Treuhänder für Startups und Gründer

ALPINUM begleitet Startups und Gründer ab der ersten Buchung: Gründungskosten und Einlagen sauber erfasst, Finanzierungsrunden mit Agio und Kapitaleinlagereserven korrekt verbucht, Mitarbeiterbeteiligungen mit Bewertung und Bescheinigung abgerechnet. Burn Rate und Liquidität sehen Sie im Live-Dashboard. Feste Ansprechperson in Zürich, Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Gründung und Einlagen ab dem ersten Tag gebucht
  • Finanzierungsrunden mit Agio und Kapitaleinlagereserven
  • Mitarbeiteraktien und Optionen mit Bescheinigung

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Startups

Was Startups und Gründer mit ALPINUM gewinnen

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Ein sauberer Start ab dem Gründungstag

Vor der Eintragung im Handelsregister bezahlen Gründerinnen und Gründer Notar, Handelsregister und erste Rechnungen oft privat. Übernimmt die Gesellschaft Verpflichtungen, die ausdrücklich in ihrem Namen eingegangen wurden, innert drei Monaten nach der Eintragung, haftet nur noch sie. ALPINUM erfasst diese Kosten mit Belegen in der Eröffnungsbuchhaltung, verbucht das Kapitaleinzahlungskonto bis zur Freigabe durch die Bank und bucht Bar- oder Sacheinlagen nach Statuten und Gründungsurkunde. Sie starten mit einer Eröffnungsbilanz, auf die Bank, Steueramt und Investoren bauen können, und mit einer Buchhaltung, die vom ersten Tag an aktuell ist.

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Finanzierungsrunden klar in der Bilanz

In einer Finanzierungsrunde zeichnen Investoren neue Aktien weit über dem Nennwert. Der Nennwert erhöht das Aktienkapital, das Agio nach Abzug der Ausgabekosten die gesetzliche Kapitalreserve. Weist die Gesellschaft diese Reserven aus Kapitaleinlagen auf einem gesonderten Konto aus und meldet sie der ESTV, kann sie sie später wie Kapital ohne Verrechnungssteuer zurückzahlen. Auf Einlagen über gesamthaft CHF 1 Mio. erhebt der Bund die Emissionsabgabe von 1 %. ALPINUM verbucht Kapitalerhöhung, Agio und Emissionsabgabe nach Ihrem Beschluss, bereitet die Meldung an die ESTV vor und gleicht das Aktienbuch mit den Kapitalkonten ab. So sehen Gründer und Investoren jederzeit, wem welcher Anteil gehört.

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Mitarbeiterbeteiligungen transparent bewertet

Startups binden Schlüsselpersonen mit Aktien oder Optionen. Mitarbeiteraktien sind im Zeitpunkt des Erwerbs als Lohn steuerbar, im Umfang der Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis; Sperrfristen senken den Wert um 6 % pro Sperrjahr. Gesperrte oder nicht kotierte Optionen werden erst bei der Ausübung besteuert, und für die AHV gelten dieselben Zeitpunkte und Werte. Hat eine Finanzierungsrunde einen hohen Preis pro Aktie gesetzt, kann die Gesellschaft beantragen, für Mitarbeiteraktien auf einen Formelwert abzustellen, wenn sie die Aktien zu diesem Wert zurückkaufen darf. ALPINUM rechnet die geldwerten Vorteile über die Lohnbuchhaltung ab und erstellt die Bescheinigungen zum Lohnausweis.

Gründung, Finanzierung und Mitarbeiterbeteiligung: die Besonderheiten (Stand 2026)

Gründung, Liberierung und Sacheinlagen

Das Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100’000 (Art. 621 OR); bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein (Art. 632 OR). Bei der GmbH beträgt das Stammkapital mindestens CHF 20’000 (Art. 773 OR), und jeder Stammanteil ist voll zu liberieren (Art. 777c OR). Bareinlagen werden bei einer Bank hinterlegt und erst nach der Eintragung freigegeben (Art. 633 OR). Eine Sacheinlage, etwa Software, muss bilanzierbar und übertragbar sein, ist schriftlich zu vereinbaren und in den Statuten offenzulegen (Art. 634 OR); die Gründer begründen die Bewertung in einem Gründungsbericht, den ein zugelassener Revisor prüft (Art. 635 und Art. 635a OR). Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich, bis die Gesellschaft die Verpflichtung innert drei Monaten übernimmt (Art. 645 OR).

