Treuhänder für HR-Beratung und Outplacement
ALPINUM führt Buchhaltung, MWST und Lohn für HR-Beratungen und Outplacement-Anbieter. Wir verbuchen Mandate nach Leistungsfortschritt, Erfolgshonorare im richtigen Geschäftsjahr und klären den AHV-Status Ihrer Freelancer vor der ersten Zahlung. Abo ab CHF 300 pro Monat, persönlich in Zürich oder online. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.
- Outplacement-Pauschalen nach Leistungsfortschritt verbucht
- Erfolgshonorare im Geschäftsjahr des Abschlusses
- Freelancer-Netzwerk mit geklärtem AHV-Status
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
-
bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was HR-Beratungen mit ALPINUM gewinnen
Jedes Mandat zeigt seine eigene Marge
Eine HR-Beratung arbeitet gleichzeitig an Lohnsystemen, Reorganisationen, Führungsentwicklung und Outplacement-Programmen, abgerechnet nach Stunden, Tagessatz oder Pauschale. Mit ALPINUM erhält jedes Mandat ein eigenes Projekt in der Buchhaltung. Honorare, Fremdleistungen von Coaches und Spesen ordnen wir beim Verbuchen dem richtigen Mandat zu. Pauschalen für Outplacement-Programme, die zu Beginn fakturiert werden, führen wir als erhaltene Anzahlung und lösen sie nach Leistungsfortschritt auf. So sehen Sie im Live-Dashboard jeden Monat, welche Mandatsarten und Kunden tragen, und kalkulieren Ihre nächste Offerte auf einer belastbaren Zahl.
Erfolgshonorare im richtigen Jahr
Begleitet Ihre Beratung auch Rekrutierungen, ist das Erfolgshonorar verdient, sobald der Arbeitsvertrag dank Ihrer Vermittlung zustande kommt. Unterschreibt die Kandidatin im Dezember, gehört der Ertrag ins alte Jahr, auch wenn die Rechnung erst im Januar hinausgeht. ALPINUM fragt vor jedem Abschluss die unterzeichneten, noch offenen Platzierungen ab, bucht sie im richtigen Geschäftsjahr und bildet für Garantiezusagen bei Bedarf eine Rückstellung. Retainer-Tranchen für Suchmandate grenzen wir nach erbrachter Leistung ab. Ihr Ergebnis, Ihre Bonusbasis und Ihre MWST-Abrechnung beruhen so auf denselben, sauber abgegrenzten Zahlen.
Freelancer-Netzwerk mit klarer AHV-Einstufung
Für Assessments, Coachings und Workshops ziehen viele HR-Beratungen freie Coaches und Trainerinnen bei. Ob diese selbständig arbeiten, beurteilt die Ausgleichskasse nach den tatsächlichen Verhältnissen: Auftritt mit eigenem Firmennamen, eigene Betriebsmittel, frei gewählte Arbeitsorganisation, mehrere Auftraggeber. ALPINUM klärt den Status jeder Person vor der ersten Zahlung, legt die Unterlagen ab und rechnet Honorare von Unselbständigen über die Lohnbuchhaltung ab. Freelancer mit Sitz im Ausland erfassen wir so, dass die Bezugsteuer in der MWST-Abrechnung erscheint. Sie bauen Ihr Netzwerk aus und wissen bei jeder Zusammenarbeit, woran Sie sind.
Buchhaltung, MWST und Lohn für HR-Beratungen: die Besonderheiten (Stand 2026)
Mandate, Pauschalen und Erfolgshonorare abgrenzen
Art. 958b Abs. 1 OR verlangt, dass Aufwände und Erträge zeitlich und sachlich abgegrenzt werden. Für eine HR-Beratung heisst das: Ein Outplacement-Programm, das im Herbst startet und zu Beginn pauschal fakturiert wird, ist per Bilanzstichtag nur im Umfang der erbrachten Beratung Ertrag; der Rest steht als erhaltene Anzahlung in der Bilanz. Rekrutierungsmandate folgen in der Regel dem Mäklervertrag: Der Lohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge der Vermittlung zustande gekommen ist (Art. 413 Abs. 1 OR). Lassen Garantiezusagen einen Mittelabfluss erwarten, ist eine Rückstellung zu bilden; für regelmässig anfallende Garantieverpflichtungen ist sie ausdrücklich zulässig (Art. 960e Abs. 2 und 3 OR). Wer regelmässig und gegen Entgelt Stellensuchende und Arbeitgeber zusammenführt, braucht zudem eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes (Art. 2 Abs. 1 AVG).
