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Finanzbuchhaltung

Delkredere: Wie viel Prozent in der Schweiz

By 29. Dezember 2023Februar 8th, 2024No Comments

Firmen verkaufen oft Dienstleistungen oder Waren gegen Rechnung. Hier besteht ein gewisses Risiko, dass der Kunde das Guthaben nicht oder nur teilweise bezahlen kann.

Dieses Risiko muss in der Buchhaltung in der Schweiz berücksichtigt werden.

Grundsätzlich lassen sich Forderungen je nach Eintrittswahrscheinlichkeit des Ausfallrisikos in folgende Kategorien einteilen:

  • Normale, einwandfreie Forderungen: Es besteht kein Zweifel, dass diese Forderungen bei Fälligkeit beglichen werden.
  • Zweifelhafte Forderungen: Es bestehen begründete Zweifel daran, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang nachkommen wird. Als Grund dafür können Zahlungsverzüge, mehrfache erfolglose Mahnungen oder eingeleitete Betreibung dienen.
  • Uneinbringliche Forderungen: Wenn eine Forderung ganz oder teilweise nachweislich nicht mehr einzubringen ist. Hier spricht man von einem endgültigen Verlust. Als Voraussetzung dafür gelten z.B. erfolglosen Betreibungen oder Abschluss / Einstellung des Konkursverfahren.

Pauschale Wertberichtigung

Die Steuerbehörden erlauben eine pauschale Wertberichtigung für die Debitorenrechnungen:

  • Für inländische Schuldner: 5 %
  • Für ausländische Schuldner: 10%

In der Praxis akzeptieren die meisten kantonalen Steuerbehörden aber 10% auf den gesamten Debitorenbestand. Es ist wichtig, dass Sie die offiziellen Anforderungen Ihres Kantons nachweisen.

Hier sind die Delkrederesätze für verschiedene Kantone:

  • Aargau: Inland 5%, Ausland 10%
  • Appenzell Ausserrhoden: Inland 10%, Ausland 10%
  • Appenzell Innerrhoden: Inland 10%, Ausland 10%
  • Basel Land: Inland 5%, Ausland 10%
  • Basel Stadt: Inland 5%, Ausland 10%
  • Bern*: Inland 5%, Ausland 10%
  • Graubünden: Inland 5%, Ausland 10%
  • Jura*: Inland 5%, Ausland 10%
  • Luzern: Inland 10%, Ausland 10%
  • Neuchâtel: Inland 5%, Ausland 10%
  • Schwyz: Inland 10%, Ausland 15%
  • Solothurn: Inland 10%, Ausland 10%
  • Zürich: Inland 10%, Ausland 20%
  • St. Gallen: Inland 5%, Ausland 10%

*Delkrederesatz für die Auslandguthaben (fakturiert in ausländischer Währung) beträgt 15 Prozent (Art.16 AbV).

Nachfolgend finden Sie einige Delkrederesätze nach einigen Kantonen:
Kanton
Delkredere: Inland
Delkredere: Ausland
Aargau
5%
10%
Appenzell Ausserrhoden
10%
10%
Appenzell Innerrhoden
10%
10%
Basel Land
5%
10%
Basel Stadt
5%
10%
Bern*
5%
10%
Graubünden
5%
10%
Jura*
5%
10%
Luzern
10%
10%
Neuchâtel
5%
10%
Schwyz
10%
15%
Solothurn
10%
10%
Zürich
10%
20%
St. Gallen
5%
10%
*Delkrederesatz für die Auslandguthaben (fakturiert in ausländischer Währung) beträgt 15 Prozent (Art.16 AbV).
Da es sich hierbei nur um vermutete Verluste handelt, dürfen sie nicht direkt abgeschrieben werden. Es werden indirekte Abschreibungen vorgenommen, d.h. es wird eine pauschale Abschreibung auf dem Delkrederekonto vorgenommen.
Ein Delkrederekonto ist ein Wertberichtigungskonto und reflektiert in materieller Hinsicht die Risiken für Verlusten bei den Forderungen.  Das ist ein ruhendes Konto, das in der Bilanz als Minus-Aktivkonto geführt wird.
Beispiel 1
Ein Unternehmen im Kanton Zürich weist zum Bilanzstichtag offene Forderungen in Höhe von CHF 2’345’000 aus. Gemäss den Richtlinien ist es gestattet, für 10% dieses Betrags Delkredere ohne zusätzliche Nachweise zu bilden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 2'345'000
CHF 234'500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 2'345'000
CHF 234'500

