Treuhänder für Übersetzungs- und Sprachdienstleister
ALPINUM führt Buchhaltung, MWST und Lohn für Übersetzungsbüros, Sprachdienstleister und freiberufliche Übersetzerinnen. Wir fakturieren Aufträge für Kunden im Ausland korrekt, erfassen Honorare Ihres Freelancer-Netzwerks mit Bezugsteuer und AHV-Status und vergleichen Einzelfirma und GmbH mit Ihren Zahlen. Abo ab CHF 300 pro Monat. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
- Auslandskunden mit korrektem Ort der Leistung
- Freelancer-Honorare mit Bezugsteuer und AHV-Status
- Einzelfirma oder GmbH mit Ihren Zahlen verglichen
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
-
bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Übersetzer und Sprachdienstleister mit ALPINUM gewinnen
Auslandsaufträge, korrekt fakturiert
Übersetzungen für eine Kanzlei in Frankfurt, einen Verlag in Wien oder eine Konzernzentrale in Paris gehören für viele Sprachdienstleister zum Alltag. Bei Übersetzungen gilt der Ort der Empfängerin: Sitzt der Kunde im Ausland, fakturieren Sie ohne Schweizer MWST. Für die Umsatzgrenze von CHF 100’000 zählen diese Aufträge trotzdem mit. ALPINUM prüft bei jedem neuen Kunden Sitz und Status, hinterlegt den passenden Steuercode in Ihrer Fakturierung und führt Inland- und Auslandumsatz auf getrennten Konten. Rechnungen in Euro oder Dollar rechnen wir für die MWST zu den Kursen der ESTV um.
Ein Freelancer-Netzwerk, sauber abgerechnet
Grössere Aufträge verteilen Sprachdienstleister nach Sprachpaar und Fachgebiet auf Freelancer im In- und Ausland. Für Freelancer in der Schweiz klärt ALPINUM den AHV-Status: Wer mit eigenem Firmenauftritt für mehrere Auftraggeber arbeitet, gilt in der Regel als selbständig. Honorare von Freelancern mit Sitz im Ausland unterliegen bei Ihrer steuerpflichtigen Firma der Bezugsteuer; bei effektiver Abrechnung ziehen Sie diese wieder als Vorsteuer ab. ALPINUM erfasst jede Freelancer-Rechnung mit Land, Status und Auftrag und zeigt Ihnen die Marge je Projekt nach Fremdleistungen. So wissen Sie bei jedem Auftrag, was er Ihnen einbringt.
Die richtige Rechtsform für Ihr Wachstum
Viele Übersetzerinnen und Übersetzer starten als Einzelfirma mit einer einfachen Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Kommen Angestellte für Projektmanagement und Lektorat oder Rahmenverträge mit grossen Firmenkunden dazu, wird die GmbH interessant: Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen, und Sie beziehen einen planbaren Lohn. ALPINUM vergleicht beide Varianten mit Ihren Zahlen, inklusive AHV, Steuern und Vorsorge, und begleitet die Umwandlung vom Kontenplan bis zur ersten Lohnabrechnung. Bis dahin führen wir Ihre Einzelfirma so, dass der Schritt in die GmbH reibungslos gelingt.
Buchhaltung, MWST und Rechtsform für Übersetzer: die Besonderheiten (Stand 2026)
MWST: Auslandskunden, Umsatzgrenze und Saldosteuersatz
Übersetzungen sind Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip: Ort der Leistung ist der Sitz, die Betriebsstätte, für welche die Leistung erbracht wird, oder der Wohnort der Kundschaft (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im In- und Ausland weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG); Auslandsaufträge zählen also mit. Ist absehbar, dass die Grenze innert zwölf Monaten nach Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit überschritten wird, endet die Befreiung schon dann (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Für «Übersetzungsbüro» und für «Dolmetschleistungen» beträgt der Saldosteuersatz je 6,8 % (Saldosteuersätze-Verordnung der ESTV), zulässig bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer (Art. 37 Abs. 1 MWSTG). Entgelte in Euro oder Dollar werden mit den Kursen der ESTV umgerechnet (Art. 45 MWSTV).
