Treuhänder für Musik-, Film- und Videoproduktion
ALPINUM führt Buchhaltung, MWST und Lohn für Film-, Video- und Musikproduktionen: Fördergelder mit der passenden Vorsteuerkürzung, Lizenzerträge nach Urheber- und Verwertungsrechten getrennt, Kameras und Studiotechnik planmässig abgeschrieben, laufende Produktionen per Jahresende bewertet. Ihre feste Ansprechperson sitzt an der Klausstrasse 48 in Zürich. Festpreis ab CHF 300 pro Monat.
- Fördergelder und Vorsteuer sauber abgestimmt
- Lizenzerträge nach Rechteart getrennt
- Laufende Produktionen periodengerecht bewertet
- 4,8 bei 80 Google-Bewertungen
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bexio Platinum Partner
- über 400 KMU in der Schweiz
- Büro Klausstrasse 48, 8008 Zürich
- 058 502 75 70
Was Film- und Musikproduktionen mit ALPINUM gewinnen
Fördergelder mit klarer MWST-Wirkung
Beiträge von Bund, Kantonen oder Gemeinden für Entwicklung, Herstellung oder Auswertung eines Films sind Subventionen: Sie unterliegen nicht der MWST, führen aber zu einer verhältnismässigen Kürzung der Vorsteuer. Weil solche Beiträge von Jahr zu Jahr stark schwanken, lässt die ESTV bei Filmproduktionsgesellschaften einen rollenden Kürzungsschlüssel über die letzten fünf Geschäftsjahre zu. Produktionsbeiträge der SRG oder ähnlicher Institutionen sind dagegen steuerbares Entgelt. ALPINUM führt jedes Fördergeld auf dem Projekt, wendet den passenden Schlüssel an und zeigt Ihnen im Dashboard die Finanzierung je Produktion.
Lizenzerträge nach Rechteart getrennt
Wer komponiert, ein Drehbuch schreibt oder Regie führt, erbringt als Urheber kulturelle Leistungen, die von der MWST ausgenommen sind; bei Kompositionen gilt das auch, wenn sie als Werbe-Jingle dienen. Eine Produktionsgesellschaft ist dagegen keine Urheberin: Die Abtretung von Verwertungsrechten, Werbefilme und Product-Placement sind steuerbar. Auch Einnahmen aus Leistungsschutzrechten von Interpreten unterliegen der Steuer. ALPINUM trennt Ihre Erträge konsequent nach Rechteart und Empfängerland, grenzt Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften ins richtige Jahr ab und zeigt im Dashboard laufend, welche Ihrer Werke wie viel einbringen.
Crew und Equipment korrekt abgerechnet
Film- und Musikproduktionen arbeiten oft mit kurzfristig engagierter Crew und hochwertiger Technik. Bei Phono- und Audiovisionsproduzenten sind AHV-Beiträge auch auf kleinen Löhnen immer zu entrichten. Befristete Engagements bis drei Monate sind von der Pensionskasse ausgenommen; wird ein Engagement darüber hinaus verlängert, gilt ab der Verlängerung das Obligatorium. ALPINUM rechnet Tagesgagen und Kurzanstellungen über die Lohnbuchhaltung ab, inklusive Lohnausweisen. Kameras, Objektive, Licht und Studiotechnik schreiben wir planmässig nach den Sätzen der ESTV ab, und im Dashboard sehen Sie den Restwert Ihres Equipments.
Buchhaltung, MWST und Lohn für Film- und Musikproduktionen: die Besonderheiten (Stand 2026)
Fördergelder, Subventionen und Vorsteuerkürzung
Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge gelten nicht als Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG), führen aber zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs (Art. 33 Abs. 2 MWSTG). Lassen sich die Mittel einem bestimmten Tätigkeitsbereich zuordnen, ist nur die Vorsteuer auf dessen Aufwendungen zu kürzen (Art. 75 Abs. 2 MWSTV). Bei Filmproduktionsgesellschaften spielt es keine Rolle, ob Subventionen aus dem In- oder Ausland stammen; Produktionsbeiträge der SRG oder ähnlicher Institutionen sind dagegen zum Normalsatz steuerbar (MWST-Branchen-Info 23, Ziff. 8.2.3.2.2). Die Kürzung darf rollend nach den Verhältnissen der letzten fünf Geschäftsjahre berechnet werden (Ziff. 8.2.3.2.3). Echte Spenden ohne Gegenleistung lösen keine Kürzung aus (Art. 33 Abs. 1 MWSTG). In der Buchhaltung ordnen wir Fördergelder sachlich und zeitlich dem Projekt zu (Art. 958b OR).
