Muster vereinfachte Buchhaltung
Unser Beispiel der vereinfachten Buchführung kann als Excel-Vorlage für Sie dienen
In der Schweiz ist jeder Firma zur Buchführung / Buchhaltung verpflichtet. Die Buchführung für Unternehmen in der Schweiz kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere für Start-ups und Kleinunternehmen.
Zwei gängige Methoden sind die doppelte Buchhaltung und die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ("Milchbüechli-Rechnung").
Vorlage im Excel Format
Die einfache Buchführung
Die einfache Buchhaltung ist für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500’000 möglich.
Einfache Erfassung von Einnahmen und Ausgaben:
Jede Transaktion wird nur einmal erfasst. Sie wird nach Datum sortiert und zeigt auf einen Blick, ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde.
Geringer Aufwand:
Im Vergleich zur doppelten Buchhaltung ist die einfache Buchführung weniger zeit- und kostenaufwendig. Sie kann in einer Excel Tabelle geführt werden.
Nachteile der einfachen Buchhaltung
Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung bietet die einfache Buchführung weniger detaillierte Einblicke in Vermögenslage und Geschäftsvorgänge. Bei einer doppelten Buchhaltung zeigt die Bilanz wie sich das Eigenkapital verändert hat. Die Erfolgsrechnung weist aus, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.
Vorsicht Mehrwertsteuer:
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 wird ein Unternehmen MWST-pflichtig. Dies erhöht die Komplexität der Buchführung. Die MWST kann man nach der effektiven Methode abrechnen oder mit einer Saldosteuer. Insbesondere wenn man die MWST effektiv abrechnet, loht sich meist der Umstieg auf eine Software.
Nicht für alle Unternehmen geeignet:
Aktiengesellschaften, GmbH’s sowie Unternehmen mit einem Umsatz von über CHF 500’000 sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Gesetzliche Anforderungen an die einfache Buchhaltung
- Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung: Die einfache Buchführung unterliegt den gleichen gesetzlichen Grundsätzen wie die doppelte Buchhaltung.
- Aufbewahrungspflicht: Belege müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.
- Anforderungen an die Buchführung: Vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung aller Geschäftsvorgänge.
Vorteile einer Software-Lösung
Auch den Jahresabschluss können sie mit solchen Software-Programmen selber machen. Bei komplexen Fragen können Sie jedoch Ihrem Treuhänder den Zugriff auf das Programm gewähren. Auch praktisch: Bei einer allfälligen AHV/SUVA- oder MWST-Revision können Sie die benötigten Unterlagen auf Knopfdruck zusammenstellen. Kurz gesagt: Sie haben Ihre Buchhaltung im Griff und können sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren.
Fazit
Haben Sie Fragen – buchen Sie hier einen Beratungstermin mit uns.
Excel-Vorlage für die einfache Buchhaltung
- Kostenlose Hilfestellung: Unsere Excel-Vorlage unterstützt Sie bei der ordnungsgemässen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Man kann die so erstellte Buchhaltung auch in ein PDF umwanden.
- Manuelle Buchführung: Die manuelle Buchführung erfordert eine genaue manuelle Erfassung und Belegführung. Sie ist daher fehleranfällig und lässt auch wenige Auswertungen zu (z.B. Planung der Liquidität).
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