Treuhänder für Energie- und Umweltberater

ALPINUM führt die Buchhaltung für Energie- und Umweltberater: Förderbeiträge und Subventionen mehrwertsteuerlich richtig eingeordnet, Aufträge von Gemeinden und Privaten sauber fakturiert, mehrphasige Projekte mit Akontozahlungen periodengerecht abgerechnet. Sie erhalten eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Projektmarge und Auftragsbestand und einen Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Förderbeiträge mehrwertsteuerlich richtig eingeordnet
  • Aufträge der öffentlichen Hand korrekt fakturiert
  • Mehrphasige Projekte mit Akonto sauber abgerechnet

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Energieberater

Was Energie- und Umweltberater mit ALPINUM gewinnen

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Förderbeiträge klar eingeordnet

Energieberatungen, Gebäudeanalysen und Umsetzungsbegleitungen werden oft von Kanton oder Gemeinde gefördert. Mehrwertsteuerlich zählt, wer den Beitrag erhält und wofür: Geht er an Ihren Kunden, fakturieren Sie wie gewohnt; erhält Ihre Firma ihn selbst als Subvention, gehört er zwar nicht zum Entgelt, führt aber zu einer anteiligen Kürzung der Vorsteuer. ALPINUM prüft mit Ihnen die Förderzusage, ordnet jeden Beitrag einmal richtig ein und richtet Konten und Steuercodes dafür ein. So stimmen MWST-Abrechnung und Abschluss, und Sie sehen im Dashboard, welche Projekte gefördert sind.

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Aufträge der öffentlichen Hand sauber abgerechnet

Gemeinden, Kantone und öffentliche Betriebe beauftragen Energie- und Umweltberater mit Energieplanungen, Konzepten oder Gutachten. Bezieht ein Gemeinwesen eine Leistung für den eigenen Bedarf, ist sie eine normale steuerbare Leistung, auch wenn das Geld aus einem öffentlichen Budget stammt. ALPINUM unterscheidet in der Buchhaltung zwischen Aufträgen, Förderbeiträgen und Subventionen, fakturiert Aufträge mit dem gesetzlichen Satz von 8,1 % und behält die Zahlungen öffentlicher Auftraggeber im Debitorenmanagement im Blick. Im Dashboard sehen Sie, welchen Anteil öffentliche und private Kunden an Ihrem Umsatz haben.

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Mehrphasige Projekte im richtigen Jahr

Analyse, Konzept, Begleitung der Umsetzung, Erfolgskontrolle: Viele Mandate laufen über mehrere Phasen und Geschäftsjahre, abgerechnet mit Akontorechnungen oder Pauschalen je Phase. ALPINUM führt eine Projektliste mit Honorar, fakturierten Beträgen und Leistungsstand. Per Bilanzstichtag erfassen wir geleistete, noch offene Arbeit als angefangene Arbeit und grenzen Akontozahlungen über dem Leistungsstand ab. Die MWST auf jeder Akontorechnung rechnen wir im richtigen Quartal ab. Ihr Abschluss zeigt so den Gewinn, den Ihr Büro im Jahr erarbeitet hat, und das Dashboard den Auftragsbestand für die nächsten Monate.

Buchhaltung und MWST für Energie- und Umweltberater: die Besonderheiten

Subventionen und Vorsteuerkürzung

Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge gelten mangels Leistung nicht als Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Laut ESTV liegt eine Subvention vor, wenn die öffentliche Hand zahlt, der Beitragszahler keine konkrete Gegenleistung erhält und eine gesetzliche Grundlage besteht (MWST-Info 05, Ziff. 1.1); bezeichnet ein Gemeinwesen Mittel ausdrücklich als Subvention, gelten sie als solche (Art. 18 Abs. 3 MWSTG). Wer Subventionen erhält, kürzt seinen Vorsteuerabzug verhältnismässig (Art. 33 Abs. 2 MWSTG). Lassen sich die Mittel einem bestimmten Tätigkeitsbereich zuordnen, wird nur die Vorsteuer auf dessen Aufwendungen gekürzt; decken sie ein Betriebsdefizit, erfolgt die Kürzung im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen (Art. 75 Abs. 2 und 3 MWSTV). Wer nach Saldosteuersatz abrechnet, ermittelt keine Vorsteuer (MWST-Info 12, Ziff. 1.2) und deklariert Subventionen in Ziffer 900 der Abrechnung (Ziff. 18.1.5). Rechtsstand 2026.

