Treuhänder für Holding- und Beteiligungsgesellschaften

ALPINUM führt Buchhaltung und Jahresabschluss für Holding- und Beteiligungsgesellschaften: Beteiligungsabzug auf dem Nettoertrag berechnet, Dividenden der Töchter im Meldeverfahren abgewickelt, Konzerndarlehen zu den Zinssätzen der ESTV verzinst. Holding und Tochtergesellschaften sehen Sie nebeneinander im Live-Dashboard. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online.

  • Beteiligungsabzug mit dem Abschluss berechnet
  • Konzerndividenden im Meldeverfahren abgewickelt
  • Darlehen und Management Fees mit Vertrag und Zins

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Holdinggesellschaften

Was Holdinggesellschaften mit ALPINUM gewinnen

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Beteiligungsabzug sauber auf dem Nettoertrag berechnet

Ihre Holding erhält den Beteiligungsabzug nachvollziehbar berechnet und dem Jahresabschluss beigelegt. Massgebend ist der Nettoertrag: Von der Dividende gehen der anteilige Finanzierungsaufwand und ein Beitrag von 5 % für den Verwaltungsaufwand ab, und Abschreibungen auf derselben Beteiligung schmälern den Abzug zusätzlich. ALPINUM führt Beteiligungserträge, Zinsaufwand und Wertberichtigungen je Beteiligung auf eigenen Konten und ordnet Zinsen auf Bankkrediten und Aktionärsdarlehen der richtigen Position zu. Mit dem Abschluss erhalten Sie die Berechnung des Beteiligungsabzugs, die direkt in die Steuererklärung einfliesst. So sehen Sie, welcher Teil Ihres Gewinns aus Beteiligungen stammt und wie sich Finanzierungsentscheide auf die Ermässigung auswirken.

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Konzerndividenden in voller Höhe bei der Holding

Die Dividende Ihrer Tochter kommt in voller Höhe bei der Holding an und steht direkt für Zinsen oder die Amortisation eines Kaufpreisdarlehens bereit. Im Normalfall zieht eine Gesellschaft auf Dividenden 35 % Verrechnungssteuer ab und liefert sie der ESTV ab. Hält die Holding unmittelbar mindestens 10 % am Kapital der Tochter, lässt sich die Dividende im Meldeverfahren ohne Abzug auszahlen. Die Tochter reicht dafür das amtliche Formular innert 30 Tagen nach Fälligkeit ein. ALPINUM bereitet Meldung und Buchung vor, sobald die Jahresrechnung der Tochter steht, und verbucht die Dividende bei der Holding im selben Zug. So fliesst die Liquidität ohne Umweg dorthin, wo Sie sie brauchen.

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Management Fees und Darlehen klar geregelt

Zwischen Holding und Tochter ist jeder Geldfluss schriftlich festgehalten, verzinst und richtig versteuert. ALPINUM hält Darlehen und Dienstleistungen mit Ihnen in Verträgen fest und verzinst die Kontokorrente zu den Sätzen, die die ESTV jährlich publiziert. Das ist wichtig, weil ein zinsloses Darlehen der Tochter an die Holding als Beteiligte nach der Praxis der ESTV als geldwerte Leistung gilt und der Verrechnungssteuer unterliegt. Die Management Fee der Holding an die Tochter ist eine Dienstleistung, auf der eine MWST-pflichtige Holding 8,1 % abrechnet. Wir fakturieren sie auf dieser Grundlage und prüfen, ob eine MWST-Gruppe die Abrechnung vereinfacht. So ist Ihre Gruppe für jede Steuerprüfung gut dokumentiert.

