Treuhänder für Fintech-, Krypto- und Blockchain-Firmen
ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Fintech-, Krypto- und Blockchain-Firmen: Coins und Token nach Obligationenrecht bewertet, Krypto-Zahlungen zum Tageskurs in Franken umgerechnet, Token-Löhne korrekt im Lohnausweis. Krypto-Bestände, Liquidität und Kennzahlen sehen Sie im Live-Dashboard. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online.
- Krypto-Bestände per Stichtag nach OR bewertet
- Krypto-Zahlungen zum Tageskurs in Franken erfasst
- Token-Löhne im Lohnausweis in Franken
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
-
bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Fintech- und Krypto-Firmen mit ALPINUM gewinnen
Krypto-Bestände klar bewertet in der Bilanz
Ein Fintech hält Bitcoin, Ether oder Stablecoins als Treasury, nimmt Zahlungen in Krypto entgegen oder bezahlt Lieferanten damit. Für die Bilanz zählt die Bewertungsmethode: zu Anschaffungskosten mit Wertberichtigung bei tieferem Kurs oder zum Kurs am Bilanzstichtag, wenn ein aktiver Markt besteht. ALPINUM führt je Coin und Wallet ein eigenes Konto, gleicht die Bestände per Stichtag mit Wallet- und Börsenauszügen ab und wendet die gewählte Methode einheitlich auf alle gleichartigen Bestände an. Die nötigen Angaben im Anhang ergänzen wir. So zeigt Ihr Abschluss die Krypto-Bestände nachvollziehbar, und der steuerbare Gewinn lässt sich direkt daraus ableiten.
Krypto-Zahlungen sauber in Franken umgerechnet
Bezahlen Kunden mit Bitcoin oder einem anderen Zahlungs-Token, behandelt die ESTV das wie eine Zahlung mit Geld: Der Token ist Entgelt, kein Tauschobjekt. Die MWST rechnen Sie in Franken ab, umgerechnet zum Tageskurs im Zeitpunkt der Rechnung oder des Zahlungseingangs, und die Rechnung weist Entgelt und Steuer in einer gesetzlichen Währung aus. Der An- und Verkauf von Zahlungs-Token selbst ist von der Steuer ausgenommen. ALPINUM legt für Ihre Firma eine feste Kursquelle fest, dokumentiert jede Umrechnung und unterscheidet beim Verbuchen Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token. Ihre MWST-Abrechnung stimmt so mit der Buchhaltung überein.
Token-Löhne und Beteiligungen korrekt abgerechnet
Krypto-Firmen zahlen Teile des Lohns oft in Token oder beteiligen ihr Team mit Token und Aktien. Für Steuern und Sozialversicherungen zählt der Wert im Zeitpunkt des Zuflusses, umgerechnet in Franken; im Lohnausweis erscheint er unter Lohn oder Gehaltsnebenleistungen. Anlage-Token mit Beteiligungsrechten gelten als echte Mitarbeiterbeteiligung mit eigenen Regeln, Nutzungs-Token als übriger geldwerter Vorteil. ALPINUM führt Token-Löhne als eigene Lohnart, bewertet sie mit derselben Kursquelle wie die Buchhaltung und erstellt Lohnausweise und Bescheinigungen. Ihre Mitarbeitenden erhalten Unterlagen, die direkt zur Steuererklärung passen.
Buchhaltung, Steuern und MWST für Fintech- und Krypto-Firmen (Stand 2026)
Krypto-Bestände in der Bilanz nach Obligationenrecht
Das Obligationenrecht sieht für Kryptowährungen keine eigene Bilanzposition vor; es gelten die allgemeinen Bewertungsregeln. Aktiven werden höchstens zu Anschaffungskosten erfasst und in der Folge nicht höher bewertet, tiefere Kurse sind über Wertberichtigungen zu berücksichtigen (Art. 960a OR). Haben Coins oder Token einen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt, dürfen sie zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet werden, auch über dem Anschaffungswert. Dann sind alle Aktiven dieser Position mit Marktpreis so zu bewerten, im Anhang ist darauf hinzuweisen, und für Kursschwankungen darf eine Schwankungsreserve gebildet werden (Art. 960b OR). Die Bewertung erfolgt vorsichtig und in der Regel einzeln (Art. 960 OR); der Bestand ist per Stichtag durch ein Inventar nachzuweisen (Art. 958c Abs. 2 OR). Für die Gewinnsteuer ist die handelsrechtliche Erfolgsrechnung massgebend (Art. 58 DBG). Rechtsstand 2026.
