Treuhänder für Personalvermittlung und Executive Search
ALPINUM führt Buchhaltung, MWST und Lohn für Personalvermittler und Executive-Search-Firmen, ohne Personalverleih. Wir buchen Erfolgshonorare und Retainer-Tranchen im richtigen Jahr, bilden Garantiefälle und offene Forderungen vorsichtig in der Bilanz ab und rechnen die Provisionen Ihrer Beraterinnen und Berater korrekt ab. Festpreis ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
- Erfolgshonorare und Retainer periodengerecht gebucht
- Garantiefälle und offene Forderungen vorsichtig bilanziert
- Lohn mit Provisionen für Ihr Beraterteam
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
-
bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Personalvermittler und Executive-Search-Firmen mit ALPINUM gewinnen
Jedes Honorar im richtigen Geschäftsjahr
Ihre Erfolgshonorare und Retainer-Tranchen stehen im Geschäftsjahr, in dem Sie sie verdient haben. Bei der Contingency-Suche ist das Honorar geschuldet, sobald der Arbeitsvertrag mit der vermittelten Person zustande kommt; beim Retainer im Executive Search fällt es in Tranchen an, etwa bei Mandatserteilung, Shortlist und Vertragsunterzeichnung. ALPINUM legt mit Ihnen fest, welches Ereignis den Ertrag auslöst, und fragt vor dem Abschluss die unterschriebenen, noch nicht fakturierten Platzierungen ab. So zählt eine Platzierung mit Unterschrift im Dezember zum alten Jahr, auch wenn die Rechnung erst im Januar hinausgeht. Erhaltene Retainer-Tranchen für Leistungen im neuen Jahr grenzen wir ab. Ihr Abschluss zeigt damit den Erfolg, den Ihr Team im Jahr erzielt hat.
Garantiezusagen vorausschauend eingeplant
Ihre Garantiezusagen sind in Gewinn und Liquidität bereits eingeplant. Viele Verträge sehen eine kostenlose Ersatzsuche oder eine anteilige Rückerstattung des Honorars vor, wenn eine vermittelte Person die Stelle in der Probezeit verlässt. ALPINUM wertet Ihre Garantiefälle der letzten Jahre aus und bildet bei regelmässig anfallenden Garantieverpflichtungen eine Rückstellung. So ist der Gewinn jedes Jahres realistisch ausgewiesen, und eine allfällige Rückzahlung ist finanziell vorbereitet. Rückerstattungen buchen wir als Entgeltsminderung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, damit die bereits abgerechnete MWST in der richtigen Periode korrigiert wird. Die laufenden Garantiefristen sehen Sie im Dashboard und wissen, welche Platzierungen noch in der Probezeit sind.
Grosse Honorare, planbare Liquidität
Auch wenn ein einzelnes Vermittlungshonorar einen grossen Teil des Monatsumsatzes ausmacht, bleibt Ihre Liquidität für Löhne und Provisionen planbar. ALPINUM überwacht die offenen Posten laufend und meldet Ihnen überfällige Rechnungen, damit Sie früh nachfassen können. Dabei berücksichtigen wir, dass die MWST bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten bereits mit der Rechnung geschuldet ist. Per Abschluss bilden wir die nötigen Wertberichtigungen, damit die Bilanz die Forderungen mit ihrem einbringlichen Wert zeigt; bei einem definitiven Debitorenverlust korrigieren wir die MWST. Sehen Ihre Verträge es vor, stimmen wir die Provisionsabrechnung Ihrer Beraterinnen und Berater auf die tatsächlich bezahlten Honorare ab.
