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Finanzbuchhaltung

Wie man Finanzanlagen richtig bilanziert und bewertet?

By 2. Januar 2023Februar 14th, 2024No Comments

Wertschriften sind marktgängige Wertpapiere, die ausschliesslich zur Anlage von flüssigen Mitteln gehalten werden.

Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere wie z. B. Obligationen, Kassenobligationen oder Kapitalmarktpapiere wie Aktien, Anlagefondsanteile und Anteilscheine.

Wichtige Aspekte der Erfassung von Wertschriften

Linktipps

Steuerhinterziehung

Bilanzierung

Wertpapiere werden als Finanzanlagen bewertet:

  • wenn sie veräussert werden können, ohne die Erfüllung der Aufgaben des öffentlichen Sektors zu beeinträchtigen 
  • wenn sie einen wirtschaftlichen Nutzen für die Zukunft erbringen und 
  • wenn ihr Wert zuverlässig bestimmt werden kann. 

Kurzfristige Wertpapiere und Beteiligungen haben eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen und eine Höchstlaufzeit von 360 Tagen und werden gemäß OR 959, Absatz 1, Ziffer 1 als Umlaufvermögen ausgewiesen. Anteile am Kapital anderer Unternehmen, die nicht mit der Absicht der dauerhaften Anlage gehalten werden, werden als Wertschriften bezeichnet und sind in die Sachgruppe 102 „Kurzfristige Finanzanlagen“ umzubuchen. 

Werden Wertschriften und Beteiligungen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als 1 Jahr gehalten, so sind gemäss OR 959a Abs. 1 Ziffer 2. im Anlagevermögen auszuweisen. Solche Wertschriften werden ebenfalls in der Sachgruppe 107 „Finanzanlagen“ verbucht. 

Bewertung

Für die erstmalige Erfassung von Wertschriften des Umlauf- und Anlagevermögens sowie von Beteiligungen gilt Art. 960a Abs. 1 OR anwendbar.


Die langfristigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, d.h. Aktien, Anteilsscheine und Obligationen zum bezahlten Kurswert, Darlehen zum Nominalwert und geschenkte Wertpapiere zum Verkehrswert bilanziert.
 

Falls Wertschriften oder Beteiligungen in einer Fremdwährung erworben werden, werden sie in der Regel zu dem am Transaktionstag geltenden Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet.  

Die Folgebewertung der langfristigen Finanzanlagen erfolgt jährlich zum Verkehrswert beziehungsweise zum Marktwert am Bilanzstichtag. Anpassungen werden direkt auf dem Bilanzkonto verbucht; ein Wertberichtigungskonto wird nicht geführt. 

Bei kurzfristigen Finanzanlagen muss der Wert zum Bilanzstichtag überprüft werden. Für wahrscheinliche Verluste muss eine Wertberichtigung vorgenommen werden. Die aufgelaufenen Marchzinsen sind nicht zum Buchwert hinzuzurechnen, sondern separat unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen (Sachgruppe 1044) periodengerecht auszuweisen. 

Buchführung

Die Bestände der langfristigen und kurzfristigen Wertschriften müssen für jedes Wertschriftstück einzeln verwaltet werden. 

Buchungsbeispiele für langfristige Finanzanlagen

Konto Soll
Konto Haben
Geschäftsfall
969x.3440.2x
1070.xx
Wertabnahme
1070.xx
969x.4442.xx
Wertzunahme
969x.3410.0x
1070.xx
Realisierte Verluste
1070.xx
969x.4410.0x
Realisierte Gewinne

Buchungsbeispiele für kurzfristige Finanzanlagen

Konto Soll
Konto Haben
Geschäftsfall
969x.3440.0x
1022.xx
Wertabnahme
1022.xx
969x.4440.xx
Wertzunahme
969x.3410.1x
1022.xx
Realisierte Verluste
1022.xx
969x.4410.1x
Realisierte Gewinne
1044.xx
961x.4402.xx
Abgrenzung Marchzinsguthaben
1002.xx
961x.4402.xx
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