Treuhänder für Innenarchitektur und Raumplanung

ALPINUM führt die Buchhaltung für Innenarchitektur- und Raumplanungsbüros: Planungshonorar und Verkauf von Möbeln, Leuchten und Material getrennt mit eigener Marge, Kundenanzahlungen und angefangene Arbeiten per Stichtag erfasst, Importe und Saldosteuersätze korrekt in der MWST. Dazu erhalten Sie eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Honorar- und Warenmarge und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Honorar und Warenverkauf mit eigener Marge
  • Kundenanzahlungen und angefangene Arbeiten per Stichtag
  • MWST auf Möbeln, Importen und Weiterverrechnungen

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Innenarchitektur

Was Innenarchitekturbüros mit ALPINUM gewinnen

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Honorar und Warenmarge auf einen Blick

Viele Innenarchitekturbüros planen nicht nur, sondern beschaffen auch Möbel, Leuchten, Stoffe und Material für ihre Kunden und verrechnen sie mit einem Aufschlag weiter. ALPINUM bucht Planungshonorar und Warenverkauf auf getrennte Ertragskonten und den Wareneinkauf gegen den passenden Ertrag. Mit Ihnen klären wir einmal, ob Sie in eigenem Namen einkaufen und weiterverkaufen oder im Namen Ihrer Kunden bestellen, denn danach richtet sich die Buchung. Im Dashboard sehen Sie getrennt, was Ihre Planung und was der Warenverkauf zum Ergebnis beitragen, und kalkulieren Ihre Aufschläge auf belegten Zahlen.

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Anzahlungen und Projekte im richtigen Jahr

Möbel haben Lieferfristen, Projekte laufen über Monate: Kunden leisten Anzahlungen, Bestellungen sind ausgelöst, die Planung ist teilweise erbracht. ALPINUM führt je Projekt eine Übersicht mit Honorar, Anzahlungen, bestellter Ware und Leistungsstand. Per Bilanzstichtag stehen erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit in der Bilanz, Ware am Lager als Vorrat und geleistete Planungsstunden als angefangene Arbeit. Die MWST auf Anzahlungen rechnen wir im richtigen Quartal ab. So zeigt Ihr Abschluss den Gewinn, den das Büro im Jahr erarbeitet hat, und das Dashboard zeigt Ihnen laufend den Auftragsbestand.

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MWST auf Möbeln und Importen im Griff

Designmöbel und Leuchten stammen häufig von Herstellern im Ausland. Bei der Einfuhr erhebt der Zoll die Einfuhrsteuer, die eine effektiv abrechnende Firma als Vorsteuer abzieht, sobald die Einfuhrbelege in der Buchhaltung liegen. ALPINUM ordnet jede Einfuhr der passenden Bestellung zu, verbucht Einfuhrsteuer, Fracht und Lieferantenrechnung in Euro oder anderen Währungen und prüft, ob Ihre Saldosteuersätze zum Mix aus Planung und Warenverkauf passen. Auf Ihren Kundenrechnungen steht der gesetzliche Satz von 8,1 %, und im Dashboard sehen Sie die Warenmarge nach allen Bezugskosten.

Buchhaltung und MWST für Innenarchitekturbüros: die Besonderheiten

Planung und Warenverkauf: zwei Leistungen, zwei Regeln

Die Planung ist mehrwertsteuerlich eine Dienstleistung (Art. 3 Bst. e MWSTG), der Verkauf von Möbeln und Material eine Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 1 MWSTG). Voneinander unabhängige Leistungen werden selbständig behandelt (Art. 19 Abs. 1 MWSTG); zu einem Gesamtpreis kombinierte Leistungen dürfen einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn diese mindestens 70 % des Gesamtentgelts ausmacht (Art. 19 Abs. 2 MWSTG). Weiterverrechnete Kosten gehören zum Entgelt, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (Art. 24 Abs. 1 MWSTG). Ausgenommen sind durchlaufende Posten: Auslagen, die Sie im Namen und für Rechnung des Kunden tätigen und gesondert ausweisen (Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG). Massgebend ist, dass die Bestellung nachweislich im Namen des Kunden erfolgt. Rechtsstand 2026, Normalsatz 8,1 %.

Angefangene Arbeiten, Vorräte und Anzahlungen

Aufwände und Erträge sind zeitlich und sachlich abzugrenzen (Art. 958b Abs. 1 OR). Per Bilanzstichtag gehören Ware am Lager und geleistete, noch offene Planung unter die Vorräte und nicht fakturierten Dienstleistungen (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. d OR); als Vorräte gelten auch Handelswaren (Art. 960c Abs. 2 OR). Bewertet wird höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Art. 960a Abs. 1 OR); liegt der Veräusserungswert abzüglich noch anfallender Kosten tiefer, etwa bei Ausstellungsstücken, gilt dieser Wert (Art. 960c Abs. 1 OR). Bei der MWST entsteht die Steuer auf Teilrechnungen mit deren Ausgabe oder mit der Teilzahlung (Art. 40 Abs. 1 Bst. b MWSTG), auf Vorauszahlungen mit der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 Bst. c MWSTG), also unabhängig vom Liefertermin der Möbel.

Einfuhr, Saldosteuersätze und Lieferungen ins Ausland

Möbel aus dem Ausland unterliegen bei der Einfuhr der Einfuhrsteuer (Art. 52 Abs. 1 Bst. a MWSTG), beim Kauf berechnet auf dem Entgelt (Art. 54 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Eine effektiv abrechnende Firma zieht sie als Vorsteuer ab (Art. 28 Abs. 1 Bst. c MWSTG); der Anspruch entsteht am Ende der Abrechnungsperiode, in der die Steuer festgesetzt wurde (Art. 40 Abs. 4 MWSTG). Wer nach Saldosteuersätzen abrechnet, verwendet für das Innenarchitekturbüro 6,2 % und für den Handel mit Inneneinrichtungen wie Möbeln, Teppichen und Lampen 2,1 % (SSS-Verordnung der ESTV); ein Satz wird für jede Tätigkeit bewilligt, die mehr als 10 % des steuerbaren Umsatzes ausmacht (Art. 86 Abs. 1 MWSTV). Möbel, die direkt ins Ausland geliefert werden, sind von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 MWSTG), sofern die Ausfuhr belegt ist.

