Finanzbuchhaltung
Als Buchhalter haben wir direkten Einblick in Ihre Geschäftsaktivitäten und sehen rasch, wo es finanziellen Optimierungsbedarf gibt oder Vorsicht geboten ist.
- Belege verbuchen
- Zwischenabschlüsse
- Jahresabschluss
- Handlungsempfehlungen
Lohnbuchhaltung
- Führen der Lohnbuchhaltung
- Erstellen der Lohnabrechnungen und der Lohnausweise
- Führen der Personaladministration
- Quellensteuerabrechnung nach kantonalen Tarifen
- Sonstige administrative Arbeiten des Personalwesens
Geschäftsabschluss
Wir können auf Wunsch Ihre komplette Buchhaltung übernehmen, oder lediglich den finalen Jahresabschluss erstellen und die Kontrolle von Ihren Buchungen vornehmen. All unsere Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung und Jahresabschluss erbringen wir für alle Gesellschaftsformen wie z.B. Einzelfirma, GmbH oder AG.
Steuern
Es ist unsere Aufgabe, Sie als Ihr Partner zu unterstützen sowie in allen Fragen und Anliegen zu beraten und Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der gültigen Steuervorschriften zu gewährleisten.
Steuer- und Rechtsberatung
Mit unserem guten Partnernetzwerk von kompetenten Anwälten und verlässlichen Steuerberatern, werden wir Sie bei der Erstellung von der langfristigen Steuerstrategien sowie bei der Beratung von rechtlichen Fragen vom Anfang bis zum Schluss unterstützen, um eine effiziente Unternehmensführung zu gewährleisten.
Fiskalvertretung Schweiz (MWST)
MWST-Pflicht für ausländische Unternehmen in der Schweiz
Wir übernehmen für Sie die Fiskalvertretung und die damit zusammenhängenden Aufgaben in der Schweiz. Für die Registrierung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz benötigt ein ausländisches Unternehmen einen Fiskalvertreter.
Ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Gesamtumsatz von mehr als CHF 100‘000 sind von der Steuerpflicht betroffen. Dies betrifft insbesondere:
- Werklieferungen in der Schweiz
- Montageleistungen und Installationen in der Schweiz
- Elektronische Dienstleistungen oder Softwareverkäufe in die Schweiz
- Lieferungen aus einem Lager in der Schweiz
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem erstmaligen Erbringen der Leistung und «ab dem ersten Franken».