Treuhänder für Ingenieur- und Planungsbüros

ALPINUM führt Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss für Ingenieur- und Planungsbüros: Stundenrapporte, Teilrechnungen und Nachträge je Projekt abgerechnet, angefangene Arbeiten per Stichtag zu Kosten bewertet, Spesen nach Ihrem Reglement erfasst. Projektmargen sehen Sie laufend im Live-Dashboard. Sie erhalten eine feste Ansprechperson in Zürich und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Projektabrechnung mit Teilrechnungen und Nachträgen
  • Angefangene Arbeiten je Projekt zu Kosten bewertet
  • Spesen und Auslandprojekte mit passender MWST

Jetzt kostenlos Offerte anfordern

1/4

Welche Bereiche möchten Sie auslagern?
Ingenieurbüros

Was Ingenieur- und Planungsbüros mit ALPINUM gewinnen

01

Projektabrechnung im Takt des Leistungsstands

Ingenieurbüros rechnen nach Zeitaufwand, mit Pauschalen je Teilleistung oder mit einem Kostendach ab, oft im selben Projekt. Dazu kommen Regieleistungen und Nachträge, wenn die Bauherrschaft den Auftrag erweitert. ALPINUM richtet die Projekte so in der Buchhaltung ein, dass Stundenrapporte, Teilrechnungen und Zahlungen je Projekt zusammenlaufen. Nachträge erfassen wir als Ertrag, sobald sie vereinbart sind und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist. Sie sehen je Projekt, wie viel Honorar fakturiert, bezahlt und noch offen ist, und stellen die nächste Teilrechnung zum richtigen Zeitpunkt.

02

Angefangene Arbeiten, die den Jahresgewinn richtig zeigen

Per 31. Dezember steckt in vielen Projekten geleistete Arbeit, die erst im neuen Jahr fakturiert wird: Berechnungen, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Bauleitung. ALPINUM erstellt mit Ihrer Projektleitung eine Liste der angefangenen Arbeiten je Projekt und bewertet die Stunden zu internen Kostensätzen aus der Lohnbuchhaltung. Deckt das Resthonorar die noch anfallenden Kosten nicht, setzen wir den tieferen Wert ein und prüfen eine Rückstellung. Teilrechnungen über dem Leistungsstand grenzen wir ab. Ihr Abschluss zeigt so den Gewinn, den das Büro im Jahr erarbeitet hat, und die Projektleitung sieht früh, welche Projekte ihr Budget halten.

03

Spesen und Auslandprojekte klar abgerechnet

Ingenieurinnen und Ingenieure sind auf Baustellen, an Sitzungen bei der Bauherrschaft und in Projekten im Ausland unterwegs. Reise- und Übernachtungskosten bei der Arbeit sind Unkosten und kein AHV-Lohn; Pauschalen müssen den tatsächlichen Auslagen insgesamt entsprechen. Ein vom Kantonalen Steueramt Zürich genehmigtes Spesenreglement schafft dafür Klarheit. Spesen, die Sie der Bauherrschaft weiterverrechnen, gehören zum Entgelt und tragen die MWST des Honorars. Bei Projekten im Ausland bestimmt der Standort des Grundstücks den Ort der Leistung. ALPINUM erfasst Spesenbelege per Foto in der App, rechnet sie mit dem Lohn ab und hinterlegt die Steuercodes je Projekt.

Buchhaltung, MWST und Lohn für Ingenieurbüros: die Besonderheiten (Stand 2026)

Angefangene Arbeiten, Nachträge und Projektbewertung

Per Bilanzstichtag geleistete, noch nicht fakturierte Arbeit gehört zu den nicht fakturierten Dienstleistungen im Umlaufvermögen (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. d OR). Sie ist höchstens zu den Herstellungskosten zu bewerten (Art. 960a Abs. 1 OR); liegt der Veräusserungswert nach Abzug der noch anfallenden Kosten tiefer, gilt dieser (Art. 960c Abs. 1 OR). Lässt ein Projekt darüber hinaus einen Mittelabfluss erwarten, ist eine Rückstellung zu bilden (Art. 960e Abs. 2 OR). Nachträge und Regieleistungen werden bilanziert, wenn ein Mittelzufluss wahrscheinlich und ihr Wert verlässlich schätzbar ist (Art. 959 Abs. 2 OR). Teilrechnungen über dem Leistungsstand sind per Stichtag zeitlich abzugrenzen (Art. 958b Abs. 1 OR). Den Bestand weist das Büro mit einem Inventar nach (Art. 958c Abs. 2 OR), in der Praxis mit der Projektliste per Stichtag. Rechtsstand 2026.

