Treuhänder für Online-Kurse und E-Learning
ALPINUM führt Buchhaltung und MWST für Anbieter von Online-Kursen, Lernplattformen und digitalen Weiterbildungen. Wir bestimmen für jeden Verkauf den Ort der Leistung, buchen Plattformgebühren brutto und verteilen Jahresabos auf die Monate, in denen Sie liefern. Abo ab CHF 300 pro Monat, in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
- Kundschaft im Ausland mit belegtem Empfängerort
- Plattformgebühren brutto gebucht, Auszahlungen abgestimmt
- Jahresabos monatlich als Ertrag verteilt
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was E-Learning-Anbieter mit ALPINUM gewinnen
Verkäufe ins Ausland, sauber belegt
Online-Kurse verkaufen sich an Teilnehmende in Deutschland, Österreich oder den USA genauso wie in Zürich. Für die MWST zählen dann zwei Dinge: ob ein Kurs interaktiv ist oder ein Selbstlernangebot, und wo die Kundschaft sitzt. Beide Angebotsarten gelten als am Ort der Empfängerin erbracht. Als Nachweis akzeptiert die ESTV das Rechnungsland zusammen mit einer übereinstimmenden Information wie der Geolokalisierung. ALPINUM richtet Ihre Shop- und Zahlungsdaten so ein, dass jeder Verkauf mit Land und Leistungsart verbucht wird, und führt Inland- und Auslandumsatz auf eigenen Konten. Ihre MWST-Abrechnung ist damit für jedes Land belegt.
Jede Auszahlung bis zum einzelnen Verkauf nachvollziehbar
Kursplattformen, Zahlungsanbieter und App-Stores überweisen Ihren Umsatz nach Abzug ihrer Gebühren, oft in Euro oder Dollar und gesammelt über mehrere Wochen. Das Obligationenrecht verlangt, Aufwand und Ertrag getrennt zu zeigen. ALPINUM bucht deshalb den Bruttoumsatz als Ertrag und die Gebühren als Aufwand, gleicht jede Auszahlung mit den Verkaufsberichten ab und rechnet Fremdwährungen für die MWST zu den Kursen der ESTV um. Gebühren ausländischer Plattformen ohne Schweizer MWST-Nummer erscheinen bei steuerpflichtigen Anbietern als Bezugsteuer. So sehen Sie im Dashboard, was jeder Kurs nach Gebühren einbringt.
Abo-Erträge in dem Monat, in dem Sie liefern
Jahresabos, Mitgliedschaften und Kurspakete werden im Voraus bezahlt, der Zugang läuft über viele Monate. ALPINUM verteilt Vorauszahlungen auf die Laufzeit und grenzt den noch zu erbringenden Teil per Jahresende ab. Ihr Gewinn zeigt damit, was Sie im Geschäftsjahr tatsächlich geleistet haben, auch wenn das Weihnachtsgeschäft viele Jahresabos bringt. Für die MWST bleibt der Zeitpunkt von Rechnung oder Zahlung massgebend; beides führen wir getrennt. Im Dashboard sehen Sie wiederkehrende Erträge, Kündigungen und den bereits bezahlten, noch zu erbringenden Umsatz.
Buchhaltung und MWST für Online-Kurse und E-Learning: die Besonderheiten (Stand 2026)
Interaktiver Kurs oder elektronische Dienstleistung
Ein Fernkurs ist eine ausgenommene Bildungsleistung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG, wenn er interaktiv ist: Jede Teilnehmerin kann fachliche Fragen online an einen direkten Fachkontakt stellen und erhält eine individuelle, nicht automatisierte Antwort; ob sie davon Gebrauch macht, spielt keine Rolle (MWST-Branchen-Info 20, Ziff. 4.9.1). Erschöpft sich die Leistung im Zugang zu Videos, Unterlagen und Aufgaben, liegt ein autodidaktischer Fernkurs vor, der nicht ausgenommen ist (Ziff. 4.9.2). Er gilt in der Regel als elektronische Dienstleistung (Art. 10 Abs. 1 MWSTV) und ist zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Interaktive Bildungsleistungen sind ausdrücklich keine elektronischen Dienstleistungen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b MWSTV). Nicht interaktive elektronische Lehrbücher sind zum reduzierten Satz von 2,6 % steuerbar (Ziff. 4.3).
