Skip to main content
Steuern

Steuern und Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz

By 25. August 2023Februar 2nd, 2024No Comments

Viele Unternehmen streben danach, ihre Beschäftigten und insbesondere das Kader eng an den Erfolg des Unternehmens zu binden.

Eine bewährte Methode, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Analyse von Mitarbeiterbeteiligungen

Innerhalb des Rahmens der Mitarbeiterbeteiligungen gibt es verschiedene Mechanismen, die es Mitarbeitern ermöglichen, sich am Unternehmen zu beteiligen:
Mitarbeiteraktien: Mitarbeiter erhalten Anteile am Unternehmen und partizipieren direkt an dessen Gewin. Es gibt zwei Haupttypen von Mitarbeiteraktien:

  • Freie Mitarbeiteraktien: die Mitarbeiter nach Erhalt frei veräussern oder beleihen können.
  • Eingeschränkte Mitarbeiteraktien: die einer bestimmten Sperrfrist unterliegen und erst nach Ablauf dieser Frist veräussert werden dürfen.
Mitarbeiteroptionen: Mitarbeiter erhalten das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien des Unternehmens zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu erwerben. Auch hier kann eine Sperrfrist vereinbart werden, die den Verkauf der erworbenen Aktien für einen bestimmten Zeitraum untersagt.
Anwartschaften: Im Rahmen einer so genannten Vesting-Periode haben Mitarbeiter die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien zu erwerben. Diese Aktien werden entweder kostenfrei oder zu einem vergünstigten Preis angeboten. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist oft mit der Vesting-Periode verknüpft.

Unechte Mitarbeiterbeteiligungen

Zusätzlich zu den genannten Formen gibt es auch sogenannte unechte Mitarbeiterbeteiligungen. Hierzu zählen Phantomaktien («Phantom Shares») und Co-Investments:
Phantomaktien: Hier erhält der Mitarbeiter eine virtuelle Aktie, die die Performance der tatsächlichen Aktie wiedergibt. Obwohl der Mitarbeiter keine tatsächliche Aktie besitzt, partizipiert er wirtschaftlich an der Performance der Aktie, ohne jedoch Informations- und Mitwirkungsrechte als Aktionär zu haben.
Co-Investments: Das Management kann sich am Unternehmen beteiligen und nimmt somit direkt am Gewinn und Verlust des Unternehmens teil. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich nur dann um unechte Mitarbeiterbeteiligungen handelt, wenn dem Management keine umfassenden Eigentümerrechte eingeräumt werden.

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gestaltet sich je nach Art unterschiedlich:
Besteuerung von Mitarbeiteraktien
Freie Mitarbeiteraktien unterliegen einer sofortigen Besteuerung beim Erhalt durch den Mitarbeiter. Die Besteuerung basiert auf der Differenz zwischen dem Abgabewert und dem Verkehrswert. Bei börsennotierten Aktien gilt der Schlusskurs am Tag des Erwerbs als anwendbarer Wert, während bei nicht börsennotierten Aktien der Marktwert durch den Arbeitgeber bestimmt wird.
Gesperrte Mitarbeiteraktien werden ebenfalls bei Erhalt besteuert. Sperrfristen werden als wertmindernde Faktoren bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Ein Wert von etwa 6 % pro Vesting-Jahr wird vom Marktwert abgezogen, was zu einer Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens führt. Sperrfristen von bis zu 10 Jahren oder etwa 44 % sind abzugsfähig.
Der Verkauf von Mitarbeiteraktien nach Ablauf der Sperrfrist führt zu einer kapitalgewinnsteuerfreien Transaktion oder einem nicht abzugsfähigen Verlust.
Besteuerung von Mitarbeiteroptionen
Freie börsennotierte Mitarbeiteroptionen unterliegen einer sofortigen Besteuerung zum Zeitpunkt der Abgabe. Der Steuerbetrag entspricht der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktie und dem niedrigeren Abgabepreis.
Gesperrte oder nicht börsennotierte Mitarbeiteroptionen werden erst bei Ausübung oder Veräusserung besteuert. Der Steuerbetrag entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Verkehrswert der Aktie, abzüglich eines eventuellen Ausübungspreises der Mitarbeiteroptionen.
Besteuerung von Anwartschaften:
Anwartschaften werden erst besteuert, wenn die Vesting-Periode abgelaufen ist. Die Besteuerung basiert auf der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe und dem damaligen Ausgabepreis.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema können den Kreisschreiben der ESTV unter diesem Link entnommen werden: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/dbst-kreisschreiben.html

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

Erstgespräch buchen
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss
Firmengruendung
Steuern
Rechtsberatung