MWST: Teilrechnungen, Spesen und Projekte im Ausland

Bei vereinbarten Entgelten entsteht die Steuer mit jeder Teilrechnung oder Teilzahlung (Art. 40 Abs. 1 Bst. b MWSTG). Weiterverrechnete Spesen gehören zum Entgelt, auch wenn sie separat aufgeführt sind (Art. 24 Abs. 1 MWSTG), und werden als Nebenleistung wie das Honorar behandelt (Art. 19 Abs. 4 MWSTG). Nicht dazu zählen gesondert ausgewiesene Auslagen im Namen und für Rechnung der Bauherrschaft (Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG). Ingenieur- und Bauaufsichtsleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind dort erbracht, wo das Grundstück liegt (Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG); für Planungsleistungen ohne Grundstückbezug gilt der Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Mit Saldosteuersatz rechnen Ingenieurbüros einschliesslich Bauleitung zu 6,2 % ab (Saldosteuersätze-Verordnung). Normalsatz 2026: 8,1 %.

Spesen, Pauschalen und Spesenreglement

Unkosten, die Mitarbeitenden bei der Ausführung ihrer Arbeit entstehen, etwa für Baustellenbesuche, Reisen und Übernachtungen, gehören nicht zum massgebenden Lohn (Art. 9 Abs. 1 AHVV). Regelmässige Entschädigungen für den Weg zum gewöhnlichen Arbeitsort und die übliche Verpflegung dort sind dagegen grundsätzlich Lohn (Art. 9 Abs. 2 AHVV). Unkosten sind in ihrer tatsächlichen Höhe zu belegen; Pauschalen müssen den effektiven Unkosten gesamthaft entsprechen, und ein von den Steuerbehörden genehmigtes Spesenreglement sollen die Ausgleichskassen übernehmen (BSV, WML Rz. 3010–3014). Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich können ihr Reglement beim Kantonalen Steueramt genehmigen lassen; genehmigt werden Reglemente für Angestellte mit Arbeitsvertrag (Kanton Zürich, Spesenreglement genehmigen lassen). Die AHV-Beiträge auf dem Lohn zieht das Büro bei jeder Lohnzahlung ab (Art. 14 Abs. 1 AHVG).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Ingenieurbüros? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Ingenieurbüro

Ein Ingenieurbüro verkauft Stunden und Fachwissen in Projekten; diese Kennzahlen zeigen, welche Projekte ihr Budget halten und wie gut das Team ausgelastet ist.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Soll-Ist-Stunden je ProjektZeigt früh, ob ein Projekt mit Pauschale oder Kostendach im Budget bleibt.Stundenerfassung je Projekt und Teilleistung gegen das budgetierte Honorar, monatlich im Dashboard
Realisierter StundenansatzDas fakturierte Honorar geteilt durch die geleisteten Stunden zeigt, was eine Stunde im Projekt tatsächlich einbringt.Fakturierte Honorare je Projekt aus der Buchhaltung, geteilt durch die erfassten Stunden
Angefangene Arbeiten im Verhältnis zum UmsatzEin hoher Bestand an geleisteter, noch offener Arbeit bindet Liquidität und zeigt, wo eine Teilrechnung fällig ist.Projektliste mit Leistungsstand und Fakturierung, bewertet zu internen Kostensätzen
Auslastung des TeamsZeigt, wie viel Arbeitszeit in verrechenbare Projekte fliesst und wie viel in Akquisition, Weiterbildung und Administration.Zeiterfassung mit Projekten und internen Kostenstellen, monatlich ausgewertet
Nachträge und weiterverrechnete SpesenZeigen, ob Zusatzleistungen und Auslagen vollständig bei der Bauherrschaft fakturiert sind.Separate Konten für Nachträge, Regie und weiterverrechnete Spesen je Projekt

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Ingenieurbüro für Tragwerksplanung (GmbH) · 6 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Ingenieurbüro für Tragwerksplanung (GmbH)

Ausgangslage

Das Büro rechnete Projekte teils nach Aufwand, teils pauschal ab und erfasste Teilrechnungen direkt als Ertrag. Angefangene Arbeiten wurden per Jahresende geschätzt, Spesen für Baustellenbesuche als Pauschale mit dem Lohn ausbezahlt.