Ort der Leistung und Kundschaft im Ausland
Interaktive Fernkurse und elektronische Dienstleistungen gelten als dort erbracht, wo die Empfängerin den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder, als Privatperson, ihren Wohnort hat (Art. 8 Abs. 1 MWSTG; MWST-Branchen-Info 20, Ziff. 3.2, Praxis seit 1. Januar 2025). Für Präsenzkurse gilt der Kursort (Art. 8 Abs. 2 Bst. c MWSTG). Den Empfängerort elektronischer Dienstleistungen belegen Sie mit dem Rechnungsland und einer übereinstimmenden Information wie der Geolokalisierung; die Abrechnung eines Kreditkartenunternehmens allein genügt nicht, Reportings von Plattformen im Vermittlungsverhältnis akzeptiert die ESTV (MWST-Branchen-Info 13, Ziff. 4). Für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen Umsätze im In- und Ausland, ausgenommene Leistungen jedoch nicht (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Für Leistungen im Ausland ist der Vorsteuerabzug so weit möglich, wie er es im Inland mit Option wäre (Art. 29 Abs. 1bis MWSTG).
Plattformen, Gebühren und Abos in der Buchhaltung
Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7 OR): Der Kursumsatz wird brutto gebucht, Plattform- und Zahlungsgebühren separat als Aufwand. Wer gegenüber den Teilnehmenden als Leistungserbringerin gilt, bestimmt Art. 20 MWSTG: Verkauft eine Plattform in eigenem Namen, erbringen Sie Ihre Leistung an die Plattform, und der Ort richtet sich nach deren Sitz. Bezieht Ihre steuerpflichtige Firma Software- oder Plattformleistungen von Anbietern im Ausland ohne Schweizer MWST-Registrierung, schuldet sie darauf die Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG). Vorausbezahlte Abos werden auf die Laufzeit abgegrenzt (Art. 958b Abs. 1 OR); die MWST entsteht mit der Rechnung oder bei Vorauszahlung mit dem Zahlungseingang (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Entgelte in Fremdwährung rechnen Sie mit den Kursen der ESTV um (Art. 45 MWSTV).
Was kostet ein Treuhänder für E-Learning-Anbieter? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern ein E-Learning-Geschäft
Online-Kurse wachsen über Reichweite und wiederkehrende Erträge; diese Kennzahlen zeigen, was davon nach Gebühren bleibt.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Wiederkehrender Monatsumsatz (MRR) | Abos und Mitgliedschaften machen den Umsatz planbar und zeigen das Wachstum ohne Einmaleffekte. | Abo-Erträge nach Laufzeit verteilt, monatlich im Dashboard |
| Nettoerlös je Kurs und Kanal | Plattform-, Zahlungs- und Store-Gebühren unterscheiden sich je Vertriebsweg deutlich. | Bruttoumsatz und Gebühren je Kurs und Kanal aus der Buchhaltung |
| Umsatz nach Land und Leistungsart | Bestimmt die MWST-Behandlung und zeigt, welche Märkte wachsen. | Verkaufsdaten mit Rechnungsland, auf getrennten Ertragskonten verbucht |
| Abgegrenzte Vorauszahlungen | Bezahlte, noch zu erbringende Abo-Monate sind Leistungen, die Sie der Kundschaft noch schulden. | Passive Rechnungsabgrenzung, monatlich aus den Abo-Laufzeiten berechnet |
| Kündigungsrate (Churn) | Zeigt, wie lange Kundinnen bleiben, und bestimmt den Wert jedes neuen Abos. | Abo-Bestand aus Ihrer Plattform, monatlich mit den Erträgen abgeglichen |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Anbieterin von Online-Weiterbildungen
Ausgangslage
Die GmbH verkaufte Video-Kurse und begleitete Lehrgänge über die eigene Website und einen internationalen Marktplatz. Auszahlungen in Euro und Dollar wurden netto gebucht, Jahresabos sofort als Ertrag, und die Auslandsverkäufe liessen sich nur von Hand rekonstruieren.