Freelancer im In- und Ausland
Honorare von Freelancern mit Sitz im Ausland, die nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen sind, unterliegen der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Steuerpflichtig dafür ist Ihr Unternehmen, wenn es selbst MWST-pflichtig ist oder solche Leistungen für mehr als CHF 10’000 im Kalenderjahr bezieht (Art. 45 Abs. 2 MWSTG). Bei effektiver Abrechnung ist die deklarierte Bezugsteuer als Vorsteuer abziehbar (Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG); mit Saldosteuersatz entrichten Sie sie zum gesetzlichen Satz (Art. 91 MWSTV). Für Freelancer in der Schweiz entscheidet die Ausgleichskasse je Tätigkeit nach den wirtschaftlichen Verhältnissen; für Selbständigkeit sprechen ein eigener Firmenauftritt, eigene Betriebsmittel, eine freie Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber (AHV-Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026). Sonst ist das Honorar massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG).
Einzelfirma, GmbH und Buchführung
Als Einzelfirma führen Sie unter CHF 500’000 Umsatzerlös nur Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Ins Handelsregister gehört die Einzelfirma ab CHF 100’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr; Angehörige freier Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe sind ausgenommen (Art. 931 Abs. 1 OR). Ihr Gewinn ist Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 Abs. 1 DBG); AHV, IV und EO betragen 2026 zusammen 10,0 %, unter CHF 60’500 Einkommen nach sinkender Skala (AHV-Merkblatt 2.02). Die GmbH braucht mindestens CHF 20’000 Stammkapital (Art. 773 OR), für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Ihr Lohn läuft dann über die Lohnbuchhaltung mit 10,6 % AHV, IV und EO, je zur Hälfte (AHV-Merkblatt 2.01); der Bund besteuert den Gewinn mit 8,5 % (Art. 68 DBG).
Was kostet ein Treuhänder für Übersetzer und Sprachdienstleister? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern ein Übersetzungsbüro
Sprachdienstleister verdienen an der Differenz zwischen Kundenpreis und Freelancer-Honorar; diese Kennzahlen machen sie sichtbar.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Marge je Projekt nach Fremdleistungen | Zeigt, welche Aufträge nach Freelancer-Honoraren und Bezugsteuer tatsächlich tragen. | Erträge und Fremdleistungen je Projekt aus der Buchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Erlös je Wort oder Zeile nach Sprachpaar | Sprachpaare und Fachgebiete erzielen sehr unterschiedliche Preise und Margen. | Fakturierte Volumen aus Ihrem Projektmanagement-Tool, abgeglichen mit den Erträgen |
| Anteil Eigenleistung | Der Anteil selbst übersetzter oder lektorierter Arbeit bestimmt Auslastung und Lohnkosten des Teams. | Erträge abzüglich Fremdleistungen, verglichen mit den Lohnkosten |
| Umsatz nach Land und Währung | Bestimmt die MWST-Behandlung und zeigt den Einfluss der Wechselkurse auf das Ergebnis. | Ertragskonten Inland und Ausland, Fremdwährungen zum Kurs des Buchungstags erfasst |
| Debitorenlaufzeit | Grosse Kunden zahlen oft mit langen Fristen, während Freelancer rasch bezahlt werden wollen. | Offene Posten der Debitorenbuchhaltung, laufend im Dashboard |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Übersetzungsbüro
Ausgangslage
Die Inhaberin übersetzte selbst und verteilte grössere Aufträge an Freelancer in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich. Kunden im Ausland wurden teils mit Schweizer MWST fakturiert, Honorare ausländischer Freelancer ohne Bezugsteuer verbucht.