Steuerpraxis der ESTV zu Coins und Token
Die ESTV unterscheidet in ihrem Arbeitspapier vom 14. Dezember 2021 Zahlungs-, Anlage- und Nutzungs-Token (ESTV, Arbeitspapier Kryptowährungen). Gibt eine Gesellschaft Nutzungs-Token aus, sind die Mittel im Zeitpunkt der Emission Ertrag; eine nachgewiesene Verpflichtung, das Projekt umzusetzen, rechtfertigt eine Rückstellung, deren nicht mehr benötigter Teil nach der Go-live-Phase aufzulösen ist. Mittel aus Fremdkapital-Token sind Fremdkapital und kein Ertrag. Löhne in Token sind steuerbares Erwerbseinkommen zum Wert im Zeitpunkt des Zuflusses in Franken und gehören in den Lohnausweis unter Ziffer 1 oder 3. Zahlungs-Token unterliegen weder der Verrechnungssteuer noch der Emissionsabgabe. Für verbreitete Kryptowährungen publiziert die ESTV Steuerwerte in ihrer Kursliste. Für die AHV ist jedes Entgelt für unselbständige Arbeit massgebender Lohn, auch Naturalleistungen (Art. 5 Abs. 2 AHVG).
MWST auf Krypto-Zahlungen und Token-Geschäfte
Die Hingabe eines Zahlungs-Token als Entgelt ist der Zahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt und kein Tausch (ESTV, MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.3). Der An- und Verkauf von Zahlungs-Token ist wie der Devisenhandel von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. d MWSTG; MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.4); werden Leistungen mit Nutzungs- oder Anlage-Token entschädigt, liegt ein Tausch zum Marktwert vor (Art. 24 Abs. 3 MWSTG). Ein Entgelt in Krypto ist bei Rechnungsstellung oder Vereinnahmung zum Tageskurs umzurechnen, die Rechnung weist Entgelt und Steuer in einer gesetzlichen Währung aus, die Kursquelle bleibt stetig, und Kursverluste mindern das Entgelt nicht (MWST-Info 07, Ziff. 1.3.3). Für den Vorsteuerabzug braucht auch eine Eingangsrechnung in Krypto diese Angaben in einer gesetzlichen Währung (MWST-Info 09, Ziff. 1.10). Normalsatz 2026: 8,1 %.
Was kostet ein Treuhänder für Fintech- und Krypto-Firmen? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine Fintech- oder Krypto-Firma
Fintech- und Krypto-Firmen wachsen oft mit Investorengeld und halten einen Teil ihrer Mittel in Krypto; diese Kennzahlen zeigen Reichweite, Ertragsquellen und Kurseinfluss.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Liquiditätsreichweite (Runway) | Zeigt, wie viele Monate die flüssigen Mittel den laufenden Mittelabfluss decken, getrennt nach Franken und Krypto. | Bank- und Wallet-Bestände gegen den durchschnittlichen monatlichen Mittelabfluss, im Dashboard |
| Burn Rate | Der monatliche Nettomittelabfluss zeigt, wie schnell das Unternehmen Investorengeld in Produkt und Team umsetzt. | Geldflussrechnung aus Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Anteil Krypto an den flüssigen Mitteln | Zeigt, wie stark Liquidität und Ergebnis von Kursbewegungen abhängen. | Bewertete Wallet-Bestände je Coin im Verhältnis zu den gesamten flüssigen Mitteln, monatlich |
| Realisierte und unrealisierte Kursdifferenzen | Trennen das operative Ergebnis von Kursgewinnen und Kursverlusten auf Krypto-Beständen. | Separate Konten für realisierte Kursdifferenzen, Wertberichtigungen und Schwankungsreserve, mit jedem Monatsabschluss |
| Ertrag je Produkt | Zeigt, welche Gebühren, Abos oder Kommissionen das Geschäftsmodell tragen. | Ertragskonten nach Produkten aus der Buchhaltung, monatlich ausgewertet |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Blockchain-Softwarefirma (AG)
Ausgangslage
Die AG hielt einen Teil ihrer Mittel in Bitcoin und Stablecoins, nahm Zahlungen von Kunden in Krypto entgegen und zahlte dem Team einen Teil des Lohns in Token. Die Bestände wurden einmal pro Jahr aus Börsenauszügen übernommen.
