen Mitarbeitenden auszulagern?
Ja, denn die Pflichten hängen nicht von der Grösse ab. Schon für die erste Mitarbeiterin rechnen Sie AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab, ab der Eintrittsschwelle auch die Pensionskasse, und Sie stellen jedes Jahr einen Lohnausweis aus. Mit ALPINUM läuft jeder Lohnlauf auch während Ihrer Ferien, und Sie gewinnen Zeit fürs Geschäft. Der Abopreis ist auf Ihren Umfang abgestimmt und passt so auch zu kleinen Teams.
Wie lange dauert der Wechsel der Lohnbuchhaltung zu ALPINUM?
Der Wechsel ist rasch erledigt, wir übernehmen die Arbeit. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot. Im Onboarding von rund 45 Minuten klären wir Stammdaten, Versicherungen und Zugänge, danach übernehmen wir ab dem nächsten Lohnlauf. Am einfachsten ist der Wechsel auf den 1. Januar, weil Lohnausweis und ALV-Höchstlohn das ganze Kalenderjahr betreffen. Unterjährig übernehmen wir die kumulierten Werte aus Ihrem bisherigen Lohnjournal, damit der Lohnausweis am Jahresende stimmt.
Welche Unterlagen braucht ALPINUM für die Lohnbuchhaltung?
Je Person die Personalien mit AHV-Nummer, den Arbeitsvertrag, Lohn, Pensum und Bankverbindung, bei Quellensteuer zusätzlich Bewilligung, Zivilstand und Kinder. Für Ihre Firma die Abrechnungsnummer bei der Ausgleichskasse, den Anschlussvertrag der Pensionskasse, die Policen für Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie das Lohnjournal des laufenden Jahres mit Ferien- und Überstundensaldi. Was fehlt, klären wir im Onboarding vor dem ersten Lohnlauf.
Kann ALPINUM die Löhne in bexio führen?
Ja. Als bexio Platinum Partner führt ALPINUM Ihre Lohnbuchhaltung in bexio oder übernimmt Ihre bestehende Einrichtung. bexio Lohnbuchhaltung ist bei Swissdec als zertifizierte Lohnsoftware gelistet. Solche Programme übermitteln Lohnmeldungen über das einheitliche Lohnmeldeverfahren ELM elektronisch an die angeschlossenen Empfänger, statt dass Formulare einzeln ausgefüllt werden. Die Lohnbuchungen fliessen direkt in Ihre Finanzbuchhaltung und in Ihre Kennzahlen.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.