Treuhänder für Coaches, Trainer und Bildungsanbieter

ALPINUM führt die Buchhaltung für Coaches, Trainerinnen, Trainer und private Bildungsanbieter. Wir trennen ausgenommene Kurse von steuerbarem Coaching, ordnen Raummiete und Spesen dem richtigen Angebot zu und vergleichen Einzelfirma und GmbH mit Ihren Zahlen. Abo ab CHF 300 pro Monat, in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

  • Kurse und Coaching in der MWST sauber getrennt
  • Einzelfirma oder GmbH mit Ihren Zahlen berechnet
  • Raummiete und Spesen dem richtigen Angebot zugeordnet

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Coaches & Trainer

Was Coaches und Trainer mit ALPINUM gewinnen

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Kurse und Coaching, jedes mit dem richtigen Steuercode

Viele Trainerinnen und Coaches verkaufen beides: Kurse mit festem Programm und Einzelcoachings für Führungskräfte. In der MWST zählt, was im Vordergrund steht. Ein Kurs mit definierter Dauer, aufeinander aufbauenden Einheiten und überprüfbaren Lernzielen ist eine von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung. Ein Coaching, das auf die Situation eines Unternehmens zugeschnitten ist und Lösungen erarbeitet, ist steuerbare Beratung. ALPINUM prüft mit Ihnen jedes Angebot, legt für Kurse und Coachings getrennte Konten und Steuercodes an und zeigt im Dashboard, wie sich Ihr Umsatz auf beide verteilt.

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Die passende Rechtsform zur richtigen Zeit

Die meisten Coaches starten als Einzelfirma: wenig Formalitäten, eine einfache Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben, AHV als Selbständigerwerbende. Mit wachsendem Umsatz, ersten Angestellten oder grösseren Firmenkunden wird die GmbH interessant, weil für ihre Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Sie beziehen dann einen Lohn über die Lohnbuchhaltung, und der Gewinn wird in der Gesellschaft besteuert. ALPINUM rechnet beide Varianten mit Ihren tatsächlichen Zahlen durch: Steuern, AHV, Vorsorge und Gründungskosten. Sie entscheiden auf einer klaren Grundlage, und den Wechsel begleiten wir vom Kontenplan bis zur ersten Lohnabrechnung.

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Raummiete und Spesen, die Ihrem Angebot folgen

Seminarräume, Coachingpraxis, Reisen zu Firmenkunden, Kursmaterial: Diese Kosten gehören zu unterschiedlichen Angeboten. Für die MWST ist das entscheidend, denn Vorsteuern auf Kosten für ausgenommene Kurse sind nicht abziehbar, Vorsteuern auf Kosten für steuerbares Coaching schon. Weiterverrechnete Kosten gehören zum Entgelt und teilen dessen steuerliche Behandlung. ALPINUM ordnet jede Raummiete und jeden Spesenbeleg beim Verbuchen dem Kurs oder Mandat zu, korrigiert gemischt genutzte Vorsteuern nach dem Verhältnis der Nutzung und zeigt Ihnen den Deckungsbeitrag je Angebot. Belege erfassen Sie unterwegs mit der ALPINUM App.

Buchhaltung, MWST und Rechtsform für Coaches und Trainer: die Besonderheiten (Stand 2026)

Bildung oder Beratung: die MWST-Ausnahme für Kurse

Von der Steuer ausgenommen sind Leistungen im Bereich des Unterrichts, der Aus- und Weiterbildung sowie Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen bildender Art; die Referententätigkeit ist ausgenommen, unabhängig davon, ob das Honorar Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber zufliesst (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG). Als Kurs gilt laut ESTV eine zeitlich begrenzte Folge aufeinander aufbauender Einheiten mit überprüfbaren Lernzielen (MWST-Branchen-Info 20, Ziff. 1.6). Das Coaching von Führungskräften im Auftrag eines Unternehmens ist dagegen steuerbare Beratung; ergänzt ein Coaching eine Schulung, teilt es deren Behandlung (Ziff. 2.1.2). Leistungen, die primär der Persönlichkeitsentwicklung, dem Wohlbefinden oder der Gesundheit dienen, sind keine Bildungsleistungen (Ziff. 2.3) und zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar (Art. 25 Abs. 1 MWSTG).

MWST-Pflicht, Vorsteuer und Raummiete

Für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen nur Leistungen, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG); wer im Inland ausschliesslich ausgenommene Leistungen erbringt, ist befreit (Bst. d). Vorsteuern auf Kosten für ausgenommene Kurse sind nicht abziehbar (Art. 29 Abs. 1 MWSTG); dient eine Ausgabe beiden Bereichen, wird die Vorsteuer nach dem Verhältnis der Verwendung korrigiert (Art. 30 MWSTG). Mit offenem Ausweis der Steuer können Sie Kurse freiwillig versteuern (Art. 22 MWSTG); mit Saldosteuersatz ist diese Option ausgeschlossen. Die Miete von Räumen ist grundsätzlich ausgenommen, die Vermietung von Sälen im Hotel- und Gastgewerbe dagegen steuerbar (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG). Kursunterlagen und Materialpauschalen behandelt die ESTV als Nebenleistungen des Kurses (MWST-Branchen-Info 20, Ziff. 3.4.3).