Buchhaltung, Steuern und MWST für Holdinggesellschaften: die Besonderheiten (Stand 2026)

Beteiligungsabzug und Bewertung der Beteiligungen

Hält eine Kapitalgesellschaft mindestens 10 % am Kapital einer anderen Gesellschaft oder Beteiligungen im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio., ermässigt sich ihre Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrags aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn (Art. 69 DBG); für die Staats- und Gemeindesteuern gilt dasselbe nach Art. 28 StHG. Nettoertrag ist der Beteiligungsertrag abzüglich Finanzierungsaufwand und 5 % Verwaltungsaufwand. Kapitalgewinne zählen mit, wenn die verkaufte Beteiligung mindestens 10 % betrug und mindestens ein Jahr gehalten wurde (Art. 70 DBG). In der Bilanz stehen Beteiligungen als eigene Position im Anlagevermögen (Art. 959a OR), bewertet höchstens zu den Anschaffungskosten; Wertverluste sind über Wertberichtigungen zu erfassen (Art. 960a OR). Der Anhang nennt Firma, Rechtsform, Sitz sowie Kapital- und Stimmenanteil jeder Beteiligung (Art. 959c Abs. 2 Ziff. 3 OR).

Konzernrechnung, Konzerndarlehen und Zinssätze

Kontrolliert eine Holding andere Unternehmen, muss sie grundsätzlich eine Konzernrechnung erstellen (Art. 963 OR). Befreit ist sie, wenn der Konzern in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei dieser Grössen nicht überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen (Art. 963a OR). Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten und Beteiligungen sind gesondert auszuweisen (Art. 959a Abs. 4 OR). Für Darlehen unter Nahestehenden publiziert die ESTV jährlich Zinssätze: 2026 mindestens ¾ % für Vorschüsse an Beteiligte aus Eigenkapital, höchstens 3 % für Betriebskredite von Beteiligten an eine Holding bis CHF 1 Mio. (ESTV-Rundschreiben vom 29. Januar 2026). Ein zu tiefer Zins auf Vorschüssen an Beteiligte oder ein übersetzter Zins an sie ist eine geldwerte Leistung mit Verrechnungssteuer (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG) und erhöht den steuerbaren Gewinn (Art. 58 DBG).

Dividenden, Meldeverfahren und MWST-Gruppe

Dividenden auf Aktien und Stammanteilen unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 % (Art. 13 VStG). Ist die Holding unmittelbar zu mindestens 10 % beteiligt, zahlt die Tochter auf ihre Anweisung ohne Abzug aus und meldet die Dividende innert 30 Tagen nach Fälligkeit (Art. 26a VStV). Bei der MWST sind Dividenden kein Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. f MWSTG). Eine steuerpflichtige Holding kann die Vorsteuer auf Kosten für Erwerb, Halten und Verkauf von Beteiligungen abziehen und dabei auf die Tätigkeit ihrer Töchter abstellen (Art. 29 Abs. 2–4 MWSTG). Unter einheitlicher Leitung, in der Praxis ab mehr als 50 % der Stimmen, können Holding und Töchter eine MWST-Gruppe bilden (Art. 13 MWSTG). Gruppeninnenumsätze unterliegen dann nicht der MWST (ESTV, MWST-Info 03, Ziff. 6.3); dafür haften alle Mitglieder solidarisch für die Steuer der Gruppe (Art. 15 MWSTG).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Holdinggesellschaften? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern eine Holding

Eine Holding verdient an ihren Töchtern; diese Kennzahlen zeigen, was davon nach Zinsen, Steuern und Reserven tatsächlich bei ihr ankommt.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
NettobeteiligungsertragEr ist die Grundlage des Beteiligungsabzugs und zeigt, was von den Dividenden nach Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand bleibt.Beteiligungserträge und Zinsaufwand der Holding, berechnet mit dem Jahresabschluss
Ausschüttungsfähige Reserven der TöchterSie bestimmen, wie viel Dividende die Holding erhalten kann, ohne die gesetzlichen Reserven der Tochter anzutasten.Eigenkapitalnachweis aus den Abschlüssen der Töchter
Saldo der KonzernkontokorrenteOffene Saldi zwischen den Gesellschaften müssen übereinstimmen und zu den Sätzen der ESTV verzinst werden.Abstimmung der Kontokorrente von Holding und Töchtern, monatlich im Dashboard
Buchwert gegenüber Eigenkapital der TochterLiegt das Eigenkapital einer Tochter dauerhaft unter dem Buchwert der Beteiligung, ist eine Wertberichtigung zu prüfen.Beteiligungsbuchwert der Holding gegen Eigenkapital der Tochter, mit dem Abschluss

