Treuhänder für App- und Webentwickler

ALPINUM führt die Buchhaltung für App- und Webentwickler: Kundenprojekte mit Teilrechnungen periodengerecht abgerechnet, eigene Apps mit belegtem Aufwand aktiviert, Auszahlungen aus App Store und Google Play sauber in Franken verbucht. Dazu erhalten Sie eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Projektmarge und Store-Erträgen und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Eigene Apps mit belegten Stunden aktiviert
  • App-Store-Auszahlungen mit Erlös und Provision verbucht
  • Freelancer vor der ersten Zahlung eingestuft

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App-Entwickler

Was App- und Webentwickler mit ALPINUM gewinnen

01

Ihre eigene App als Wert in der Bilanz

Viele Entwicklerteams bauen neben Kundenprojekten eine eigene App oder Plattform auf. Diese Arbeit kann als immaterieller Wert in die Bilanz, wenn der Aufwand belegt ist und die App voraussichtlich Erträge bringt. ALPINUM richtet dafür mit Ihnen ein eigenes Projekt in der Zeiterfassung ein, trennt Produktstunden von Kundenstunden und bewertet sie per Bilanzstichtag zu Kosten. So zeigt Ihre Bilanz, was Sie aufgebaut haben, die Abschreibung verteilt den Aufwand über die Nutzungsdauer, und Sie entscheiden vor dem Abschluss gemeinsam mit uns, ob eine Aktivierung zu Ihrer Finanzierung passt.

02

Store-Erträge klar in Franken

App Store und Google Play zahlen Ihre Erträge gesammelt aus: nach Abzug der Provision, oft in mehreren Währungen und zeitversetzt zum Verkauf. ALPINUM verbucht jede Auszahlung auf Basis der Finanzberichte des Stores: Verkaufserlös, Provision und Auszahlung getrennt, mit einem Durchgangskonto je Store und Währung. Für die MWST klären wir einmal anhand Ihres Entwicklervertrags, an wen Ihre Firma leistet, und rechnen Fremdwährungen mit den Kursen der ESTV um. Im Dashboard sehen Sie die Store-Erträge Monat für Monat neben den Projekterträgen und erkennen, welcher Teil Ihres Geschäfts wiederkehrend wächst.

03

Freelancer und Team auf klarer Grundlage

App- und Webprojekte leben von einem flexiblen Team: Festangestellte im Kern, dazu Freelancer für Design, Backend oder Testing, teils aus dem Ausland. ALPINUM klärt vor der ersten Zahlung, ob ein Freelancer sozialversicherungsrechtlich selbständig ist, und übernimmt bei einer Anstellung die Lohnabrechnung mit allen Meldungen und dem Lohnausweis. Freelancer mit Sitz im Ausland hinterlegen wir mit der richtigen Steuerbehandlung in bexio, damit die Bezugsteuer in jeder MWST-Abrechnung erfasst ist. So arbeiten Sie mit genau dem Team, das Ihr Projekt braucht, und Sozialversicherungen und MWST stimmen vom ersten Auftrag an.

Buchhaltung, MWST und Lohn für App- und Webentwickler: die Besonderheiten

Selbst entwickelte Software aktivieren

Eine eigene App wird als Aktivum bilanziert, wenn über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann (Art. 959 Abs. 2 OR). Sie steht dann unter den immateriellen Werten des Anlagevermögens (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 2 Bst. d OR). Bei der Ersterfassung gilt höchstens der Herstellungskostenwert, also belegte Stunden und Fremdkosten; der nutzungsbedingte Wertverlust wird über Abschreibungen berücksichtigt (Art. 960a Abs. 1 und 3 OR). Software, die Sie im Auftrag eines Kunden entwickeln, gehört bis zur Fakturierung zu den nicht fakturierten Dienstleistungen im Umlaufvermögen (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. d OR). Für die Gewinnsteuer ist der Saldo der Erfolgsrechnung massgebend (Art. 58 Abs. 1 DBG), eine Aktivierung wirkt also auch steuerlich. Rechtsstand 2026.

App-Stores und Kunden im Ausland: Ort und Zuordnung der Leistung

Das Überlassen von Software und Nutzungsrechten ist mehrwertsteuerlich eine Dienstleistung (Art. 3 Bst. e Ziff. 1 MWSTG). Ihr Ort liegt grundsätzlich am Sitz oder Wohnort des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG); Leistungen an Empfänger im Ausland unterliegen der Schweizer Inlandsteuer nicht. Bei App-Stores zählt, wer nach aussen als Leistungserbringer auftritt (Art. 20 Abs. 1 und 3 MWSTG): Verkauft der Store in eigenem Namen an die Endkunden, leistet Ihre Firma an den Store-Betreiber. Die seit 2025 geltende Plattformregel erfasst nur Lieferungen von Gegenständen, also keine Apps (Art. 20a MWSTG). Für die Steuerpflicht zählen Umsätze im In- und Ausland zusammen, die Grenze liegt bei CHF 100’000 (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Fremdwährungen rechnen Sie mit den Kursen der ESTV um.