Ergebnis
ALPINUM führt je Wallet ein eigenes Konto, rechnet Krypto-Zahlungen mit einer festen Kursquelle in Franken um und bewertet die Bestände per Stichtag nach der gewählten Methode. Token-Löhne laufen als eigene Lohnart über die Lohnbuchhaltung, und die Geschäftsleitung sieht Liquidität und Krypto-Anteil monatlich im Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für Fintech- und Krypto-Firmen
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen Ihre Buchhaltung und beraten Sie mit konkreten Steuertipps für das nächste Geschäftsjahr.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Fintech- und Krypto-Firmen mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für Fintech- und Krypto-Firmen
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Wie werden Bitcoin und andere Kryptowährungen in der Bilanz einer Firma bewertet?
Grundsätzlich höchstens zu den Anschaffungskosten, mit Wertberichtigung bei tieferem Kurs. Haben die Coins einen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt, dürfen sie zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet werden, auch über dem Anschaffungswert. Dann gilt das für alle Bestände der Position mit Marktpreis, im Anhang ist darauf hinzuweisen, und eine Schwankungsreserve ist zulässig. ALPINUM legt die Methode mit Ihnen fest und wendet sie jedes Jahr gleich an.
Wie rechne ich die MWST ab, wenn Kunden mit Bitcoin bezahlen?
Wie bei einer Zahlung in Fremdwährung. Das Entgelt wird im Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs zum Tageskurs in Franken umgerechnet, die Rechnung zeigt Entgelt und MWST in einer gesetzlichen Währung. Ein späterer Kursverlust mindert die geschuldete Steuer nicht. Wählen Sie eine Kursquelle und behalten Sie sie bei; für bestimmte Coins publiziert die ESTV Tageskurse. ALPINUM dokumentiert jede Umrechnung in der Buchhaltung.
Ist der Handel mit Kryptowährungen mehrwertsteuerpflichtig?
Der An- und Verkauf von Zahlungs-Token wie Bitcoin ist wie der Devisenhandel von der Steuer ausgenommen, ebenso der Handel mit Anlage-Token. An- und Verkäufe von Nutzungs-Token sind steuerbar, wenn der Ort der darin enthaltenen Leistung im Inland liegt und keine Ausnahme greift. Weil die Einordnung von der Funktion des Tokens abhängt und nicht von seinem Namen, legen wir sie für jedes Produkt mit Ihnen fest und hinterlegen die passenden Steuercodes.
Wie werden Löhne in Token versteuert?
Löhne und Gehaltsnebenleistungen in Token sind steuerbares Erwerbseinkommen und gehören in den Lohnausweis, bewertet zum Wert im Zeitpunkt des Zuflusses in Franken. Für die AHV zählen sie zum massgebenden Lohn. Anlage-Token mit Beteiligungsrechten gelten als echte Mitarbeiterbeteiligung, Nutzungs-Token als übriger geldwerter Vorteil. ALPINUM rechnet Token-Löhne über eine eigene Lohnart ab und verwendet dieselbe Kursquelle wie in der Buchhaltung.
Was gilt für die Buchhaltung eines Fintechs mit Bewilligung nach Art. 1b BankG?
Für Firmen, die gewerbsmässig Publikumseinlagen bis CHF 100 Mio. oder vom Bundesrat bezeichnete kryptobasierte Vermögenswerte entgegennehmen und diese weder anlegen noch verzinsen, sieht das Bankengesetz diese Bewilligung vor. Die Rechnungslegung richtet sich ausschliesslich nach dem Obligationenrecht. Die Jahresrechnung muss geprüft werden, ein Verzicht auf die Revision ist ausgeschlossen, dazu kommt die aufsichtsrechtliche Prüfung. ALPINUM führt Buchhaltung und Abschluss so, dass Revisionsstelle und Prüfgesellschaft direkt darauf aufbauen.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.