Treuhänder für Anwaltskanzleien und Notariate
ALPINUM führt die Buchhaltung für Anwaltskanzleien und Notariate: Klientengelder getrennt vom Betriebsvermögen, Auslagen und Gerichtskosten korrekt in der MWST, angefangene Mandate per Jahresende abgegrenzt. Honorarumsatz, offene Posten und nicht fakturierte Leistungen sehen Sie jederzeit im Live-Dashboard. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
- Klientengelder getrennt geführt und je Mandat abgestimmt
- Auslagen und Gerichtskosten MWST-korrekt verrechnet
- Honorarabgrenzung und Partnerbezüge sauber gebucht
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Anwaltskanzleien und Notariate mit ALPINUM gewinnen
Mehrere Anwaltskanzleien aus der Region Zürich führen ihre Buchhaltung mit ALPINUM.
Klientengelder jederzeit sauber getrennt
Vergleichszahlungen, Erlöse aus Inkasso und Gelder aus einer Nachlassabwicklung liegen bei Ihnen auf eigenen Klientengeldkonten, getrennt von Honoraren und Lohnzahlungen, so wie es das Anwaltsgesetz für anvertraute Vermögenswerte verlangt. ALPINUM bucht jeden Ein- und Ausgang auf das betreffende Mandat und stimmt die Salden monatlich mit der Bank ab. Honorarvorschüsse führen wir buchhalterisch separat: Bis zur Leistung sind sie eine erhaltene Anzahlung und werden mit der Kostennote verrechnet. So zeigt Ihr Live-Dashboard die eigene Liquidität der Kanzlei, und Sie können der Klientschaft den Stand ihrer Gelder und Vorschüsse jederzeit belegen.
Kostennoten mit korrekter MWST auf jeder Position
Jede Kostennote trägt die richtige MWST, vom Honorar über Gerichtskostenvorschüsse und Betreibungsgebühren bis zu Kopien, Porti und Reisekosten. ALPINUM legt mit Ihnen fest, welche Auslagen in welche Kategorie gehören: Was die Kanzlei im Namen und für Rechnung der Klientin bezahlt und gesondert ausweist, führen wir als durchlaufenden Posten. Eigene Kosten der Kanzlei, auch pauschal verrechnete Kleinspesen, gehören zum Entgelt und tragen 8,1 % MWST. Für beide Arten hinterlegen wir getrennte Konten und passende Steuercodes und prüfen die Kostennoten bei der Verbuchung. So stimmt jede MWST-Abrechnung, und Ihr Sekretariat verrechnet Auslagen nach klaren Regeln.
Ein Jahresergebnis, das Ihre geleistete Arbeit abbildet
Ihr Jahresergebnis zeigt die Arbeit, die Ihre Kanzlei im Jahr geleistet hat, auch wenn Mandate über Monate laufen und die Kostennote erst nach Abschluss einer Instanz oder eines Verfahrensschritts hinausgeht. Vor dem Abschluss übernimmt ALPINUM die erfassten, noch nicht fakturierten Stunden je Mandat aus Ihrer Leistungserfassung, wie es die zeitliche Abgrenzung nach Obligationenrecht vorsieht. Wir bewerten sie vorsichtig, etwa bei Mandaten mit unsicherer Einbringlichkeit, und buchen die Abgrenzung. So stimmen Ergebnis, Partneranteile und Steuerbasis im richtigen Jahr, und die Partner verteilen den Gewinn auf einer verlässlichen Grundlage. Die nicht fakturierten Leistungen sehen Sie zudem laufend im Live-Dashboard.
Buchhaltung, MWST und Partnerbezüge in Anwaltskanzleien: die Besonderheiten (Stand 2026)
Klientengelder, Vorschüsse und angefangene Mandate
Nach Art. 12 Bst. h BGFA bewahren Anwältinnen und Anwälte die ihnen anvertrauten Vermögenswerte getrennt von ihrem eigenen Vermögen auf. In der Buchhaltung heisst das: eigene Bankkonten für Klientengelder und eine Abstimmung je Mandat. Nach Art. 12 Bst. i BGFA informieren sie ihre Klientschaft zudem periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars. Das setzt voraus, dass erfasste Leistungen und Vorschüsse je Mandat aktuell vorliegen. Für den Abschluss verlangt Art. 958b OR, dass Aufwände und Erträge zeitlich abgegrenzt werden. Nicht fakturierte Dienstleistungen werden höchstens zu den Herstellungskosten bewertet; ist der erzielbare Erlös tiefer, gilt dieser Wert (Art. 960c OR). Bei streitigen oder schwer einbringlichen Honoraren ist das zu prüfen.