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Innenarchitektur- und Raumplanungsbüros? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Innenarchitekturbüro

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, wie Planung, Warenverkauf und Projekte zusammenspielen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Honorarmarge PlanungZeigt, ob die Planungsstunden durch das Honorar gedeckt sind und wo Offerten nachgeschärft werden können.Stunden je Projekt mal interner Kostensatz gegen das fakturierte Honorar, aus Zeiterfassung und Lohnbuchhaltung
WarenmargeZeigt, was Möbel, Leuchten und Material nach Einkauf und Bezugskosten tatsächlich einbringen.Getrennte Waren- und Ertragskonten in bexio, monatlich im Dashboard
Anteil Warenverkauf am UmsatzZeigt, wie sich das Büro zwischen Planung und Handel entwickelt, und ist für die Wahl der Saldosteuersätze massgebend.Ertragskonten für Honorar und Warenverkauf, laufend im Dashboard
Offene KundenanzahlungenZeigen, wie viel Geld für bestellte, noch zu liefernde Ware bereits eingegangen ist.Projektübersicht mit Anzahlungen und Bestellungen, abgestimmt mit dem Anzahlungskonto

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Innenarchitekturbüro · 4 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Innenarchitekturbüro

Ausgangslage

Ein Büro plant Wohn- und Geschäftsräume, beschafft Möbel und Leuchten bei Herstellern im In- und Ausland und verrechnet sie mit Aufschlag an die Kunden weiter. Die Inhaberin wollte sehen, was Planung und Warenverkauf je Projekt einbringen, und die Anzahlungen für bestellte Möbel von den Honoraren trennen.

Ergebnis

ALPINUM bucht Honorar und Warenverkauf auf getrennte Konten, ordnet Importe samt Einfuhrsteuer den Bestellungen zu und führt die Kundenanzahlungen je Projekt. Die Inhaberin sieht Honorar- und Warenmarge im Dashboard und kalkuliert ihre Aufschläge auf dieser Basis.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Innenarchitektur- und Raumplanungsbüros mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Innenarchitektur- und Raumplanungsbüros

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Wie rechne ich weiterverrechnete Möbel und Materialien mit der MWST ab?

Kaufen Sie in eigenem Namen ein und verkaufen an Ihren Kunden weiter, ist das eine Lieferung Ihrer Firma, in der Schweiz steuerbar zu 8,1 % auf dem ganzen Verkaufspreis. Bestellen Sie nachweislich im Namen und für Rechnung des Kunden und weisen den Betrag gesondert aus, ist er ein durchlaufender Posten und gehört nicht zu Ihrem Entgelt. Wir klären einmal Ihr Modell und richten Konten und Steuercodes entsprechend ein.

Welcher Saldosteuersatz gilt für ein Innenarchitekturbüro mit Möbelverkauf?

Für die Tätigkeit als Innenarchitekturbüro gilt ein Saldosteuersatz von 6,2 %, für den Handel mit Inneneinrichtungen wie Möbeln, Teppichen und Lampen 2,1 %. Macht der Warenverkauf mehr als 10 % des steuerbaren Umsatzes aus, wird auch dieser Satz bewilligt, und Sie deklarieren die beiden Umsätze getrennt. Ob die Saldosteuersatzmethode oder die effektive Abrechnung besser zu Ihrem Mix passt, rechnen wir vor der Anmeldung mit Ihren Zahlen durch.

Wie verbuche ich Anzahlungen von Kunden für bestellte Möbel?

Bis zur Lieferung steht die Anzahlung als erhaltene Anzahlung in der Bilanz, der Ertrag folgt mit der Lieferung an den Kunden. Die MWST ist dagegen bereits mit der Anzahlungsrechnung oder dem Zahlungseingang geschuldet. Wir führen die Anzahlungen je Projekt, verbuchen die MWST im richtigen Quartal und verrechnen die Anzahlung mit der Schlussrechnung. So sehen Sie jederzeit, welche Mittel bereits für Bestellungen gebunden sind.

Was gilt für Möbel, die ich aus dem Ausland importiere?

Bei der Einfuhr erhebt der Zoll die Einfuhrsteuer auf dem Kaufpreis. Rechnet Ihre Firma effektiv ab, ziehen Sie diese Steuer als Vorsteuer ab; dafür gehören die Einfuhrbelege in die Buchhaltung. Liefern Sie Möbel direkt zu einem Kunden ins Ausland, ist die Lieferung von der Schweizer MWST befreit, sofern die Ausfuhr belegt ist. Wir ordnen jede Einfuhr der passenden Bestellung zu.

Wie bewerte ich angefangene Planungsarbeiten im Jahresabschluss?

Höchstens zu den Kosten der geleisteten Stunden, nicht zum Honoraransatz. Deckt das Resthonorar die noch anfallenden Kosten nicht, ist der tiefere Wert einzusetzen. Wir erstellen die Liste per Bilanzstichtag mit Ihnen anhand der Zeiterfassung und bewerten sie zusammen mit Lager und Anzahlungen im Jahresabschluss, der im Abo ab CHF 300 pro Monat enthalten ist. Ihr Abopreis richtet sich nach Ihrem Umfang; der Kostenrechner zeigt ihn in zwei Minuten.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.