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Finanzbuchhaltung

Jahresabschluss selber machen – so geht es

By 11. Dezember 2023Februar 1st, 2024No Comments

Muster Checkliste Jahresabschluss

Unsere Checkliste für den Jahresabschluss kann Ihnen als Vorlage dienen.

Download: Checkliste Jahresabschluss

Ein Geschäftsjahr neigt sich dem Ende zu, und damit steht die Erstellung des Jahresabschlusses an. Der Abschluss gibt Aufschluss über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens und ist entscheidend für dessen Besteuerung.

Der Abschluss ermöglicht Ihnen auch die Planung strategischer Entscheide für das nächste Jahr.

Jahresabschluss einfach erklärt?

Der Abschluss repräsentiert das finanzielle Jahresergebnis eines Unternehmens (Einzelabschluss oder Konzernabschluss). Er stellt die wirtschaftliche Lage eines Unternehmes dar und umfasst Dokumente zur Rechnungslegung.

Ein Jahresabschluss beinhaltet in der Regel:

  • Bilanz (Art. 959 OR): Zeigt die Vermögens- und Finanzierungslage des Unternehmens.
  • Erfolgsrechnung (Art. 959b OR): Stellt die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dar.
  • Anhang (Art. 959c OR): Ergänzt und erläutert die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses und enthält Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen.
  • Geldflussrechnung (Art. 961b OR): Zeigt die Veränderungen der flüssigen Mittel aus auf.
  • Lagebericht (Art. 961c OR): Stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmung dar.

Der Jahresabschluss kann in einer der Schweizer Landessprachen oder in Englisch abgefasst werden.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Grössere Unternehmen müssen zusätzlich zur Bilanz und Erfolgsrechnung eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht vorlegen.
Kapitalgesellschaften (Juristische Personen) müssen eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung, sowie einen Anhang erstellen.
Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000.- Jahresumsatz, sowie Stiftungen und Vereine, sind vom Jahresbericht befreit (Art. 957 OR). Sie können eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung einreichen.

Wie erstellt man einen Erfolgsrechung / Bilanz?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert sorgfältige Planung und vorbereitende Massnahmen. Verwenden Sie immer eine Checkliste (Download: Checkliste). Prüfen Sie, dass alle relevanten Belege und Dokumente vorhanden sind. Dann erfolgt die Abstimmung der Konten und Abgrenzung nach Periode.
Es können auch Rückstellungen gebildet werden. Zudem müssen Konten im Fremdwährung bewertet werden.
Die Erfolgsrechnung zeigt die Aufwendungen und Erträge. Sie hilft zu verstehen, ob das Unternehmen profitabel ist oder Verluste macht.
Die Bilanz beziffert das Vermögen (Aktiven) sowie die Verbindlichkeiten (Fremdkapital) und das Eigenkapital (Passiven) des Unternehmens. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss des Unternehmens.

Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Beachtung verschiedener Schritte. Jeder Unternehmer ist nach Abschluss des Geschäftsjahres dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Kapitalgesellschaften müssen Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang erstellen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen können.

Checkliste: Diese Vorbereitungen müssen Sie treffen

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung des Jahresabschlusses sicherzustellen, sind eine ist ein gründliche Vorbereitung notwendig. Relevante Belege scannen, Verträge und Rechnungen prüfen, und das Inventar machen. Auch Abschreibungen und Rückstellungen sind einige der Massnahmen, die vor dem Jahresabschluss durchgeführt werden sollten.

Jahresabschluss selber machen? So geht’s!

Nach einer umfassenden Vorbereitung geht es darum, die einzelnen Konten abzustimmen und zu überprüfen. Man muss die Bilanzkonten, offenen Rechnungen, die Aktivierung von Anlagevermögen und den Vorjahresvergleich machen. Eine regelmässige Durchführung von Abschlussarbeiten hilft, den Jahresabschluss stressfrei zu gestalten.

Ordentliche Revision - Eingeschränkte Revision

In der Schweiz muss eine Firma eine Revision durchführen, wenn sie die Kriterien gemäss Art. 727 OR erfüllt. Dies ist der Fall, wenn die Firma zwei der drei folgenden Grössenkriterien überschreitet:
Bilanzsumme von CHF 20 Millionen, Umsatzerlöse von CHF 40 Millionen oder im Jahresdurchschnitt 250 Vollzeitstellen.
Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, dann muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung eingeschränkt prüfen lassen. Auf die eingeschränkte Revision kann verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat (Art. 727a OR).
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist eine Revision gesetzlich vorgeschrieben, um die finanzielle Situation der Firma zu überprüfen.

IFRS, Swiss GAAP FER und US GAAP

Die drei wichtigsten Standards für die Rechnungslegung in der Schweiz sind IFRS, Swiss GAAP FER und US GAAP. IFRS ist mit 54% am meisten verbreitet, gefolgt von Swiss GAAP mit 33% und US GAAP mit 5%. Die Anwendung variiert je nach Grösse und Präferenz der Unternehmen. Alle diese Standards arbeiten immer mit einer doppelten Buchhaltung.

Jahresabschluss Englisch

Der Begriff „Jahresabschluss“ im Englischen hat verschiedene Übersetzungen. Meistens wird er als „financial statements“ übersetzt. Es können auch die Ausdrücke „annual accounts“ und „annual balance sheet“ verwendet werden. Ein weiterer geläufiger Begriff ist „year-end accounts“, der auf die Abschlüsse am Ende des Jahres hinweist.

Fazit - Jahresabschluss Buchhaltung

Die Erstellung des Jahresabschlusses in der Buchhaltung erfordert eine gründliche Planung, Vorbereitung und die Durchführung von verschiedenen Schritten. Die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und die sorgfältigen Abschlussarbeiten sorgen für einen korrekten Abschluss. Bei Bedarf kann eine Treuhandgesellschaft Unterstützung bieten und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen und Fristen eingehalten werden.
Download: Checkliste Jahresabschluss

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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