Kundenprojekte und Freelancer: Teilrechnungen, AHV und Bezugsteuer

Bei Projekten mit Akonto- oder Teilrechnungen entsteht die MWST bei vereinbarten Entgelten mit jeder Teilrechnung oder Teilzahlung (Art. 40 Abs. 1 Bst. b MWSTG); im Abschluss werden Aufwand und Ertrag nach dem Leistungsstand abgegrenzt (Art. 958b Abs. 1 OR). Ob ein Freelancer selbständig ist, beurteilt die Ausgleichskasse nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach dem Vertrag; freie Mitarbeitende gelten grundsätzlich als unselbständig (AHV-Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026). Ihr Honorar ist dann massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG), die Beiträge werden bei jeder Lohnzahlung abgezogen (Art. 14 Abs. 1 AHVG). Leistungen nicht registrierter Freelancer mit Sitz im Ausland unterliegen bei Ihnen der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG), sofern Ihre Firma steuerpflichtig ist oder solche Leistungen für mehr als CHF 10’000 im Jahr bezieht.

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für App- und Webentwickler? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Entwicklerstudio

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, wie Kundenprojekte, eigene Produkte und Store-Erträge zusammenspielen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Projektmarge je KundenprojektZeigt, welche Festpreis- und Aufwandprojekte rentieren und wo die Kalkulation der nächsten Offerte ansetzt.Stunden aus der Zeiterfassung und Fremdkosten gegen die fakturierten Teilrechnungen, je Projekt in bexio
Store-Erträge nach ProvisionZeigt, was aus App-Verkäufen und In-App-Abos tatsächlich bei Ihrer Firma ankommt.Finanzberichte von App Store und Google Play, monatlich mit den Auszahlungen abgestimmt
Investierte ProduktstundenDer Anteil der Stunden für eigene Produkte zeigt, wie viel Kapazität in den Aufbau eigener Werte fliesst.Eigenes Projekt in der Zeiterfassung, bewertet zu internen Kostensätzen aus der Lohnbuchhaltung
Auslastung des TeamsVerrechenbare Stunden im Verhältnis zur Sollzeit zeigen, wann zusätzliche Freelancer oder eine Anstellung sinnvoll sind.Zeiterfassung, abgeglichen mit den Sollstunden aus der Lohnbuchhaltung

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · App- und Webentwickler · 6 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: App- und Webentwickler

Ausgangslage

Ein Entwicklerstudio realisiert Apps und Webanwendungen für Kunden, arbeitet mit Freelancern im In- und Ausland und verkauft eine eigene App über App Store und Google Play. Das Team wollte Projekte, Produkt und Store-Erträge getrennt sehen und das eigene Produkt korrekt bilanzieren.

Ergebnis

ALPINUM führt Kundenprojekte und das eigene Produkt als getrennte Projekte, verbucht die Store-Auszahlungen nach den Finanzberichten und stuft neue Freelancer vor der ersten Zahlung ein. Die Geschäftsleitung sieht Projektmarge und Store-Erträge im Dashboard und entscheidet mit belegten Stunden über die Aktivierung.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten App- und Webentwickler mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für App- und Webentwickler

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Darf ich die Entwicklungskosten meiner eigenen App aktivieren?

Ja, wenn die Voraussetzungen des Obligationenrechts erfüllt sind: Ihre Firma verfügt über die App, ein Mittelzufluss ist wahrscheinlich und der Wert lässt sich verlässlich schätzen. Bewertet wird höchstens zu den Herstellungskosten, belegt durch Stunden und Fremdrechnungen; danach wird abgeschrieben. Vor dem Jahresabschluss, der im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten ist, besprechen wir, ob eine Aktivierung zu Ihrer Finanzierung passt.

Wie verbuche ich Auszahlungen aus App Store und Google Play?

Aufgeschlüsselt: Jede Auszahlung besteht aus Verkaufserlösen, der Provision des Stores und allenfalls Rückerstattungen und Währungsdifferenzen. Wir buchen auf Basis der Finanzberichte des Stores über ein Durchgangskonto je Store und Währung, weisen Erlös und Provision getrennt aus und stimmen den Saldo mit der Bankgutschrift ab. Fremdwährungen rechnen wir für die MWST mit den Kursen der ESTV um.

Wie wird ein App-Verkauf an Kunden im Ausland mehrwertsteuerlich behandelt?

Das Überlassen einer App ist eine Dienstleistung, ihr Ort liegt beim Empfänger. Verkaufen Sie direkt an Kunden im Ausland, ist der Umsatz in der Schweiz nicht steuerbar. Läuft der Verkauf über einen Store, der in eigenem Namen auftritt, ist der Store-Betreiber Ihr Leistungsempfänger. Für die Grenze von CHF 100’000 zählen Umsätze im In- und Ausland zusammen; wir behalten sie im Dashboard im Blick und melden Ihre Firma rechtzeitig an.

Ist mein Freelancer selbständig oder angestellt?

Das beurteilt die Ausgleichskasse nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, der Vertrag allein entscheidet es nicht. Für Selbständigkeit sprechen die Arbeit unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, eine unabhängige Stellung und mehrere Auftraggeber; freie Mitarbeitende gelten laut AHV grundsätzlich als unselbständig. Wir klären neue Freelancer vor der ersten Zahlung; gilt jemand als angestellt, übernehmen wir die Lohnabrechnung mit Lohnausweis, im Abo enthalten. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

Welcher Saldosteuersatz gilt für Web- und App-Entwicklung?

Die ESTV führt Internetdienstleistungen wie Webdesign und Hosting sowie Informatikdienstleistungen mit einem Saldosteuersatz von 6,2 %. Auf Ihren Rechnungen weisen Sie den gesetzlichen Satz von 8,1 % aus. Macht eine weitere Tätigkeit, etwa die Einräumung von Lizenzen, mehr als 10 % des steuerbaren Umsatzes aus, kommt der dafür festgelegte Satz dazu. Welche Methode besser passt, rechnen wir vor der Anmeldung durch.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.