Förderbeiträge im Dreiparteienverhältnis

Bei vielen Förderprogrammen zahlt das Gemeinwesen einen Beitrag, damit eine Leistung für den Empfänger günstiger wird; der Kanton ist dann nicht Ihr Auftraggeber. Die ESTV unterscheidet drei Fälle (MWST-Info 05, Ziff. 1.4.9): Erhält Ihr Kunde als Anspruchsberechtigter den Beitrag, versteuern Sie Ihre Leistung wie gewohnt, und der Kunde kürzt allenfalls seine Vorsteuer. Wird der Beitrag an Sie ausbezahlt, steht aber dem Kunden zu, versteuern Sie das Gesamtentgelt einschliesslich Beitrag, auch wenn er bereits vom Rechnungsbetrag abgezogen ist. Sind Sie selbst anspruchsberechtigt, gehört der Beitrag nicht zum Entgelt, und Sie kürzen Ihre Vorsteuer verhältnismässig. Bezieht dagegen eine Gemeinde Ihre Beratung für den eigenen Bedarf, ist das eine normale steuerbare Leistung (MWST-Info 05, Ziff. 1.4.2).

Projektabrechnung und Gutachten für Liegenschaften

Bei Akonto- oder Teilrechnungen entsteht die MWST mit jeder Teilrechnung oder Teilzahlung (Art. 40 Abs. 1 Bst. b MWSTG); im Abschluss werden Aufwand und Ertrag nach dem Leistungsstand abgegrenzt (Art. 958b Abs. 1 OR). Geleistete, noch offene Arbeit gehört zu den nicht fakturierten Dienstleistungen (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. d OR), bewertet höchstens zu Herstellungskosten (Art. 960a Abs. 1 OR) und zum tieferen Wert, wenn das Resthonorar die noch anfallenden Kosten unterschreitet (Art. 960c Abs. 1 OR). Für den Ort der Leistung gilt eine Sonderregel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, namentlich dessen Begutachtung, sind dort steuerbar, wo das Grundstück liegt (Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG); die ESTV nennt ausdrücklich die Begutachtung eines Gebäudes (MWST-Info 06, Ziff. 2.5). Ein Gutachten für eine Liegenschaft im Ausland ist deshalb in der Regel in der Schweiz nicht steuerbar.

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Energie- und Umweltberater? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern eine Energie- und Umweltberatung

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, wie Mandate, Förderbeiträge und Stunden zusammenspielen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Projektmarge je PhaseZeigt, in welchen Phasen die Stunden durch das Honorar gedeckt sind und wo Pauschalen nachjustiert werden können.Stunden je Projekt und Phase mal interner Kostensatz gegen das Phasenhonorar, aus Zeiterfassung und Lohnbuchhaltung
AuftragsbestandDas noch offene Honorar aus laufenden Mandaten zeigt, wie lange das Team ausgelastet ist.Projektliste mit Honorarsumme, fakturierten Beträgen und Leistungsstand, monatlich nachgeführt
Anteil öffentlicher AuftraggeberZeigt, wie stark der Umsatz von Gemeinden, Kantonen und öffentlichen Programmen getragen wird.Debitoren nach Kundengruppe in bexio, quartalsweise ausgewertet
Geförderte MandateZeigt, bei welchen Projekten Förderbeiträge fliessen und wie sie mehrwertsteuerlich eingeordnet sind.Eigene Konten oder Projektmerkmale für Förderbeiträge, abgestimmt mit den Förderzusagen

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Energie- und Umweltberatung · 3 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Energie- und Umweltberatung

Ausgangslage

Ein Beratungsbüro erstellt Gebäudeanalysen und Sanierungskonzepte für private Eigentümer, begleitet Förderprogramme und erarbeitet für Gemeinden Energieplanungen. Die Inhaber wollten Förderbeiträge, öffentliche Aufträge und private Mandate in der MWST klar unterscheiden und die Marge je Projektphase sehen.