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Holding-AG mit einer operativen Tochter-GmbH · Inhabergeführt, Zürich

Typisches Mandat: Holding-AG mit einer operativen Tochter-GmbH

Ausgangslage

Der Inhaber hatte seine Beratungs-GmbH unter eine Holding gestellt. Die Tochter zahlte Dividenden mit Abzug der Verrechnungssteuer, überwies Liquidität zinslos an die Holding, und der Beteiligungsabzug wurde in der Steuererklärung geschätzt.

Ergebnis

ALPINUM führt beide Gesellschaften im selben Setup, verzinst das Konzernkontokorrent zu den Sätzen der ESTV und wickelt die Dividende im Meldeverfahren ab. Der Beteiligungsabzug wird mit dem Abschluss berechnet, und der Inhaber sieht Holding und Tochter nebeneinander im Dashboard.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Holdinggesellschaften mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Holdinggesellschaften

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Wie viel spart meine Holding mit dem Beteiligungsabzug?

Die Gewinnsteuer ermässigt sich im Verhältnis des Nettobeteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn. Besteht der Gewinn einer Holding fast nur aus Dividenden ihrer Töchter und hat sie wenig Zinsaufwand, entfällt die Gewinnsteuer darauf weitgehend. Je mehr Fremdkapitalzinsen oder andere Erträge hinzukommen, desto kleiner wird die Ermässigung. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % oder ein Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio.

Gibt es das Holdingprivileg im Kanton Zürich noch?

Nein. Die besondere Besteuerung als Holdinggesellschaft ist seit dem 1. Januar 2020 abgeschafft, Holdings werden ordentlich besteuert. Geblieben ist der Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer. Im Kanton Zürich wird zudem das steuerbare Eigenkapital um 90 % ermässigt, soweit es auf qualifizierende Beteiligungen und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt. Beides gewährt das Steueramt nicht von Amtes wegen, es muss mit der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wie erhält meine Holding die Dividende ihrer Tochter in voller Höhe?

Über das Meldeverfahren. Ist die Holding unmittelbar zu mindestens 10 % am Kapital der Tochter beteiligt, weist sie die Tochter mit dem amtlichen Formular an, die Dividende ohne Abzug auszuzahlen. Die Tochter reicht das Gesuch innert 30 Tagen nach Fälligkeit mit der Jahresrechnung bei der ESTV ein. Ohne Meldeverfahren zieht sie 35 % ab, und die Holding muss die Steuer zurückfordern.

Muss meine Holding eine Konzernrechnung erstellen?

Solange der Konzern klein ist, in der Regel nicht. Befreit ist eine Holding, wenn sie mit ihren Töchtern in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei dieser Grössen nicht überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen. Nötig ist sie trotzdem, wenn Gesellschafter mit mindestens 20 % des Kapitals sie verlangen oder wenn sie für eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist.

Muss sich eine Holding für die MWST anmelden?

Dividenden zählen bei der MWST nicht als Entgelt. Eine reine Beteiligungsholding bleibt deshalb oft unter der Umsatzgrenze von CHF 100’000. Stellt sie ihren Töchtern Management Fees oder andere Leistungen von CHF 100’000 oder mehr pro Jahr in Rechnung, wird sie steuerpflichtig. Darunter kann sie freiwillig auf die Befreiung verzichten oder mit den Töchtern eine MWST-Gruppe bilden. ALPINUM rechnet die Varianten mit Ihren Zahlen durch.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.