Treuhänder für IT-Dienstleister und Systemintegratoren
ALPINUM führt die Buchhaltung für IT-Dienstleister und Systemintegratoren: Hardware-Handel und Dienstleistung getrennt ausgewertet, Wartungsverträge periodengerecht abgegrenzt, Lizenzen aus dem Ausland korrekt in der MWST. Dazu eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Marge je Geschäftsfeld und ein Festpreis ab CHF 300 pro Monat.
- Hardware-Marge und Dienstleistung getrennt ausgewertet
- Wartungsverträge und Support-Abos sauber abgegrenzt
- Bezugsteuer auf Lizenzen aus dem Ausland erfasst
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
-
bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was IT-Dienstleister mit ALPINUM gewinnen
Mehrere IT-Dienstleister aus der Region Zürich führen ihre Buchhaltung mit ALPINUM.
Marge je Geschäftsfeld klar sichtbar
Sie sehen im Dashboard, welches Geschäftsfeld Ihre Löhne trägt: Hardware-Handel, Dienstleistung oder wiederkehrende Verträge. Viele IT-Dienstleister verkaufen neben Stunden auch Notebooks, Firewalls oder Server. ALPINUM trennt im Kontenplan Handelsware, Dienstleistung und Verträge und bucht den Wareneinkauf gegen den passenden Ertrag. So zeigt jedes Geschäftsfeld seine eigene Marge. Ware an Lager und bereits bestellte Geräte erfassen wir per Bilanzstichtag vollständig und genau einmal, abgestimmt mit Ihrer Inventarliste. Damit steht Ihr Abschluss auf einem verlässlichen Lagerbestand, und Sie entscheiden auf klarer Grundlage, in welches Geschäftsfeld Sie Zeit und Kapital investieren.
Gleichmässiger Ertrag aus Wartungsverträgen
Ihr Dashboard zeigt Monat für Monat den wiederkehrenden Ertrag aus Managed-Services-, Wartungs- und Support-Verträgen. Diese Verträge werden oft jährlich im Voraus verrechnet, verdient wird der Ertrag aber über die Laufzeit. ALPINUM führt eine Vertragsliste mit Laufzeit und Betrag, grenzt den noch nicht erbrachten Teil passiv ab und löst ihn monatlich auf. So stützen sich Steuern und Dividendenentscheide auf das Ergebnis, das Sie im Geschäftsjahr tatsächlich erarbeitet haben. Sie erkennen frühzeitig, welche Verträge zur Verlängerung anstehen, und bei Kündigungen oder Vertragsanpassungen passen wir die Abgrenzung im selben Monat an.
Lizenzen und Cloud-Dienste korrekt in der MWST
Microsoft-, Cloud- und Security-Lizenzen sind in jeder MWST-Abrechnung richtig erfasst, ob für den Eigengebrauch oder zum Weiterverkauf an Ihre Kunden. Viele IT-Firmen beziehen sie direkt bei ausländischen Herstellern oder Distributoren. Ob Schweizer MWST auf der Rechnung steht, hängt davon ab, ob der Anbieter im Schweizer Register eingetragen ist; andernfalls schuldet Ihre Firma in der Regel die Bezugsteuer. ALPINUM prüft jeden Lieferanten einmal, legt ihn mit der richtigen Steuerbehandlung in bexio an und deklariert die Bezugsteuer in jeder MWST-Abrechnung. Für Lizenzen, die Sie an Kunden weiterverkaufen, prüfen wir zusätzlich, dass Ihre Ausgangsrechnung die Schweizer MWST korrekt ausweist.