MWST: Beratung, Seminare und Saldosteuersatz
HR-Beratung ist eine Dienstleistung zum Normalsatz von 8,1 % (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Die ESTV zählt eine für Dritte gegen Entgelt ausgeführte Karriereberatung ausdrücklich zu den steuerbaren Beratungsleistungen (MWST-Branchen-Info 20, Ziff. 2.1.1); darunter fällt typischerweise auch Outplacement im Auftrag des Arbeitgebers. Anders kann ein Bewerbungs- oder Führungsseminar mit festem Programm und überprüfbaren Lernzielen beurteilt werden: Kurse und andere Veranstaltungen bildender Art sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Steuer ausgenommen. Verbindet ein Vertrag beides, entscheidet das in erster Linie verfolgte Ziel (Art. 19 Abs. 3 MWSTG). Für Unternehmensberatung und für die Vermittlung von Personal legt die ESTV einen Saldosteuersatz von je 6,2 % fest, zulässig bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer (Art. 37 Abs. 1 MWSTG). Mit dieser Methode ist eine freiwillige Versteuerung ausgenommener Seminare ausgeschlossen.
Freelancer, Bezugsteuer und Lohn des eigenen Teams
Ob ein Coach oder eine Trainerin für Ihre Beratung selbständig arbeitet, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall und je Tätigkeit; massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht der Vertrag (AHV-Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026). Für Selbständigkeit sprechen ein Auftritt mit eigenem Firmennamen, eigene Betriebsmittel, eine frei gewählte Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber. Sonst ist das Honorar massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG); der Arbeitgeber zieht die Beiträge bei jeder Lohnzahlung ab und entrichtet sie mit seinem Anteil (Art. 14 Abs. 1 AHVG). AHV, IV und EO betragen 2026 zusammen 10,6 % des Lohns, je zur Hälfte (AHV-Merkblatt 2.01). Honorare von Freelancern mit Sitz im Ausland, die nicht im MWST-Register eingetragen sind, unterliegen bei Ihrer steuerpflichtigen Firma der Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG).
Was kostet ein Treuhänder für HR-Beratungen? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine HR-Beratung
Eine HR-Beratung verkauft Expertise in Stunden, Tagen und Programmen; diese Kennzahlen zeigen, welche davon tragen.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Marge je Mandatsart | Zeigt, ob Lohnsystem-, Reorganisations-, Entwicklungs- oder Outplacement-Mandate nach Fremdleistungen am meisten beitragen. | Honorare und direkte Kosten je Projekt aus der Buchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Effektiver Tagessatz | Pauschalen und Festpreise werden erst aussagekräftig, wenn man sie durch die tatsächlich geleisteten Tage teilt. | Honorarumsatz je Mandat geteilt durch erfasste Tage aus Ihrer Zeiterfassung |
| Offene Programmpauschalen | Fakturierte, noch zu erbringende Outplacement-Leistungen sind Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und werden erst mit der Leistung zu Ertrag. | Erhaltene Anzahlungen je Programm, zum Monatsende mit dem Leistungsstand abgeglichen |
| Anteil Freelancer-Kosten am Honorar | Zeigt, wie viel Wertschöpfung im eigenen Team bleibt und wann sich eine Anstellung lohnt. | Fremdleistungen je Mandat aus der Kreditorenbuchhaltung im Verhältnis zum Honorar |
| Pipeline aus Tranchen und Erfolgshonoraren | Vereinbarte, noch offene Retainer-Tranchen und erwartete Erfolgshonorare zeigen den Umsatz der kommenden Monate. | Mandatsliste aus Ihrem CRM, monatlich mit der Fakturierung abgeglichen |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: HR-Beratung mit Outplacement-Angebot
Ausgangslage
Die Beratung fakturierte Outplacement-Programme zu Beginn pauschal und buchte den ganzen Betrag sofort als Ertrag. Coaches aus dem eigenen Netzwerk wurden gegen Rechnung bezahlt, ihre AHV-Einstufung war nirgends dokumentiert.
