Treuhänder für Grafik-, Design- und Branding-Studios

ALPINUM führt die Buchhaltung für Grafik-, Design- und Branding-Studios: Gestaltungshonorar, Nutzungsrechte und weiterverrechnete Druckkosten getrennt gebucht, Freelancer vor der ersten Zahlung AHV-geprüft, Lizenzen aus dem Ausland korrekt in der MWST. Dazu eine feste Ansprechperson in Zürich, ein Live-Dashboard mit Marge je Projekt und ein Festpreis ab CHF 300 pro Monat.

  • Honorar, Nutzungsrechte und Druckkosten getrennt gebucht
  • Freelancer vor der ersten Zahlung AHV-geprüft
  • Bezugsteuer auf Lizenzen aus dem Ausland erfasst

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Designstudios

Was Designstudios mit ALPINUM gewinnen

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Gestaltungshonorar und Druckkosten klar getrennt

Sie sehen genau, was Ihr Studio mit Gestaltung verdient. Bestellt ein Studio den Druck der Imagebroschüre gleich mit, dazu Fotografie oder Illustration, trennt ALPINUM diese Fremdkosten in eigenen Konten vom Gestaltungshonorar. So zeigen Umsatz und Marge Ihre eigene Leistung, und in der MWST erhält jede Position die passende Behandlung. Je Auftrag prüfen wir, in wessen Namen bestellt wurde. Rechnen Sie nach Saldosteuersatz ab, sieht die ESTV für Fremdleistungen, die ohne Zuschlag gesondert weiterfakturiert werden, einen tieferen Satz vor als für Grafikateliers. Diesen zusätzlichen Satz beantragen wir für Sie, sobald der Umsatzanteil es zulässt, und rechnen weiterverrechnete Druckkosten danach zum tieferen Satz ab.

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Nutzungsrechte sichtbar und richtig verbucht

Auf jeder Rechnung ist klar, was der Kunde für Gestaltung und was für Nutzungsrechte bezahlt. Corporate Designs, Kampagnenmotive und Illustrationen verkaufen Studios oft mit Rechten: zeitlich oder räumlich begrenzt, als Buy-out oder als jährliche Lizenzverlängerung. ALPINUM richtet mit Ihnen Rechnungsvorlagen mit getrennten Positionen für Gestaltung und Nutzungsrecht ein und führt Lizenzerträge auf einem eigenen Konto. Im Voraus fakturierte Lizenzjahre grenzen wir per Bilanzstichtag ab, damit der Ertrag im richtigen Geschäftsjahr steht. So ist jederzeit nachvollziehbar, wofür ein Kunde bezahlt hat, und im Dashboard sehen Sie, wie viel Umsatz Ihre Rechte bringen.

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Freelancer-Verhältnisse von Anfang an geklärt

Sie holen für Illustration, Fotografie, Motion Design oder Reinzeichnung Freelancer dazu und wissen von Beginn an, wie jedes Verhältnis sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist. Für die Ausgleichskasse zählen die tatsächlichen Verhältnisse: Arbeitet eine Person faktisch nur für Ihr Studio, an Ihren Arbeitsplätzen und nach Ihren Vorgaben, kann sie das Honorar als Lohn einstufen, und das Studio schuldet darauf die Sozialversicherungsbeiträge. ALPINUM prüft jedes neue Freelancer-Verhältnis vor der ersten Zahlung anhand der Kriterien der AHV, legt die Unterlagen dazu ab und übernimmt bei einer Anstellung die Lohnabrechnung. So arbeitet Ihr Kernteam flexibel mit externen Spezialistinnen und Spezialisten, und jede Zusammenarbeit steht auf einer klaren Grundlage.