MWST: Auslagen, Klientschaft im Ausland, Saldosteuersatz
Zum Entgelt gehört nach Art. 24 Abs. 1 MWSTG der Ersatz aller Kosten, auch wenn er gesondert in Rechnung gestellt wird; er trägt den Normalsatz von 8,1 % (Art. 25 MWSTG). Nicht dazu gehören Beträge, die Sie im Namen und für Rechnung der Klientschaft auslegen und gesondert ausweisen: Sie sind durchlaufende Posten nach Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG. Für Rechtsberatung gilt das Empfängerortprinzip (Art. 8 Abs. 1 MWSTG): Ist die Klientin ein Unternehmen mit Sitz im Ausland oder eine Privatperson mit Wohnsitz im Ausland, liegt der Ort der Dienstleistung grundsätzlich im Ausland. Kanzleien mit wenig Vorsteuern können die Saldosteuersatzmethode wählen; der Satz für «Anwaltsbüro» und «Notariat» beträgt gemäss ESTV-Verordnung je 6,2 %, zulässig bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer (Art. 37 MWSTG).
Partnerbezüge: Lohn, Honorar oder Gewinnanteil
Wie Partnerinnen und Partner bezahlt werden, hängt von der Rechtsform ab. Ist die Kanzlei als AG oder GmbH organisiert, sind sie angestellt; ihr Lohn ist massgebender Lohn nach Art. 5 AHVG und läuft über die Lohnbuchhaltung, ein allfälliger Gewinn wird separat ausgeschüttet. In einer Kollektivgesellschaft wird ein vertraglich festgesetztes Honorar bei der Ermittlung des Gewinns als Gesellschaftsschuld behandelt (Art. 558 OR). Honorare und Zinsen dürfen, wenn der Vertrag es vorsieht, schon während des Jahres bezogen werden, Gewinne erst nach Genehmigung des Geschäftsberichts (Art. 559 OR). AHV-Beiträge entrichten die Teilhaber auf ihrem Anteil am Einkommen der Gesellschaft (Art. 20 Abs. 3 AHVV). ALPINUM führt dafür Kapital- und Privatkonten je Partner.
Was kostet ein Treuhänder für Anwaltskanzleien? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine Anwaltskanzlei
Eine Kanzlei lebt davon, dass erfasste Stunden zu bezahlten Honoraren werden; diese Kennzahlen zeigen, wie gut das gelingt.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Honorarumsatz je Anwältin und Anwalt | Zeigt, wie sich der Umsatz auf Partner und Mitarbeitende verteilt und wo Kapazität frei ist. | Fakturierte Honorare je Sachbearbeitung aus der Buchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Nicht fakturierte Leistungen je Mandat | Erfasste, aber noch nicht verrechnete Stunden sind gebundene Liquidität und Basis der Abgrenzung. | Leistungserfassung der Kanzlei, monatlich übernommen und im Abschluss gebucht |
| Realisationsquote | Der Anteil der erfassten Stunden, der tatsächlich fakturiert und bezahlt wird, zeigt Abschreiber und Kulanz. | Erfasster Stundenwert im Vergleich zu fakturierten Honoraren je Mandat |
| Debitorenlaufzeit | Die Zahlungsdauer der Kostennoten bestimmt die verfügbare Liquidität, besonders vor Partnerbezügen. | Offene Posten der Debitorenbuchhaltung, laufend im Dashboard |
| Abgestimmter Saldo Klientengelder | Der Saldo der Klientengeldkonten muss jederzeit den Ansprüchen der einzelnen Mandate entsprechen. | Monatliche Abstimmung Bankkonto gegen Mandatsliste durch ALPINUM |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Anwaltskanzlei
Ausgangslage
Das Sekretariat führte die Buchhaltung zusätzlich zum Tagesgeschäft; Klientengelder und Honorare liefen über dasselbe Konto. Gerichtskosten und Kleinspesen wurden in der MWST gleich behandelt, angefangene Mandate erst mit der Kostennote erfasst.
