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Finanzbuchhaltung

Kapitalerhöhung – Definition & Formen | Einfach erklärt

By 6. März 2023Februar 8th, 2024No Comments

Für Unternehmen spielt das Eigenkapital eines Unternehmens eine wichtige Rolle, denn eine unternehmerische Tätigkeit wird durch Eigenkapital und/oder Fremdkapital finanziert. Das Eigenkapital wird bei der Gründung in Form von Aktien bei einer AG oder von Stammkapital bei einer GmbH zur Verfügung gestellt.

Nach der Gründung ist es möglich, dieses Kapital zu ändern, also eine Kapitalerhöhung oder auch eine Kapitalherabsetzung zu beschliessen. Doch wie wird das Kapital eigentlich erhöht und was ist dabei zu beachten?

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Gründe, die für eine Kapitalerhöhung sprechen

Eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH oder der AG kann viele unterschiedliche Gründe haben. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine freiwillige Transaktion, die von der Generalversammlung (AG) oder der Gesellschafterversammlung (GmbH) beschlossen wird. In der Regel spielen jedoch wirtschaftliche Gründe eine grosse Rolle. 

  • Eine Kapitalerhöhung ist z. B. dann sinnvoll, wenn neue Aktien ausgegeben werden, um neue Investoren oder Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. 
  • Eine Kapitalerhöhung dient einem Unternehmen zur Tilgung von Schulden. 
  • Mit mehr Eigenkapital kann das Unternehmen auch eine bessere Kreditwürdigkeit erhalten. 

Formen der Kapitalerhöhung

Die Ordentliche Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung wird im Falle einer ordentlichen Kapitalerhöhung von der Generalversammlung beschlossen (Art. 650 Abs. 1 OR). Die Kapitalerhöhung kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten durchgeführt werden. Durch Beschluss zur Emission neuer Aktien oder zur Erhöhung des Nennwerts der bestehenden Aktien. 


Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss öffentlich beurkundet werden. Daher ist die Anwesenheit eines Verwaltungsratsmitglieds und eines Notars zwingend erforderlich. Die Kapitalerhöhung muss innerhalb von drei Monaten in das Handelsregister eingetragen werden.
 

Die Aktie kann auf verschiedene Weise liberiert werden. In Frage kommt die Liberierung mit Geld oder die Liberierung mit einem Sachwert (Art. 652c , Art. 633 und Art. 634 OR). Die Verrechnung eines Darlehens ist auch bei einer Kapitalerhöhung möglich, wenn ein Gläubiger anstelle von Geld Aktien der Gesellschaft zur Rückzahlung der Schuld erhält. Das Aktienkapital kann auch durch Umwandlung von frei verwendbarem Aktienkapital erhöht werden (Art. 652d OR) Dies führt zur Ausgabe von sogenannten „Gratisaktien“. Wird eine Kapitalerhöhung mit qualifizierten Tatbeständen durchgeführt, muss sie von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. (Art. 652f Abs. 1 OR). 

Der GmbH bleibt nur die Möglichkeit einer ordentlichen Kapitalerhöhung nach Art. 781 Abs. 3 und 5 OR, die sich an der Kapitalerhöhung einer AG orientiert. 

Die Genehmigte Kapitalerhöhung - ab 2023 das Kapitalband

Innerhalb des Kapitalbandes kann der Verwaltungsrat das Aktienkapital innerhalb von fünf Jahren auf 50% herabsetzen oder erhöhen. Die Einführung des Kapitalbandes erfolgt durch einen Beschluss der Generalversammlung und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eckdaten des Kapitalbandes müssen in die Statuten aufgenommen und anschliessend gelöscht werden. Das Kapitalband kann einseitig (nur Erhöhung oder nur Herabsetzung des Aktienkapitals) oder zweiseitig (sowohl Erhöhung als auch Herabsetzung) sein. 

Die Bedingte Kapitalerhöhung

Diese Form der Kapitalerhöhung steht nur börsennotierten Aktiengesellschaften zur Verfügung und wird ebenfalls von der Hauptversammlung beschlossen, anschliessend aber von Dritten, nämlich den Aktionären, durchgeführt. Entscheiden sich diese für den Kauf neuer Aktien, kann das Kapital sukzessive erhöht werden. 

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer
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