Buchhaltung, MWST und Lohn in der Personalvermittlung: die Besonderheiten (Stand 2026)
Wann das Honorar Ertrag ist: Mäklerlohn, Retainer, Garantie
Die Personalvermittlung folgt in der Regel dem Mäklervertrag (Art. 412 OR). Nach Art. 413 Abs. 1 OR ist der Mäklerlohn verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande gekommen ist. Für Contingency-Mandate ist damit der Vertragsschluss der massgebende Zeitpunkt, für Retainer gelten die vertraglich vereinbarten Tranchen. Art. 958b OR verlangt die zeitliche Abgrenzung; ein Ertrag gehört ins Jahr der Leistung, nicht der Zahlung. Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss erwarten, etwa eine Rückerstattung aus einer Garantie, ist nach Art. 960e Abs. 2 OR eine Rückstellung zu bilden; für regelmässig anfallende Garantieverpflichtungen ist sie nach Abs. 3 ausdrücklich zulässig. Zweifelhafte Forderungen werden nach Art. 960a Abs. 3 OR wertberichtigt.
MWST: Rechnungsstellung, Korrekturen, ausländische Auftraggeber
Rechnen Sie nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht die Umsatzsteuerschuld mit der Rechnungsstellung (Art. 40 Abs. 2 MWSTG), also unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt. Auf Antrag gestattet die ESTV die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten (Art. 39 Abs. 2 MWSTG); bei wenigen, hohen Rechnungen kann das die Liquidität schonen. Wird ein Entgelt nachträglich korrigiert, etwa durch Rückerstattung oder Debitorenverlust, ist die Steuer im Zeitpunkt der Korrektur anzupassen (Art. 41 Abs. 1 MWSTG). Vermitteln Sie für ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, liegt der Ort der Dienstleistung grundsätzlich bei diesem (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Für «Vermittlung von Personal / Stellen / Arbeit» beträgt der Saldosteuersatz gemäss ESTV-Verordnung 6,2 %, zulässig bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer (Art. 37 MWSTG).
Bewilligung, Abgrenzung zum Personalverleih, Provisionen
Wer regelmässig und gegen Entgelt im Inland Arbeit vermittelt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes; für Vermittlung ins oder aus dem Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 2 AVG). Voraussetzung ist unter anderem der Eintrag im Handelsregister (Art. 3 AVG). Der Personalverleih, also das Überlassen eigener Arbeitnehmender an Einsatzbetriebe, ist gesondert geregelt (Art. 12 AVG); ALPINUM betreut keinen Personalverleih. Provisionen Ihrer Beraterinnen und Berater sind massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG) und laufen über die Lohnabrechnung. Ist die Provision an ein bestimmtes Geschäft geknüpft, fällt der Anspruch nachträglich dahin, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt (Art. 322b Abs. 3 OR).
Was kostet ein Treuhänder für Personalvermittler? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine Personalvermittlung
In der Vermittlung schwankt der Umsatz mit jeder Platzierung; diese Kennzahlen machen die Schwankung planbar.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Honorarumsatz je Beraterin und Berater | Zeigt, wer wie viel Umsatz bringt, und ist die Basis für Provisionen und Personalplanung. | Fakturierte Honorare je Berater aus der Buchhaltung, abgestimmt mit der Lohnbuchhaltung |
| Durchschnittshonorar je Platzierung | Verändert es sich, verschiebt sich der Mix zwischen Positionen, Kunden oder Honorarmodellen. | Honorarbuchungen je Platzierung, monatlich im Dashboard |
| Offene Retainer-Tranchen und Pipeline | Vereinbarte, noch nicht fakturierte Tranchen zeigen den Umsatz der nächsten Monate. | Mandatsliste aus Ihrem Recruiting-System, monatlich mit der Fakturierung abgeglichen |
| Garantiefallquote | Der Anteil der Platzierungen mit Ersatzsuche oder Rückerstattung bestimmt die Höhe der Rückstellung. | Garantiefälle und Gutschriften aus der Buchhaltung, jährlich zum Abschluss ausgewertet |
| Debitorenlaufzeit und überfällige Posten | Bei wenigen hohen Rechnungen bestimmt jeder Zahlungseingang die Liquidität des Monats. | Offene Posten der Debitorenbuchhaltung, laufend im Dashboard |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Addexpert GmbH
Ausgangslage
Im Unternehmen fehlte die interne Fachkompetenz für Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungen. Die Prozesse waren unklar, die Buchhaltung unübersichtlich. ALPINUM hat die Lohn- und Finanzbuchhaltung zum Festpreis übernommen, mit fester Ansprechperson und strukturierten, jederzeit nachvollziehbaren Abläufen.