Ergebnis
ALPINUM führt die Pauschalen als Anzahlung und löst sie nach Leistungsstand auf, das Ergebnis je Geschäftsjahr ist abgegrenzt. Für jede Freelancerin liegt die AHV-Einstufung vor, und die Partner sehen Marge und offene Programme je Mandat im Live-Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für HR-Beratungen
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenLohnbuchhaltung
Wir übernehmen den kompletten Payroll-Prozess von der monatlichen Lohnabrechnung über die Meldung an Sozialversicherungen bis hin zu Jahresendaktivitäten.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten HR-Beratungen mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für HR-Beratungen
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Ist Outplacement-Beratung mehrwertsteuerpflichtig?
In der Regel ja. Outplacement ist im Kern Karriereberatung, und die ESTV zählt eine für Dritte gegen Entgelt erbrachte Karriereberatung zu den steuerbaren Beratungsleistungen. Arbeitgebern in der Schweiz stellen Sie also 8,1 % MWST in Rechnung, sobald Ihre Beratung steuerpflichtig ist. Enthält das Programm ein eigenständiges Gruppenseminar mit festem Ablauf und überprüfbaren Lernzielen, kann dieser Teil als Bildungsleistung ausgenommen sein. ALPINUM prüft Ihre Verträge und hinterlegt die passenden Steuercodes.
Wann buche ich eine Outplacement-Pauschale als Ertrag?
Im Umfang der erbrachten Leistung. Fakturieren Sie das Programm zu Beginn, steht der Betrag zunächst als erhaltene Anzahlung in der Bilanz. Per Jahresende wird nur der bereits erbrachte Teil als Ertrag gebucht, der Rest gehört ins neue Jahr. Für die MWST zählt dagegen schon die Rechnung oder, bei Vorauszahlung, der Zahlungseingang. ALPINUM legt mit Ihnen fest, woran der Leistungsfortschritt gemessen wird, etwa an Beratungsstunden oder Programmphasen.
Braucht meine HR-Beratung für Rekrutierungsmandate eine Bewilligung?
Ja, wenn Sie regelmässig und gegen Entgelt Stellensuchende und Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammenführen. Zuständig ist das kantonale Arbeitsamt; für Vermittlung ins oder aus dem Ausland braucht es zusätzlich eine Bewilligung des SECO. Die Bewilligung beantragen Sie selbst. ALPINUM führt danach Erfolgshonorare, Retainer-Tranchen und Garantiezusagen getrennt von den Beratungsmandaten, damit Sie beide Geschäftsfelder im Dashboard einzeln sehen.
Muss ich für freie Coaches AHV-Beiträge abrechnen?
Nur, wenn die Ausgleichskasse die Tätigkeit als unselbständig beurteilt. Massgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Vertrag: Für Selbständigkeit sprechen ein eigener Firmenauftritt, eigene Betriebsmittel, eine frei gewählte Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber. Arbeitet ein Coach nur für Ihre Beratung und nach Ihren Vorgaben, wird das üblicherweise als unselbständig eingestuft. ALPINUM klärt den Status vor der ersten Zahlung und rechnet Lohn über die Lohnbuchhaltung ab.
Welcher Saldosteuersatz gilt für HR-Beratung?
Die ESTV legt für Unternehmensberatung, für Beratung, soweit nicht anderswo genannt, und für die Vermittlung von Personal je 6,2 % fest, Rechtsstand 2026. Der Satz wird auf dem Umsatz inklusive MWST berechnet und ist bis CHF 5’024’000 steuerbarem Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr zulässig. Mit Saldosteuersatz können Sie ausgenommene Seminare allerdings nicht freiwillig versteuern. ALPINUM rechnet beide Methoden mit Ihren Zahlen durch.
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So einfach geht es
Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.
- 01
Sie übermitteln die Belege
In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.
- App
- Drag and Drop
- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.