Urheberrechte, Lizenzen und MWST
Werke der Musik und filmische Werke sind urheberrechtlich geschützt (Art. 2 Abs. 2 Bst. b und g URG); Urheber ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat (Art. 6 URG). Hersteller von Ton- und Tonbildträgern haben eigene Rechte an ihren Aufnahmen (Art. 36 URG). Von der MWST ausgenommen sind kulturelle Dienstleistungen und Werke durch deren Urheber sowie die Dienstleistungen der Verwertungsgesellschaften (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 16 MWSTG). Als Filmschaffende gelten etwa Regie, Drehbuch, Tonmeister, Chefkamera und Schnitt; ihre Werbeleistungen sind steuerbar (BI 23, Ziff. 8.2.3.1). Filmproduktionsgesellschaften sind keine Urheber, ihre Abtretung von Verwertungsrechten ist steuerbar (Ziff. 8.2.3.2); dasselbe gilt für Leistungsschutzrechte von Interpreten (Ziff. 10.1). Die freiwillige Versteuerung ausgenommener Kulturleistungen ist möglich (Art. 22 Abs. 1 MWSTG). Die Saldosteuersätze-Verordnung nennt 4,5 % für Film- und Videoproduktion sowie Tonaufnahmestudios und 5,3 % für das Einräumen von Rechten.
Equipment, laufende Produktionen und Crew-Löhne
Abschreibungen bilden den nutzungs- und altersbedingten Wertverlust ab (Art. 960a Abs. 3 OR). Das ESTV-Merkblatt A/1995 nennt als Normalsätze auf dem Buchwert 30 % für Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken und 40 % für Datenverarbeitungsanlagen mit Hard- und Software, auf dem Anschaffungswert die Hälfte. Laufende Auftragsproduktionen gehören per Bilanzstichtag als nicht fakturierte Dienstleistungen ins Umlaufvermögen (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. d OR), bewertet höchstens zu den Herstellungskosten (Art. 960a Abs. 1 OR) oder zum tieferen erwarteten Erlös abzüglich noch anfallender Kosten (Art. 960c Abs. 1 OR). Auf Löhnen von Personen, die bei Phono- und Audiovisionsproduzenten beschäftigt sind, werden AHV-Beiträge in jedem Fall erhoben, auch unter CHF 2’500 pro Jahr (Art. 34d AHVV). Befristete Anstellungen bis drei Monate sind von der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgenommen (Art. 1j BVV 2), Verlängerungen darüber hinaus unterstehen ihr (Art. 1k BVV 2).
Was kostet ein Treuhänder für Film- und Musikproduktionen? Ab CHF 300 pro Monat.
Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.
ab CHF 300/Monat
Alles in einem Abo – inbegriffen:
- Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
- Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h
Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.
Diese Zahlen steuern eine Produktionsfirma
Produktionen finanzieren sich aus Aufträgen, Fördergeldern und Rechten; diese Kennzahlen zeigen je Projekt, was davon nach Kosten bleibt.
| Kennzahl | Warum sie zählt | Woher sie bei ALPINUM kommt |
|---|---|---|
| Marge je Produktion | Zeigt, welche Aufträge und Eigenproduktionen nach Crew, Technik und Fremdleistungen den grössten Beitrag leisten. | Eigenes Projekt je Produktion in der Buchhaltung, monatlich im Dashboard |
| Finanzierungsmix je Projekt | Zeigt den Anteil von Fördergeldern, Auftraggebern, Koproduzenten und Eigenmitteln am Budget. | Ertrags- und Förderkonten je Projekt, abgeglichen mit dem Budget |
| Vorsteuer-Kürzungsschlüssel | Das Verhältnis von Subventionen zu steuerbaren Entgelten bestimmt, wie viel Vorsteuer abziehbar bleibt. | Rollende Berechnung über die letzten Geschäftsjahre, mit jeder MWST-Abrechnung |
| Lizenzerträge nach Rechteart | Trennt ausgenommene Urheberentgelte von steuerbaren Verwertungs- und Leistungsschutzrechten und zeigt, welche Werke nachhaltig einbringen. | Getrennte Ertragskonten, Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften quartalsweise erfasst |
| Laufende Produktionen per Monatsende | Zeigt, wie viel geleistete Arbeit noch auf die Schlussrechnung wartet und wann sie Liquidität bringt. | Projektstand, bewertet zu Herstellungskosten |
Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.