Buchhaltung, MWST und Abschluss für IT-Dienstleister: die Besonderheiten
Lieferung oder Dienstleistung: der Ort entscheidet die MWST
Hardware ist mehrwertsteuerlich eine Lieferung, Installation, Support und Beratung sind Dienstleistungen. Für Lieferungen gilt als Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übergabe befindet oder wo die Beförderung zum Kunden beginnt (Art. 7 MWSTG). Geräte, die direkt ins Ausland versendet werden, sind von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 MWSTG), sofern der Export belegt ist. Für Dienstleistungen gilt grundsätzlich der Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Werden Hardware und Service zu einem Pauschalpreis verkauft, darf die Kombination nur dann einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn diese mindestens 70 % des Gesamtentgelts ausmacht (Art. 19 Abs. 2 MWSTG). Rechtsstand 2026, Normalsatz 8,1 %.
Projekte mit Teilrechnungen, Lager und angefangene Arbeiten
Bei Integrationsprojekten mit Akonto- oder Teilrechnungen entsteht die MWST-Schuld bei vereinbarten Entgelten mit der Ausgabe der Teilrechnung oder der Vereinnahmung der Teilzahlung (Art. 40 Abs. 1 Bst. b MWSTG), nicht erst mit der Schlussrechnung. Handelsrechtlich müssen Aufwände und Erträge zeitlich abgegrenzt werden (Art. 958b OR); der Verzicht darauf ist nur bei Nettoerlösen bis CHF 100’000 erlaubt, eine Grenze, die die meisten IT-Firmen rasch überschreiten. Erbrachte, aber noch nicht fakturierte Projektstunden erscheinen in der Bilanz als nicht fakturierte Dienstleistungen, Handelsware als Vorräte (Art. 959a OR). Liegt der Veräusserungswert von Lagerware, etwa älterer Geräte, unter den Anschaffungskosten, ist der tiefere Wert einzusetzen (Art. 960c OR). ALPINUM erstellt dafür per Stichtag eine Projekt- und Lagerliste.
Bezugsteuer auf Lizenzen, Cloud und Datenträger
Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, die nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen sind, unterliegen beim Schweizer Empfänger der Bezugsteuer, wenn ihr Ort nach dem Empfängerortsprinzip im Inland liegt (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Die ESTV nennt als Beispiele ausdrücklich Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und die Abtretung und Einräumung immaterieller Rechte, also typischerweise Software-Lizenzen. Nicht eingetragene Firmen werden ab Bezügen von mehr als CHF 10’000 pro Kalenderjahr bezugsteuerpflichtig (Art. 45 Abs. 2 MWSTG). Werden Datenträger ohne feststellbaren Marktwert eingeführt, ist keine Einfuhrsteuer geschuldet, dafür gelten die Regeln der Bezugsteuer (Art. 52 Abs. 2 MWSTG). Ist Ihre Firma mehrwertsteuerpflichtig, deklarieren Sie die Bezugsteuer in der Abrechnung; der Vorsteueranspruch entsteht im selben Zeitpunkt (Art. 40 Abs. 3 MWSTG).
Was kostet ein Treuhänder für IT-Dienstleister? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern einen IT-Dienstleister
Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, wie sich Projekte, Verträge und Hardware-Handel entwickeln.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Bruttomarge Hardware | Zeigt, ob sich der Geräteverkauf nach Einkauf, Lager und Garantiefällen überhaupt lohnt. | Getrennte Waren- und Ertragskonten in bexio, monatlich im Dashboard |
| Wiederkehrender Ertrag aus Verträgen | Wartungs-, Support- und Managed-Services-Verträge decken die Fixkosten und machen den Umsatz planbar. | Abgegrenzte Vertragserträge, monatlich aufgelöst aus der Vertragsliste |
| Auslastung der Technikerinnen und Techniker | Verrechenbare Stunden im Verhältnis zur Sollzeit bestimmen, ob Projekte rentieren und wann eine Anstellung fällig ist. | Ihre Zeiterfassung, abgeglichen mit den Sollstunden aus der Lohnbuchhaltung |
| Projektmarge | Erkennt Festpreisprojekte, die mehr Aufwand verursachen als kalkuliert, solange noch Zeit zum Gegensteuern bleibt. | Projekte oder Kostenstellen in bexio, Stunden und Fremdkosten gegen fakturierte Teilrechnungen |
| Lagerbestand und Lagerumschlag | Zeigt, wie viel Kapital in Geräten gebunden ist; ältere Ware verliert rasch an Wert. | Inventarliste per Monats- oder Jahresende, im Abschluss bewertet |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: IT-Dienstleister
Ausgangslage
Ein Systemhaus betreut KMU mit Support-Verträgen, verkauft Hardware, rechnet Integrationsprojekte über Teilrechnungen ab und bezieht Lizenzen bei ausländischen Anbietern. Die Erträge liefen über ein gemeinsames Konto, Wartungsverträge wurden beim Fakturieren als Ertrag gebucht.
