Beim Erwerb eines neuen Vermögenswerts in Ihrem Unternehmen, z. B. einer Maschine oder eines Fahrzeugs, verliert dieser im Laufe der Jahre seiner Verwendung an Wert.
Die Abschreibung ist die Wertminderung des Anlagevermögens. Die verschiedenen Anlagegüter des Unternehmens sind auf der Aktivseite der Bilanz unter "Anlagevermögen" zu finden.
Was man bei der Abschreibung beachten sollte?
Lineare Abschreibung
Zum Beispiel: Eine Maschine wird für CHF 58’300 gekauft und soll 5 Jahre lang genutzt werden.
Die Formel zur Berechnung des Abschreibungsbetrags: (1 ÷ 𝑁𝑢𝑡𝑧𝑢𝑛𝑔𝑠𝑑𝑎𝑢𝑒𝑟) × 100%
(1 ÷ 5) × 100% = 20% – Abschreibungssatz
58`300 × 20% = 11`600 – Abschreibungsbetrag
Jahr
Abschreibungsbetrag
Restbuchwert
Degressive Abschreibung
Diese Abschreibungsmethode basiert auf einem festen Abschreibungssatz, der am Anfang der Nutzung auf die gesamten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts angewendet wird.
Zum Beispiel: Ein Fahrzeug wird für CHF 58’000 angeschafft und soll 5 Jahre lang genutzt werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungssatz von 40% soll vorgenommen werden.
Der Abschreibungsplan würde in diesem Fall wie folgt aussehen:
Jahr
Abschreibungsbetrag
Restbuchwert
Abschreibungen buchen
Im Falle der direkten Abschreibung wird die Abschreibung vom Wert des Vermögenswerts abgezogen. Der Betrag der Abschreibung wird dem jeweiligen Anlagenkonto abgebucht.
Bei der indirekten Abschreibung wird das Wirtschaftsgut indirekt durch eine Wertberichtigung abgeschrieben. Diese wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Beginn und Ende der Abschreibung
Das Wirtschaftsgut wird so lange abgeschrieben, bis es nicht mehr genutzt wird. Wird die Maschine nach Ablauf der Nutzungsdauer immer noch genutzt, wird der Erinnerungswert von 1 CHF weiterhin in den Büchern verbucht.
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