Ergebnis
ALPINUM hat ein separates Klientengeldkonto mit monatlicher Abstimmung je Mandat eingeführt und die Auslagen nach MWST-Kategorie getrennt. Die Partner sehen Honorarumsatz, offene Posten und nicht fakturierte Leistungen im Live-Dashboard und verteilen den Gewinn auf einem abgegrenzten Ergebnis.
Diese Leistungen übernehmen wir für Anwaltskanzleien
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen Ihre Buchhaltung und beraten Sie mit konkreten Steuertipps für das nächste Geschäftsjahr.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Anwaltskanzleien mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für Anwaltskanzleien
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Muss ich auf weiterverrechnete Gerichtskosten MWST abrechnen?
Nicht, wenn die Kanzlei die Gerichtskosten im Namen und für Rechnung der Klientin bezahlt und sie auf der Kostennote gesondert ausweist. Dann sind sie ein durchlaufender Posten und gehören nicht zum Entgelt. Anders bei eigenen Kosten der Kanzlei wie Kopien, Porti oder Reisekosten: Sie sind Teil des Entgelts und tragen 8,1 % MWST, auch wenn sie separat aufgeführt sind. ALPINUM richtet für beide Arten getrennte Konten ein.
Muss ich auf Honorare für Klienten im Ausland MWST verrechnen?
In der Regel nicht. Für Rechtsberatung gilt als Ort der Dienstleistung der Sitz oder Wohnsitz der Klientin. Liegt dieser im Ausland, ist die Leistung nicht in der Schweiz steuerbar, und die Kostennote wird ohne Schweizer MWST ausgestellt. Vertritt die Kanzlei hingegen eine ausländische Klientin, die in der Schweiz eine Betriebsstätte hat, für welche die Leistung erbracht wird, gilt die Schweiz. ALPINUM prüft das bei der Eröffnung jedes Auslandsmandats.
Welcher Saldosteuersatz gilt für ein Anwaltsbüro?
Für «Anwaltsbüro» und für «Notariat» beträgt der Saldosteuersatz gemäss Verordnung der ESTV je 6,2 %, Rechtsstand 2026. Er wird auf dem Umsatz inklusive MWST berechnet und ersetzt den Vorsteuerabzug. Zulässig ist er bis CHF 5’024’000 steuerbarem Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr; gewählt wird er für mindestens eine Steuerperiode. Ob er sich lohnt, hängt von Miete, Investitionen und Fremdleistungen ab. ALPINUM rechnet beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Wie zahlen Partner einer Kollektivgesellschaft AHV?
Teilhaberinnen und Teilhaber einer Kollektivgesellschaft entrichten die AHV-Beiträge auf ihrem Anteil am Einkommen der Gesellschaft, als Selbständigerwerbende und nicht über eine Lohnabrechnung. Ein vertraglich vereinbartes Partnerhonorar wird bei der Gewinnermittlung als Gesellschaftsschuld behandelt. ALPINUM führt für jede Partnerin und jeden Partner Kapital- und Privatkonto, verbucht Bezüge laufend und liefert nach dem Abschluss die Gewinnanteile als Grundlage für Steuererklärung und Ausgleichskasse.
Wie werden Honorarvorschüsse verbucht?
Ein Honorarvorschuss ist noch kein Ertrag. Bis die Leistung erbracht ist, steht er als erhaltene Anzahlung in der Bilanz und wird mit der Kostennote verrechnet. Buchhalterisch führen wir ihn getrennt von den Klientengeldern. Bei der MWST entsteht die Steuer auf Vorauszahlungen bereits mit dem Zahlungseingang. ALPINUM führt Vorschüsse je Mandat, damit Sie den Stand jederzeit sehen und der Klientschaft mitteilen können.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.