Ergebnis
ALPINUM hat Steuercodes je Kundenland hinterlegt, die Bezugsteuer in die MWST-Abrechnung aufgenommen und den AHV-Status der Schweizer Freelancer dokumentiert. Die Inhaberin sieht die Marge je Projekt und plant den Schritt in die GmbH auf Basis ihrer eigenen Zahlen.
Diese Leistungen übernehmen wir für Übersetzer und Sprachdienstleister
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen Ihre Buchhaltung und beraten Sie mit konkreten Steuertipps für das nächste Geschäftsjahr.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Übersetzer und Sprachdienstleister mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen von Übersetzerinnen und Übersetzern
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Muss ich auf Übersetzungen für Kunden im Ausland MWST verrechnen?
In der Regel keine Schweizer MWST. Für Übersetzungen gilt der Sitz oder Wohnort der Kundin als Ort der Leistung; liegt er im Ausland, stellen Sie die Rechnung ohne Schweizer MWST aus und halten Sitz und Adresse der Kundin fest. Arbeiten Sie für eine Betriebsstätte des ausländischen Kunden in der Schweiz, gilt die Schweiz. Ob im Land des Kunden eigene Pflichten entstehen, richtet sich nach dessen Recht. ALPINUM hinterlegt die Steuercodes je Kundenland.
Ab welchem Umsatz bin ich als Übersetzerin MWST-pflichtig?
Ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland. Auch Aufträge von Kunden im Ausland zählen mit, obwohl Sie darauf keine Schweizer MWST verrechnen. Starten Sie neu oder bauen Sie aus, beginnt die Pflicht bereits, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenze innert zwölf Monaten überschreiten. Freiwillig unterstellen können Sie sich auch früher. ALPINUM verfolgt den Umsatz im Dashboard und meldet Sie rechtzeitig an.
Muss ich auf Honorare ausländischer Freelancer Bezugsteuer zahlen?
Ja, wenn der Freelancer im Ausland sitzt, nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist und Ihr Unternehmen MWST-pflichtig ist oder im Kalenderjahr für mehr als CHF 10’000 solche Leistungen bezieht. Sie deklarieren 8,1 % auf dem Honorar. Bei effektiver Abrechnung ziehen Sie den Betrag als Vorsteuer wieder ab, die Steuer gleicht sich also aus. Mit Saldosteuersatz entrichten Sie die Bezugsteuer zum gesetzlichen Satz.
Welcher Saldosteuersatz gilt für Übersetzungsbüros?
Für «Übersetzungsbüro» und für «Dolmetschleistungen» beträgt der Saldosteuersatz gemäss Verordnung der ESTV je 6,8 %, Rechtsstand 2026. Er wird auf dem Umsatz inklusive MWST berechnet und gilt bis CHF 5’024’000 steuerbarem Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr. Ob er sich lohnt, hängt vor allem vom Anteil der Freelancer im In- und Ausland ab. ALPINUM rechnet beide Methoden mit Ihren Zahlen durch.
Wann lohnt sich für Übersetzer der Wechsel in eine GmbH?
Wenn der Gewinn steigt, Sie Mitarbeitende anstellen oder mit grossen Firmenkunden Rahmenverträge abschliessen. Die GmbH braucht mindestens CHF 20’000 Stammkapital und eine volle Buchführung mit Jahresrechnung; dafür haftet nur das Gesellschaftsvermögen, und Sie können Lohn und Gewinn planen. Als Einzelfirma zahlen Sie 2026 ab CHF 60’500 Einkommen 10,0 % an AHV, IV und EO. ALPINUM vergleicht beide Varianten mit Ihren Zahlen und begleitet die Umwandlung.
Verwandte Branchen
Nach Rechtsform
Passende Ratgeber
Kostenlose Vorlagen für Übersetzer und Sprachdienstleister
Alle Branchen · Recht, Personal & Bildung · Treuhand Zürich
So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.