Ergebnis
Addexpert hat Klarheit in allen Finanzthemen, das Team ist spürbar entlastet. Die aktuellen Zahlen sind jederzeit abrufbar, und der Fokus liegt auf dem Kerngeschäft.
Diese Leistungen übernehmen wir für Personalvermittler
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenLohnbuchhaltung
Wir übernehmen den kompletten Payroll-Prozess von der monatlichen Lohnabrechnung über die Meldung an Sozialversicherungen bis hin zu Jahresendaktivitäten.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Personalvermittler mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für Personalvermittler
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Braucht meine Personalvermittlung eine Bewilligung?
Ja, wenn Sie regelmässig und gegen Entgelt in der Schweiz Arbeit vermitteln. Zuständig ist das kantonale Arbeitsamt; vermitteln Sie ins oder aus dem Ausland, braucht es zusätzlich eine Bewilligung des SECO. Voraussetzung ist unter anderem der Eintrag im Handelsregister. Die Bewilligung beantragen Sie selbst beim zuständigen Amt. ALPINUM übernimmt danach Buchhaltung, MWST und Lohn, damit Ihre Zahlen jederzeit aktuell und nachvollziehbar sind.
Wann muss ich ein Erfolgshonorar als Ertrag buchen?
Bei der Contingency-Suche ist das Honorar verdient, sobald der Arbeitsvertrag infolge Ihrer Vermittlung zustande kommt. Dieser Zeitpunkt bestimmt das Geschäftsjahr, nicht das Datum der Rechnung oder der Zahlung. Unterschreibt die Kandidatin im Dezember und stellen Sie die Rechnung im Januar, gehört der Ertrag ins alte Jahr. Bei Retainer-Mandaten zählen die vereinbarten Tranchen. ALPINUM fragt dafür vor jedem Abschluss die unterschriebenen, noch nicht fakturierten Platzierungen ab.
Was passiert mit der MWST, wenn ich wegen einer Garantie Honorar zurückzahle?
Eine Rückerstattung ist eine nachträgliche Korrektur des Entgelts. Die MWST, die Sie auf dem ursprünglichen Honorar abgerechnet haben, wird in der Abrechnungsperiode korrigiert, in der Sie die Gutschrift verbuchen oder die Rückzahlung leisten. ALPINUM verbucht Gutschriften und Rückzahlungen als Entgeltsminderung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, sodass die Korrektur in der MWST-Abrechnung der richtigen Periode erscheint und der Gewinn des betroffenen Jahres stimmt.
Welcher Saldosteuersatz gilt für Personalvermittler?
Für die Tätigkeit «Vermittlung von Personal / Stellen / Arbeit» beträgt der Saldosteuersatz gemäss Verordnung der ESTV 6,2 %, Rechtsstand 2026. Er wird auf dem Umsatz inklusive MWST berechnet und ist bis CHF 5’024’000 steuerbarem Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr zulässig. Für Personalverleih gilt ein anderer Satz. Ob die Methode günstiger ist als die effektive Abrechnung, rechnet ALPINUM mit Ihren Vorsteuern durch.
Betreut ALPINUM auch Personalverleih?
Nein. ALPINUM betreut Personalvermittlung und Executive Search, also Firmen, die Kandidatinnen und Kandidaten an Arbeitgeber vermitteln und dafür ein Honorar erhalten. Personalverleih, bei dem Sie eigene Arbeitnehmende an Einsatzbetriebe überlassen und deren Löhne abrechnen, gehört nicht zu unserem Angebot. Betreibt Ihre Firma auch Personalverleih, ist ALPINUM nicht der passende Treuhänder; das sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.