Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Arbeitsbenefit, das Arbeitnehmern und Unternehmen viele Vorteile bietet.
Diese Praxis kann jedoch auch kompliziert sein, da sie rechtliche und steuerliche Implikationen mit sich bringt.
Die wichtigsten Aspekte der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs
- Vorteile der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs
- Regelungen für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
- Die Berechnung des Privatanteils
- Mehrwertsteuer auf den Privatanteil
- Arbeitsweg in der privaten Steuererklärung
- Privat- oder Geschäftsfahrzeug für Einzelunternehmen
- Porsche oder Maserati als Geschäftsfahrzeug?
Vorteile der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs
Attraktivität als Arbeitgeber: Die Bereitstellung eines Geschäftsfahrzeugs kann ein entscheidendes Element sein, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Es ist ein attraktiver Anreiz, der die Arbeitszufriedenheit erhöhen kann.
Kosteneinsparungen für Arbeitnehmer: Durch die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs können Arbeitnehmer persönliche Fahrzeuge und die damit verbundenen Kosten (Wartung, Versicherung, Treibstoff, usw.) einsparen.
Regelungen für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Vertragliche Vereinbarungen: Es ist ratsam, klare vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs zu treffen. Diese Vereinbarungen sollten die Nutzungsdauer, die Kilometerbegrenzung und mögliche Kosten für den Arbeitnehmer abdecken.
Steuern: Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, sich über die steuerlichen Konsequenzen im jeweiligen Kanton zu informieren. Oft muss die private Nutzung des Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer als Einkommen versteuert werden.
Die Berechnung des Privatanteils
Die Berechnung des Privatanteils kann unterschiedlich erfolgen, je nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt zwei Methoden zur Berechnung des Privatanteils:
Pauschale Methode: Hier wird ein Prozentsatz des Kaufpreises des Fahrzeugs angenommen.
Die jährliche private Nutzungsgebühr beträgt 10,8 % (entspricht monatlich 0,9 %) des Kaufpreises des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs (ohne Mehrwertsteuer).
Berechnung des jährlichen Privatanteils und steuerbaren Einkommens:
Privatanteil = 10,8 % von CHF 40’000 (ohne MWST) = CHF 4’320
Dabei ist zu beachten, dass eine Mindestpauschale von CHF 150 pro Monat (CHF 1’800 pro Jahr) gilt.
Die Berechnung des privaten Anteils erfolgt auf Basis von 70 Rappen für jeden tatsächlich privat gefahrenen Kilometer.
Annahme: Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr insgesamt 10‘000 Kilometer privat mit dem Firmenwagen zurückgelegt.
Berechnung des jählichen Privatanteils und steuerbaren Einkommens:
Privatanteil = 10‘0000 km * 0,70 CHF/km = CHF 7‘000.
Mehrwertsteuer auf den Privatanteil
Arbeitsweg in der privaten Steuererklärung
Durch die Übernahme der Kosten für die Arbeitswege durch den Arbeitgeber ist es nicht mehr möglich, diese Ausgaben in der privaten Steuererklärung abzuziehen.
Privat- oder Geschäftsfahrzeug für Einzelunternehmen
Diese Unterscheidung hat zur Folge, dass bei einem Firmenfahrzeug der private Anteil berechnet und dokumentiert werden muss. Wenn es sich hingegen um ein privates Fahrzeug handelt, sollten eine angemessene Vergütung und der Abzug von Fahrtkosten für geschäftliche Zwecke berücksichtigt werden.
Porsche oder Maserati als Geschäftsfahrzeug?
Die «Appenzeller-Methode»
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden hat entschieden, dass der zulässige Wert für ein Geschäftsfahrzeug CHF 100’000 nicht übersteigen darf. Andernfalls wird der überschüssige Betrag bei der Berechnung der Abschreibung als steuerpflichtiger Gewinn des Unternehmens berücksichtigt.
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden anerkennt steuerlich nur eine Abschreibung des Geschäftsfahrzeugs in Höhe von CHF 40’000 (40% von CHF 100’000).
Für den Betrag bis zu CHF 100’000 wird ein pauschaler Privatanteil von 10,8 % (pro Jahr) vom Anschaffungswert des geschäftlich genutzten Fahrzeugs für private Zwecke berechnet. Für den Wert, der über diesen Betrag hinausgeht, wird gemäss dieser Methode kein weiterer Privatanteil erhoben.
Im Gegensatz zur „Appenzeller Methode“ beurteilt die „Zürcher Methode“ nicht einfach den Anschaffungswert über CHF 100’000.- als automatisch ungerechtfertigt im geschäftlichen Kontext. Stattdessen wird bei der „Zürcher Methode“ der pauschale Privatanteil für den gesamten Anschaffungswert um einen „Luxus“-Aspekt erhöht, und zwar in gemässigten Schritten, die in Beziehung zum Kaufpreis stehen.
- Mit einem Erwerbspreis unter CHF 120’000 auf 11%
- Mit einem Erwerbspreis unter CHF 300’000 auf 17% des Erwerbspreises bzw. Anschaffungswerts.
In Luzern wird die Angemessenheit der Abschreibung eines Luxus-Geschäftsfahrzeugs individuell bewertet und ist akzeptabel, wenn sie in Verbindung mit der geschäftlichen Aktivität steht. Falls das Wirtschaftsgut privaten Zwecken dient, ist eine Abschreibung nicht erlaubt. Der steuerpflichtige Privatanteil für das gesamte Anschaffungsvolumen des Luxus-Geschäftsfahrzeugs beträgt 10,8 %.
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