Ergebnis

ALPINUM führt jedes Projekt mit Stunden, Teilrechnungen und Nachträgen, bewertet die angefangenen Arbeiten per Stichtag zu internen Kostensätzen und hat mit den Inhabern ein Spesenreglement zur Genehmigung beim Steueramt vorbereitet. Die Inhaber sehen Soll-Ist-Stunden und Projektmargen monatlich im Dashboard.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Ingenieurbüros mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Ingenieurbüros

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Wie bewertet ein Ingenieurbüro angefangene Arbeiten im Jahresabschluss?

Zu den Kosten der geleisteten Stunden, höchstens aber zu dem Wert, der nach Abzug der noch anfallenden Kosten aus dem Resthonorar bleibt. Grundlage sind die Stundenerfassung je Projekt und die Lohnbuchhaltung, aus der wir die internen Kostensätze ableiten. Übersteigen die erwarteten Kosten das Resthonorar, prüfen wir zusätzlich eine Rückstellung. Die Liste erstellen wir per Stichtag mit Ihrer Projektleitung; Jahresabschluss und Steuererklärung sind im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten.

Muss ich auf weiterverrechneten Spesen MWST abrechnen?

In aller Regel ja. Spesen, die Sie der Bauherrschaft weiterverrechnen, gehören zum Entgelt, auch wenn sie separat auf der Rechnung stehen, und werden wie das Honorar zu 8,1 % versteuert. Das gilt auch für Hotelkosten, die Sie selbst zum Sondersatz für Beherbergung von 3,8 % bezahlt haben. Ausgenommen sind Auslagen, die Sie im Namen und für Rechnung der Bauherrschaft bezahlen und gesondert ausweisen. ALPINUM führt dafür eigene Konten je Projekt.

Gilt für ein Projekt im Ausland die Schweizer MWST?

Das hängt vom Projekt ab. Ingenieur- und Bauaufsichtsleistungen für ein Grundstück sind dort steuerbar, wo das Grundstück liegt: Die Brücke in Deutschland trägt keine Schweizer MWST, das Gebäude in Zürich für eine ausländische Bauherrschaft schon. Planungsleistungen ohne Grundstückbezug, etwa für Maschinen, richten sich nach dem Sitz des Auftraggebers. Ob im Ausland eine Registrierung nötig wird, bestimmt das dortige Recht. Wir hinterlegen den Steuercode je Projekt.

Sind Pauschalspesen für Ingenieure AHV-pflichtig?

Pauschalen, die Auslagen bei der Arbeit abgelten, sind Unkostenersatz und gehören nicht zum Lohn, sofern sie den effektiven Unkosten gesamthaft entsprechen. Regelmässige Entschädigungen für den Arbeitsweg oder die übliche Verpflegung am Arbeitsort sind dagegen Lohn. Hat das Kantonale Steueramt Zürich Ihr Spesenreglement genehmigt, sollen die Ausgleichskassen diesen Entscheid übernehmen. ALPINUM bereitet das Reglement mit Ihnen vor und rechnet die Spesen monatlich mit dem Lohn ab.

Welcher Saldosteuersatz gilt für ein Ingenieurbüro?

Für Ingenieurbüros einschliesslich Bauleitung beträgt der Saldosteuersatz 6,2 %. Die Methode steht Unternehmen mit höchstens CHF 5’024’000 steuerbarem Umsatz und höchstens CHF 108’000 Steuer pro Jahr offen; die Vorsteuern sind im Satz pauschal berücksichtigt. Bei grossen Investitionen oder vielen Projekten im Ausland kann die effektive Methode vorteilhafter sein. Die gewählte Methode gilt mindestens eine Steuerperiode, deshalb rechnet ALPINUM beide Varianten vorher mit Ihren Zahlen durch.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.