Typisches Mandat: Film- und Videoproduktion (GmbH)
Ausgangslage
Die Produktionsfirma realisierte Image- und Werbefilme für Unternehmen und entwickelte daneben einen Dokumentarfilm mit Fördergeldern der öffentlichen Hand. Kameras und Schnittplätze waren direkt als Aufwand verbucht, laufende Aufträge erschienen erst mit der Schlussrechnung in der Buchhaltung.
Ergebnis
ALPINUM führt jede Produktion als eigenes Projekt, kürzt die Vorsteuer nach dem rollenden Schlüssel der ESTV und schreibt das Equipment planmässig ab. Laufende Aufträge werden per Jahresende bewertet, und die Geschäftsleitung sieht die Marge je Produktion im Dashboard.
Diese Leistungen übernehmen wir für Film- und Musikproduktionen
Finanzbuchhaltung
Unsere digitale Buchhaltungslösung ermöglicht eine reibungslose und 100 % digitale Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie scannen die Belege, wir kümmern uns um den Rest.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen Ihre Buchhaltung und beraten Sie mit konkreten Steuertipps für das nächste Geschäftsjahr.
Mehr erfahrenLive-Kennzahlen und Dashboards
Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.
So starten Film- und Musikproduktionen mit ALPINUM
- 1
Offerte einholen
In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.
- 2
Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.
- 3
Vertrag abschliessen
Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.
- 4
Onboarding
In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.
- 5
Start Outsourcing
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.
Häufige Fragen zur Treuhand für Film- und Musikproduktionen
4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70
Wie wirken sich Filmfördergelder auf die MWST aus?
Fördergelder der öffentlichen Hand sind Subventionen. Sie unterliegen nicht der MWST, kürzen aber den Vorsteuerabzug verhältnismässig. Lassen sie sich einem bestimmten Projekt zuordnen, betrifft die Kürzung nur dessen Vorsteuern. Filmproduktionsgesellschaften dürfen den Schlüssel rollend über die letzten fünf Geschäftsjahre berechnen. Produktionsbeiträge der SRG zählen nicht als Subvention und sind steuerbar. ALPINUM berechnet den Schlüssel mit jeder Abrechnung und zeigt Ihnen die Wirkung je Projekt.
Sind Lizenzeinnahmen aus Musik und Film MWST-pflichtig?
Das hängt davon ab, wer die Rechte einräumt. Lizenzeinnahmen von Urhebern für kulturelle Werke, etwa Kompositionen oder Drehbücher, sind von der Steuer ausgenommen, ebenso die Vergütungen, die Verwertungsgesellschaften für Urheber geltend machen. Steuerbar sind dagegen Erträge aus Leistungsschutzrechten von Interpreten, die Abtretung von Verwertungsrechten durch eine Produktionsfirma und Rechte für Werbezwecke im Inland. Bei Empfängern mit Sitz im Ausland ist keine Schweizer MWST geschuldet.
Wie schreibe ich Kameras und Studiotechnik ab?
Equipment gehört ins Anlagevermögen und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die ESTV nennt als Normalsätze auf dem Buchwert 30 % für Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken und 40 % für Computer samt Software; wer vom Anschaffungswert abschreibt, verwendet die Hälfte. ALPINUM führt eine Anlagenliste mit Kaufdatum und Restwert, schreibt mit dem Abschluss ab und zeigt Ihnen, wann eine Ersatzinvestition ansteht.
Wie werden laufende Produktionen im Jahresabschluss bewertet?
Eine Auftragsproduktion, die per 31. Dezember begonnen, aber noch nicht fakturiert ist, gehört als nicht fakturierte Dienstleistung in die Bilanz. Bewertet wird sie höchstens zu den Herstellungskosten, also den bisherigen Kosten für Crew, Technik und Fremdleistungen. Liegt der erwartete Erlös abzüglich der noch anfallenden Kosten tiefer, gilt dieser Wert. So zeigt der Abschluss Ihr tatsächliches Ergebnis. ALPINUM fragt den Projektstand vor dem Abschluss bei Ihnen ab.
Welche Sozialversicherungen gelten für eine Crew mit Tagesgagen?
Angestellte Crewmitglieder erhalten Lohn mit allen Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Phono- und Audiovisionsproduzenten werden die AHV-Beiträge in jedem Fall erhoben, auch auf kleinen Beträgen unter CHF 2’500 im Jahr. Für die Pensionskasse sind befristete Engagements bis drei Monate ausgenommen; wird eines darüber hinaus verlängert, gilt das Obligatorium ab der Verlängerung. Ob jemand selbständig arbeitet, beurteilt die Ausgleichskasse. ALPINUM rechnet Tagesgagen über die Lohnbuchhaltung ab.
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- 02
Wir verbuchen
Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.
- 03
Sie sehen alles im Dashboard
Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.