Einzelwertberichtigung und zweifelhafte Forderungen

Besonders gefährdete Forderungen, deren Ausfallrisiko nicht durch die Pauschale abgedeckt ist, können einzeln wertberichtigt werden. Eine Einzelwertberichtigung ist auch dann empfehlenswert, wenn die zweifelhaften Forderungen wesentlich im Verhältnis zum Gesamtbestand sind.
In diesem Fall ist die Höhe der Wertberichtigung nach dem Risikograd der einzelnen Forderungen zu bestimmen. Die auf diese Weise geltend gemachten Wertberichtigungen sind der Steuerverwaltung unaufgefordert nachzuweisen. Dies erfolgt zusammen mit einer Aufstellung, die die Bezeichnung und den Gefährdungsgrad enthält.
Um den Grundsatz der Klarheit zu wahren, ist es wichtig, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf separaten Konten auszuweisen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die zweifelhaften Forderungen auch auf einem separaten Konto „Zweifelhafte Forderungen“ auszuweisen.
Beispiel 2
Ein Unternehmen im Kanton Zürich hat am Bilanzstichtag offene Forderungen für insgesamt CHF 2’345’000. CHF 450’000 davon ist eine Forderung ggü. Kunde A, welche schon seit 9 Monaten überfällig ist. Die Mahnungen wurden mehrmals erfolgslos gesendet.
Das Unternehmen wird eine Betreibung einleiten, aber gemäss Erfahrung ist das Ausfallrisiko in diesem Fall etwa 50%. Deswegen wird eine Wertberichtigung in Höhe von 50% vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
CHF 2'345'000
Zweifelhafte Forderungen
Wertberichtigung 50 %
CHF 450'000
CHF 225'000
Andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 1'895'000
CHF 189'500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
CHF 2'345'000
Zweifelhafte Forderungen
Wertberichtigung 50 %
CHF 450'000
CHF 225'000
Andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 1'895'000
CHF 189'500

Abschreibung der uneinbringlichen Forderungen

Die uneinbringlichen Forderungen können vollständig abgeschrieben werden. Dies, weil es sich in diesem Fall um einen realisierten, endgültigen Verlust handelt. Das Delkrederekonto ist dafür nicht nötig, der Betrag kann direkt vom Kundenkonto bzw. vom Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ abgeschrieben werden.
Auch die MWST darf zurückgefordert werden. Aus diesem Grund sollte man mit Mahnungen bzw. Betreibungen nicht zu lange warten.
Beispiel 3
Ein Unternehmen im Kanton Zürich hat am Bilanzstichtag offene Forderungen für insgesamt CHF 2’345’000. CHF 200’000 davon ist eine Forderung ggü. Kunde B, der sich in Liquidation sich befindet.
Das Betreibungsamt hat bereits ein Verlustschein erstellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung auch teilweise beglichen wird, ist gering. Die Forderung wird abgeschrieben.
Beispiel (ein Unternehmen im Kanton ZH)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
CHF 2'345'000
Uneinbringliche Forderung
CHF 200'000
Andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 2'145'000
CHF 214'500
Beispiel (ein Unternehmen im Kanton ZH)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
CHF 2'345'000
Uneinbringliche Forderung
CHF 200'000
Andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung 10 %
CHF 2'145'000
CHF 214'500
Die Wertberichtigungen sind im Jahresabschluss oder in der entsprechenden Beilage auszuweisen.

Fazit

Das Delkredere spielt eine bedeutende Rolle in der Risikosteuerung von Unternehmen, insbesondere im Bereich des Managements von Forderungen. Angesichts der Komplexität dieses Instruments ist die Einbindung eines spezialisierten Treuhänders dringend zu empfehlen.

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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