Einzelfirma oder GmbH: Buchführung, AHV und Steuern

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös führt nur Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR); ab CHF 100’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr ist sie grundsätzlich ins Handelsregister einzutragen (Art. 931 Abs. 1 OR). Auf ihrem Einkommen bezahlen Selbständigerwerbende 2026 zusammen 10,0 % an AHV, IV und EO, unter CHF 60’500 nach sinkender Skala (AHV-Merkblatt 2.02); besteuert wird es als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG). Die GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 (Art. 773 OR), für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Ihr Lohn als Geschäftsführerin ist massgebender Lohn mit 10,6 % AHV, IV und EO, je zur Hälfte (AHV-Merkblatt 2.01); der Gewinn trägt beim Bund 8,5 % Gewinnsteuer (Art. 68 DBG).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Coaches und Trainer? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Coaching- und Trainingsgeschäft

Wer Kurse und Coachings verkauft, steuert über Auslastung, Preis je Stunde und den Mix der Angebote.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Umsatzmix Kurse und CoachingBestimmt, wie viel Vorsteuer abziehbar ist und wann eine MWST-Pflicht absehbar wird.Ertragskonten je Angebot aus der Buchhaltung, monatlich im Dashboard
Auslastung je KursTeilnehmende im Verhältnis zu den verfügbaren Plätzen zeigen, ab wann sich ein Kurs trägt.Anmeldungen aus Ihrem Buchungstool, abgeglichen mit den Kurserträgen
Deckungsbeitrag je KursRaummiete, Material und Co-Trainer gehören direkt zum Kurs und zeigen dessen tatsächlichen Beitrag.Erträge und direkte Kosten je Kurs, als Projekt in der Buchhaltung geführt
Effektiver Stundensatz im CoachingVor- und Nachbereitung sowie Reisezeit verändern den offerierten Satz deutlich.Coaching-Erträge geteilt durch erfasste Stunden aus Ihrer Zeiterfassung
Steuerbarer Umsatz gegenüber der MWST-GrenzeDer Trend zeigt früh, wann eine Anmeldung bei der ESTV ansteht.Steuerbare Erträge der letzten zwölf Monate, laufend im Dashboard

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Trainerin für Kommunikation und Führung · Einzelfirma, Zürich

Typisches Mandat: Trainerin für Kommunikation und Führung

Ausgangslage

Die Trainerin bot offene Kurse, Firmenseminare und Einzelcoachings an und buchte alle Erträge auf ein Konto. Raummiete und Reisespesen liefen ohne Zuordnung, und mit dem wachsenden Firmengeschäft stellte sich die Frage nach MWST und Rechtsform.

Ergebnis

ALPINUM hat Kurse und Coachings auf getrennte Konten gelegt und die steuerbaren Umsätze im Dashboard sichtbar gemacht. Die Trainerin kennt den Deckungsbeitrag jedes Kurses und hat den Wechsel in die GmbH auf Basis einer durchgerechneten Steuer- und AHV-Variante entschieden.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Coaches und Trainer mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Coaches und Trainern

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Sind meine Kurse von der Mehrwertsteuer ausgenommen?

Ja, wenn die Wissensvermittlung im Vordergrund steht. Die ESTV verlangt für einen Kurs eine konkret definierte Dauer, aufeinander aufbauende Einheiten und überprüfbare Lernziele; Form, Methode und Ort sind frei. Dann ist der Kurs nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG ausgenommen, auch bei Firmenkunden. Stehen Beratung, Wohlbefinden oder Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund, ist die Leistung steuerbar. ALPINUM prüft Ihre Angebote einzeln und legt die Steuercodes fest.

Ist Coaching mehrwertsteuerpflichtig?

Das hängt vom Inhalt ab. Ein Coaching, das individuell auf eine Person oder ein Unternehmen zugeschnitten ist und konkrete Lösungen erarbeitet, beurteilt die ESTV als steuerbare Beratung, etwa das Coaching von Führungskräften im Auftrag einer Firma. Ergänzt das Coaching eine Schulung, gilt die ganze Leistung als Bildung. Steuerpflichtig werden Sie ab CHF 100’000 steuerbarem Umsatz pro Jahr; ausgenommene Kurse zählen dafür nicht mit.

Wie wird Online-Coaching für Kunden im Ausland besteuert?

Das hängt von der Art des Coachings ab. Beratung, die auf einer Analyse der Situation eines Unternehmens beruht und Lösungen erarbeitet, gilt als am Sitz des Kunden erbracht; einer Firma im Ausland verrechnen Sie dann keine Schweizer MWST. Für Leistungen, die typischerweise gegenüber anwesenden Personen erbracht werden, etwa Lebensberatung oder persönliche Berufsberatung, gilt der Sitz der beratenden Person, auch per Video. ALPINUM ordnet Ihre Angebote anhand der Verträge zu.

Lohnt sich für Coaches eine GmbH statt einer Einzelfirma?

Das hängt vom Gewinn und von Ihren Plänen ab. Die GmbH braucht mindestens CHF 20’000 Stammkapital und eine volle Buchführung mit Jahresrechnung; dafür haftet nur das Gesellschaftsvermögen, und Sie können Lohn und Gewinn steuerlich planen. Die Einzelfirma bleibt schlanker: Unter CHF 500’000 Umsatz genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. ALPINUM rechnet Steuern, AHV und Vorsorge für beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.

Wie verbuche ich die Raummiete für meine Seminare?

Als Aufwand des Kurses oder Mandats, für das Sie den Raum mieten. Die Überlassung von Räumen ist grundsätzlich von der MWST ausgenommen, sofern der Vermieter nicht optiert; Säle im Hotel- und Gastgewerbe werden mit MWST verrechnet. Rechnen Sie effektiv ab, ist die Vorsteuer auf Räumen für ausgenommene Kurse nicht abziehbar, für steuerbares Coaching schon. ALPINUM ordnet jede Miete dem richtigen Angebot zu und zeigt den Deckungsbeitrag je Kurs.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.