Ergebnis
ALPINUM bucht die Umsätze brutto nach Land und Leistungsart, gleicht jede Auszahlung mit den Verkaufsberichten ab und verteilt Abos auf ihre Laufzeit. Die Gründerinnen sehen MRR, Nettoerlös je Kanal und die abgegrenzten Vorauszahlungen im Live-Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für E-Learning-Anbieter
Live-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten E-Learning-Anbieter mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen von E-Learning-Anbietern
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Sind Online-Kurse von der Mehrwertsteuer ausgenommen?
Interaktive Online-Kurse ja: Kann jede Teilnehmerin fachliche Fragen an eine Fachperson stellen und erhält sie eine persönliche Antwort, ist der Kurs eine ausgenommene Bildungsleistung. Reine Selbstlernkurse mit Videos, Unterlagen und automatisch korrigierten Tests sind dagegen in der Regel elektronische Dienstleistungen und in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar. Ein Angebot kann beide Formen enthalten. ALPINUM ordnet jedes Produkt einer Kategorie zu und hinterlegt den passenden Steuercode.
Muss ich auf Kurse für Kunden im Ausland Schweizer MWST verrechnen?
In der Regel nein. Für interaktive Fernkurse und elektronische Dienstleistungen gilt der Ort der Empfängerin: Sitzt sie im Ausland, ist die Leistung in der Schweiz nicht steuerbar. Bei Selbstlernkursen belegen Sie das mit Rechnungsland und einer zweiten Angabe wie der Geolokalisierung. Ob im Land der Kundschaft eigene Pflichten entstehen, richtet sich nach dessen Recht. Für die Schweizer Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen Verkäufe von Selbstlernkursen ins Ausland mit.
Wie buche ich Auszahlungen von Kursplattformen?
Brutto. Der Verkaufspreis ist Ihr Ertrag, die Gebühr der Plattform oder des Zahlungsanbieters ein separater Aufwand; das Obligationenrecht untersagt die Verrechnung von Aufwand und Ertrag. Tritt die Plattform gegenüber den Teilnehmenden in eigenem Namen auf, ist sie selbst Ihre Kundin, und der Ort Ihrer Leistung richtet sich nach ihrem Sitz. ALPINUM gleicht jede Auszahlung mit dem Verkaufsbericht ab, damit Umsatz, Gebühren und MWST übereinstimmen.
Wie werden Jahresabos und Mitgliedschaften verbucht?
Als Vorauszahlung, die über die Laufzeit zu Ertrag wird. Verkaufen Sie im Oktober ein Jahresabo, gehören drei Monate ins laufende und neun ins nächste Geschäftsjahr; diesen Teil grenzt ALPINUM per Jahresende ab. Für die MWST gilt eine eigene Regel: Die Steuer entsteht mit der Rechnung oder bei Vorauszahlung mit dem Zahlungseingang. Im Dashboard sehen Sie wiederkehrenden Umsatz und bereits bezahlte, noch zu erbringende Leistungen getrennt.
Gilt für Gebühren ausländischer Plattformen die Bezugsteuer?
Ja, wenn Ihre Firma MWST-pflichtig ist und der Anbieter im Ausland sitzt, ohne im Schweizer MWST-Register eingetragen zu sein. Kurs-Software, Hosting und Marktplatzgebühren sind Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip; Sie deklarieren darauf 8,1 % Bezugsteuer. Bei effektiver Abrechnung ziehen Sie sie als Vorsteuer ab, soweit die Kosten steuerbaren Kursen dienen; mit Saldosteuersatz entrichten Sie sie zum gesetzlichen Satz. ALPINUM erfasst solche Bezüge laufend in der MWST-Abrechnung.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.