Ergebnis

ALPINUM ordnet jeden Förderbeitrag nach Empfänger und Zweck ein, fakturiert öffentliche Aufträge mit dem gesetzlichen Satz und grenzt mehrphasige Projekte per Stichtag ab. Im Dashboard sieht das Team Projektmarge, Auftragsbestand und den Anteil öffentlicher Auftraggeber.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Energie- und Umweltberater mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Energie- und Umweltberater

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Wie behandle ich Förderbeiträge in der MWST?

Das hängt davon ab, wem der Beitrag zusteht. Erhält Ihr Kunde den Förderbeitrag, versteuern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt. Wird der Beitrag an Sie ausbezahlt, steht aber Ihrem Kunden zu, versteuern Sie das Gesamtentgelt einschliesslich Beitrag. Sind Sie selbst Empfänger einer Subvention, gehört sie nicht zum Entgelt, und Sie kürzen Ihre Vorsteuer anteilig. Wir prüfen die Förderzusage einmal und hinterlegen die richtige Behandlung in der Buchhaltung.

Wie rechne ich ab, wenn der Förderbeitrag direkt von meiner Rechnung abgezogen wird?

Steht der Beitrag Ihrem Kunden zu und wird er nur über Sie ausbezahlt, versteuern Sie laut ESTV das Gesamtentgelt einschliesslich Förderbeitrag, auch wenn er bereits vom Rechnungsbetrag abgezogen ist. Ihr Kunde nimmt als Anspruchsberechtigter seinerseits allenfalls eine Vorsteuerkürzung vor. Wir zeigen Ihnen, wie die Rechnung aufgebaut sein soll, und verbuchen Kundenzahlung und Förderbeitrag getrennt, damit beide Beträge im Dashboard nachvollziehbar sind.

Ist ein Auftrag einer Gemeinde eine Subvention?

In der Regel nicht. Bezieht eine Gemeinde Ihre Beratung, ein Konzept oder ein Gutachten für den eigenen Bedarf, ist das eine normale steuerbare Leistung zum Normalsatz von 8,1 %. Eine Subvention liegt vor, wenn die öffentliche Hand ohne konkrete Gegenleistung gestützt auf eine gesetzliche Grundlage zahlt oder die Mittel ausdrücklich als Subvention bezeichnet. Wir prüfen Ihre Verträge und Zusagen und fakturieren entsprechend.

Wie wirkt sich eine Subvention bei der Saldosteuersatzmethode aus?

Wer nach Saldosteuersätzen abrechnet, ermittelt keine Vorsteuer; die Branchensätze berücksichtigen sie pauschal. Subventionen deklarieren Sie in der Abrechnung unter Ziffer 900, versteuert werden sie dort nicht. Für Beratungs- und Ingenieurbüros beträgt der Saldosteuersatz 6,2 %. Ob die Saldosteuersatzmethode oder die effektive Abrechnung für Ihr Büro besser passt, rechnen wir vor der Anmeldung mit Ihren Zahlen durch.

Wo ist ein Gebäudegutachten für eine Liegenschaft im Ausland steuerbar?

Am Ort des Grundstücks. Die Begutachtung eines Gebäudes gilt als Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück; liegt es im Ausland, ist Ihr Honorar in der Schweiz nicht steuerbar, unabhängig vom Sitz des Auftraggebers. Ob dort eine Registrierung nötig wird, richtet sich nach dem ausländischen Recht. Umgekehrt ist ein Gutachten für eine Liegenschaft in Zürich auch für einen ausländischen Auftraggeber in der Schweiz steuerbar.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.