Kapitalerhöhung, Agio und Emissionsabgabe

Die ordentliche Kapitalerhöhung beschliesst die Generalversammlung in öffentlicher Urkunde; sie ist innert sechs Monaten beim Handelsregisteramt anzumelden (Art. 650 OR). Das Bezugsrecht darf nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden, etwa für die Beteiligung der Arbeitnehmer (Art. 652b OR). Der Verwaltungsrat erstattet einen Kapitalerhöhungsbericht; die Prüfungsbestätigung entfällt bei Bareinlagen ohne Sachübernahme und ohne Einschränkung des Bezugsrechts (Art. 652e und Art. 652f OR). Das Agio nach Abzug der Ausgabekosten gehört in die gesetzliche Kapitalreserve (Art. 671 OR) und ist kein steuerbarer Gewinn (Art. 60 Bst. a DBG). Reserven aus Kapitaleinlagen sind ohne Verrechnungssteuer rückzahlbar, wenn sie gesondert ausgewiesen und jede Veränderung der ESTV gemeldet wird (Art. 5 Abs. 1bis VStG). Die Emissionsabgabe von 1 % (Art. 8 StG) entfällt, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft CHF 1 Mio. nicht übersteigen (Art. 6 Abs. 1 Bst. h StG).

Mitarbeiteraktien und Optionen: Steuern, AHV, Bescheinigung

Echte Mitarbeiterbeteiligungen sind Aktien, Partizipations- und Genussscheine sowie Optionen darauf; Anwartschaften auf blosse Bargeldabfindungen gelten als unechte Beteiligungen (Art. 17a DBG). Mitarbeiteraktien sind beim Erwerb zum Verkehrswert abzüglich Erwerbspreis steuerbar, mit einem Diskont von 6 % pro Sperrjahr für höchstens zehn Jahre; gesperrte oder nicht börsenkotierte Optionen werden bei der Ausübung besteuert (Art. 17b DBG). Unechte Beteiligungen sind beim Zufluss steuerbar (Art. 17c DBG). Für die AHV gelten dieselben Zeitpunkte und Werte (Art. 7 Bst. cbis AHVV). Bei nicht kotierten Aktien gilt grundsätzlich ein Formelwert; ist durch eine Finanzierungsrunde ein Verkehrswert vorhanden, kann auf Antrag beim Formelwert geblieben werden, wenn die Gesellschaft ein unbeschränktes Rückkaufsrecht zu diesem Wert hat (ESTV, Kreisschreiben Nr. 37, Ziff. 3.2.2). Der Arbeitgeber bescheinigt die Beteiligungen für jede Steuerperiode (Art. 129 Abs. 1 Bst. d DBG).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Startups und Gründer? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Startup

Ein Startup finanziert seinen Aufbau in den ersten Jahren mit Einlagen; diese Kennzahlen zeigen, wie lange das Geld reicht und wie die Gesellschaft finanziert ist.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Burn RateDer monatliche Nettomittelabfluss zeigt, wie schnell das Startup sein Kapital in Produkt und Team umsetzt.Geldflussrechnung aus Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, monatlich im Dashboard
Liquiditätsreichweite (Runway)Zeigt, wie viele Monate die flüssigen Mittel bei gleicher Burn Rate reichen, und damit den Zeitpunkt für die nächste Finanzierungsrunde.Bankbestände geteilt durch die durchschnittliche Burn Rate, laufend im Dashboard
Deckung von Kapital und gesetzlichen ReservenDeckt das Eigenkapital laut Jahresrechnung die Hälfte von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr, ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen; die Kennzahl zeigt den Spielraum frühzeitig.Eigenkapital aus der laufenden Buchhaltung im Verhältnis zu Aktienkapital und gesetzlichen Reserven, monatlich
Kapitalstruktur nach FinanzierungsrundenZeigt Nennkapital, Kapitaleinlagereserven und die Anteile von Gründern, Investoren und Mitarbeitenden.Kapitalkonten der Buchhaltung im Abgleich mit dem Aktienbuch, nach jeder Kapitalerhöhung
Umsatzwachstum pro MonatZeigt Gründern und Investoren, wie schnell das Geschäftsmodell Kunden gewinnt.Ertragskonten aus der laufenden Buchhaltung, monatlich im Dashboard