Ergebnis
ALPINUM trennt im Kontenplan Hardware, Dienstleistung und Verträge, grenzt die Vertragserträge monatlich ab und deklariert die Bezugsteuer laufend. Die Geschäftsleitung sieht im Dashboard die Marge je Geschäftsfeld und plant Anstellungen auf Basis des wiederkehrenden Ertrags.
Diese Leistungen übernehmen wir für IT-Dienstleister
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen Ihre Buchhaltung und beraten Sie mit konkreten Steuertipps für das nächste Geschäftsjahr.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten IT-Dienstleister mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für IT-Dienstleister
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Muss ich Hardware und Dienstleistung in der Buchhaltung trennen?
Gesetzlich verlangt ist eine korrekte MWST-Behandlung, betriebswirtschaftlich ist die Trennung fast unverzichtbar. Hardware hat eine andere Marge, bindet Kapital im Lager und folgt mehrwertsteuerlich anderen Ortsregeln als Stunden oder Support. Wir richten getrennte Ertrags- und Aufwandkonten ein, damit Sie im Dashboard sehen, welches Geschäftsfeld rentiert. Die Einrichtung des Kontenplans ist Teil des Starts, die laufende Buchhaltung kostet ab CHF 300 pro Monat. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
Wie verbuche ich einen Wartungsvertrag, der im Voraus bezahlt wird?
Die MWST entsteht bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten mit der Rechnungsstellung. Den Ertrag dagegen verdienen Sie über die Vertragslaufzeit. Per Bilanzstichtag wird deshalb der Teil, der das Folgejahr betrifft, als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen. Wir führen dafür eine Vertragsliste und buchen die Auflösung monatlich, damit Ihr Dashboard den wiederkehrenden Ertrag realistisch zeigt.
Fällt auf Microsoft- oder Cloud-Lizenzen aus dem Ausland Bezugsteuer an?
Wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat und nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist, in der Regel ja. Die ESTV zählt Datenverarbeitung und die Einräumung immaterieller Rechte ausdrücklich zu den bezugsteuerpflichtigen Dienstleistungen. Stellt der Anbieter bereits Schweizer MWST in Rechnung, entfällt die Bezugsteuer. Wir prüfen jeden Lieferanten einmal und hinterlegen die richtige Steuerbehandlung in bexio.
Wann muss ich bei Teilrechnungen die MWST abrechnen?
Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten entsteht die Steuerschuld mit der Ausgabe jeder Teilrechnung oder mit der Vereinnahmung der Teilzahlung, nicht erst mit der Schlussrechnung. Deklariert wird jeweils in der Abrechnung des betreffenden Quartals; auf später entrichteter Steuer läuft Verzugszins (Art. 87 MWSTG). ALPINUM bucht jede Teilrechnung im richtigen Quartal und zeigt Ihnen im Dashboard den offenen Projektsaldo.
Wie wird Lagerware im Jahresabschluss bewertet?
Handelsware wird höchstens zu den Anschaffungskosten bilanziert. Ist der Veräusserungswert am Bilanzstichtag tiefer, etwa bei Geräten einer Vorgängergeneration, muss der tiefere Wert eingesetzt werden. Wir stimmen die Inventarliste mit der Buchhaltung ab und bewerten den Bestand im Jahresabschluss, der im Abo enthalten ist. Die Inventur sollte deshalb nicht nur Stückzahlen, sondern auch Alter und Zustand der Geräte festhalten.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.