Viele Unternehmen streben nach einer legalen Möglichkeit, ihre Steuerlast langfristig zu optimieren. In diesem Kontext spielt die Buchung von Rückstellungen eine wichtige Rolle. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung und Finanzplanung für Unternehmen in der Schweiz sind.
Rückstellungen sind finanzielle Verpflichtungen oder Risiken, deren genaue Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist. Sie sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.
- Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen
- Verschiedene Arten von Rückstellungen
- Beispiel bei Garantiefällen: Ungewisse Verbindlichkeiten
- Beispiel bei Gerichtskosten: Sonstige Rückstellungen
- Höhe der Rückstellung?
- Praxis Tipp: Bildung von Pauschalrückstellungen
- Wie werden Rückstellungen gebildet?Rückstellungen buchen:
- Auflösung der Rückstellung
- Rückstellungen vs. Rechnungsabgrenzungen
- Fazit
Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen
- Verpflichtung ist faktisch oder rechtlich vereinbart
- Verpflichtung basiert auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag)
- Wahrscheinlichkeit des Eintritts ist über 50 %
- Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber zuverlässig schätzbar
- Betrag ist wesentlich.
Verschiedene Arten von Rückstellungen
- Steuerrückstellungen
- Garantien und Gewährleistungen
- Abnahme- oder Lieferungsverpflichtung
- Rechtsstreitigkeiten
- Verpflichtungen im Personalbereich
- Restrukturierung
- Grosse Reparaturen
- Forschung und Entwicklung
Beispiel bei Garantiefällen: Ungewisse Verbindlichkeiten
Um eine Garantierückstellung zu bilden, würde das Unternehmen den entsprechenden Prozentsatz von den Gesamtverkäufen als erwartete Garantiekosten berechnen.
Garantierückstellung = CHF 500´000 * 5%= CHF 25´000
Beispiel bei Gerichtskosten: Sonstige Rückstellungen
Höhe der Rückstellung?
Folgende Aufwendungen werden in der Regel nicht als Rückstellung anerkannt:
- künftige aktivierungspflichtige Anschaffungen,
- Aufwendungen, die erst in künftigen Rechnungsperioden verursacht werden,
- das allgemeine wirtschaftliche Risiko als Unternehmer
Von dieser Regel gibt es Ausnahmen wie beispielsweise Forschungs- und Entwicklungskosten, oder betriebliche Restrukturierungen.
Praxis Tipp: Bildung von Pauschalrückstellungen
Der Kanton Zug lässt z.B. im Baugewerbe für Werkverträge eine Garantierückstellung von 5% des Jahresumsatzes mit Dritten zu. Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen können für Haftungsrisiken eine pauschale Rückstellung von 2 % des aktuellen Jahresumsatzes mit Dritten bilden. Wurde eine Versicherung abgeschlossen, kann die Rückstellung für Haftungsfälle höchstens im Umfang des zu tragenden Selbstbehalts gebildet werden.
Wie werden Rückstellungen gebildet? Rückstellungen buchen:
2630* – Rückstellung für Garantiearbeiten
CHF 25´000 – Bildung Garantierückstellung GJ 1
2630 – Rückstellung für Garantiearbeiten
CHF 5´000 – Bildung Garantierückstellung GJ 2
8510 – Ausserordentlicher Ertrag
CHF 15´000 – Bildung Garantierückstellung GJ 3
Auflösung der Rückstellung
In diesem Fall wird die Rückstellung aufgelöst und die exakte Verbindlichkeit ausgewiesen.
Rückstellungen vs. Rechnungsabgrenzungen
Passive Rechnungsabgrenzungen werden vorgenommen, um den korrekten Periodenerfolg auszuweisen. Auch wenn eine Rechnung noch nicht vorliegt, ist die Höhe der Verpflichtung ohne weiteres abschätzbar und die Verpflichtung ist im Normalfall unbestritten. Beispiele dafür sind die Rechnungen der Revisionsstelle oder Jahresabschlusskosten.
Im Gegensatz dazu sind bei Rückstellungen die Fälligkeit und der Mittelabfluss ungewiss und der Betrag kann nur geschätzt werden.
In der Praxis werde oft kurzfristige Rückstellungen unter den Transitorischen Passiven gebucht. Mehr zu diesen Thema mit Schwerpunkt Kanton Zürich finden sie hier.
Beispiel
Buchungssatz:
2300 – Passive Rechnungsabgrenzung
CHF 3´000 – Jahresabschlusserstellung
Fazit
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie hier:
Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Yves Maurer, Geschäftsführer
Finanzbuchhaltung
Individuelle auf Sie zugeschnittene, persönliche Dienstleistung im Bereich Buchführung und Rechnungslegung
Lohnbuchhaltung
Führen der Lohnbuchhaltung und erstellen der Lohnabrechnungen & -ausweise
Geschäftsabschluss
Ende Jahr übernehmen wir den kompletten Jahresabschluss mit konkreten Handlungsempfehlungen
Steuer- und Rechtsberatung
Bei komplexen Steuer- und Rechtsthemen unterstützen wir Sie gerne mit unseren Partnerlösungen