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Referenz · Datenschutz-Startup

Impunix AG

Ausgangslage

Impunix wuchs schnell, und das Gründerteam wollte seine Kapazitäten dem Produkt widmen statt Buchhaltung und Lohnabrechnung. Gesucht war ein steueroptimiertes Setup von Anfang an.

Ergebnis

ALPINUM richtete ab der Gründung ein steueroptimiertes Buchhaltungssystem mit schlanken Prozessen und modernen Tools ein und begleitet Prozessanpassungen als Sparringpartner. Das Gründerteam gewinnt Zeit, hat klare Strukturen und Sicherheit in steuerlichen Fragen und konzentriert sich auf das Kerngeschäft.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Startups und Gründer mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Startups und Gründern

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

GmbH oder AG: Welche Rechtsform passt zu meinem Startup?

Die GmbH braucht mindestens CHF 20’000 Stammkapital, voll einbezahlt. Die AG braucht mindestens CHF 100’000 Aktienkapital, davon bei der Gründung mindestens CHF 50’000 einbezahlt. Für Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen bietet das Aktienrecht zusätzliche Instrumente: bedingtes Kapital für Options- und Wandelrechte, auch von Arbeitnehmern, und das Kapitalband. Die Gründung selbst beurkundet ein Notar; ALPINUM übernimmt ab dem ersten Tag Buchhaltung, Lohn und Abschluss.

Ab wann muss sich mein Startup für die MWST anmelden?

Sobald absehbar ist, dass es innert zwölf Monaten mindestens CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland erzielt. Ist das bei der Gründung noch offen, wird die Lage spätestens nach drei Monaten neu beurteilt. Darunter können Sie freiwillig auf die Befreiung verzichten, etwa um in der Aufbauphase die Vorsteuer auf Investitionen abzuziehen; der Verzicht gilt mindestens eine Steuerperiode. ALPINUM klärt das mit Ihnen vor der ersten Rechnung.

Welche Abgaben fallen bei einer Finanzierungsrunde an?

Neben Notar und Handelsregister die Emissionsabgabe von 1 %, aber nur, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft CHF 1 Mio. übersteigen. Berechnet wird sie auf dem Betrag, den die Gesellschaft für die neuen Aktien erhält, also inklusive Agio. Das Agio selbst ist kein steuerbarer Gewinn und kann als Kapitaleinlagereserve später ohne Verrechnungssteuer zurückbezahlt werden. ALPINUM verbucht die Runde und bereitet die Meldungen an die ESTV vor.

Wie werden Mitarbeiteraktien in einem Startup besteuert?

Die Mitarbeitenden versteuern die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis im Jahr des Erwerbs als Lohn; Sperrfristen senken den Wert um 6 % pro Sperrjahr. Bei nicht kotierten Aktien gilt grundsätzlich ein Formelwert. Setzt eine Finanzierungsrunde einen hohen Preis, kann die Gesellschaft beantragen, beim Formelwert zu bleiben, wenn sie die Aktien zum selben Wert zurückkaufen darf. ALPINUM rechnet über den Lohn ab und erstellt die Bescheinigungen.

Was ist im Abo für ein Startup enthalten?

Das Abo ab CHF 300 pro Monat umfasst Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung mit Lohnausweisen, MWST-Abrechnungen, Jahresabschluss und Steuererklärung, dazu das Kundenportal mit Live-Dashboard, die ALPINUM App und eine feste Ansprechperson mit Antwort innert 24 Stunden. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten. Gründungsfragen, Kapitalerhöhungen und Mitarbeiterbeteiligungen besprechen wir mit Ihnen im Erstgespräch.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.