Buchhaltung, MWST und AHV für Designstudios: die Besonderheiten

Gestaltung, Druck und Fremdkosten in der MWST

Gestaltung ist eine Dienstleistung und bei Kunden in der Schweiz zum Normalsatz von 8,1 % steuerbar (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Bestellt das Studio Druck oder Fotografie im eigenen Namen und stellt sie weiter, gehört dieser Kostenersatz zum Entgelt, auch wenn er gesondert fakturiert wird (Art. 24 Abs. 1 MWSTG). Ausgenommen sind nur durchlaufende Posten, also Auslagen im Namen und für Rechnung des Kunden, die gesondert ausgewiesen werden (Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG). Für gedruckte Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter gilt der reduzierte Satz von 2,6 % (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 9 MWSTG). Reklamecharakter haben etwa Flyer oder Imagebroschüren, bei denen die Werbung für die Geschäftstätigkeit der Herausgeberschaft im Vordergrund steht (Art. 52 MWSTV). Weil unabhängige Leistungen selbständig behandelt werden (Art. 19 Abs. 1 MWSTG), gehören Gestaltung und Druck auf getrennte Positionen. Rechtsstand 2026.

Saldosteuersatz und Bezugsteuer im Studio

Viele kleinere Studios rechnen mit Saldosteuersatz ab. Die Methode steht offen bis CHF 5’024’000 steuerbaren Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr (Art. 37 Abs. 1 MWSTG). Die ESTV legt für Grafikateliers 6,2 % fest, für das Einräumen und Übertragen von Rechten 5,3 % und für Fremdleistungen, die mit offen überwälzter Steuer bezogen und ohne Zuschlag gesondert weiterfakturiert werden, 0,1 % (Saldosteuersätze-Verordnung der ESTV). Der Satz einer Tätigkeit wird bewilligt, wenn sie mehr als 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht (Art. 86 MWSTV); sonst gilt in der Regel der nächsthöhere bewilligte Satz (Art. 88 Abs. 2 MWSTV). Schrift-, Bild- und Softwarelizenzen von nicht registrierten Anbietern im Ausland unterliegen der Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG); mit Saldosteuersatz ist sie zum gesetzlichen Satz zu entrichten (Art. 91 MWSTV), ohne Vorsteuerabzug.

Freelancer: selbständig oder angestellt

Ob eine Grafikerin, ein Illustrator oder eine Fotografin für Ihr Studio selbständig arbeitet, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall und je Tätigkeit. Laut AHV-Merkblatt 2.02 (Stand 1. Januar 2026) sind die wirtschaftlichen Verhältnisse massgebend, nicht der Vertrag; freie Mitarbeitende gelten grundsätzlich als unselbständig. Für Selbständigkeit sprechen ein Auftritt mit eigenem Firmennamen, Arbeit auf eigene Rechnung, freie Organisation der Arbeit und mehrere Auftraggeber. Fehlen diese Merkmale, ist das Honorar massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG), auf dem der Arbeitgeber die Beiträge bei jeder Zahlung abziehen und zusammen mit seinem Anteil abrechnen muss (Art. 14 Abs. 1 AHVG). Die Ausgleichskasse kann Beiträge bis fünf Jahre nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres verfügen (Art. 16 Abs. 1 AHVG).

Transparenter Festpreis

Was kostet ein Treuhänder für Designstudios? Ab CHF 300 pro Monat.

Bei ALPINUM zahlen Sie einen festen Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen und Mitarbeitenden und steht vor Vertragsbeginn fest. Im Abo sind Jahresabschluss und Steuererklärung enthalten; einen einzelnen Jahresabschluss ohne Abo erstellen wir ab CHF 950.

ab CHF 300/Monat

Alles in einem Abo – inbegriffen:

  • Finanzbuchhaltung und MWST-Abrechnungen
  • Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweise
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Kundenportal mit Live-Dashboard und ALPINUM App
  • Feste Ansprechperson, Antwort innert 24 h

Einzelfirma mit wenigen Belegen? Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis.

Diese Zahlen steuern ein Designstudio

Im ALPINUM-Dashboard sehen Sie monatlich, was Gestaltung, Nutzungsrechte und Fremdleistungen Ihrem Studio tatsächlich einbringen.

KennzahlWarum sie zähltWoher sie bei ALPINUM kommt
Gestaltungshonorar ohne FremdkostenNur das eigene Honorar zeigt, was das Studio erwirtschaftet; weiterverrechneter Druck steht auf einem eigenen Konto.Getrennte Ertragskonten für Honorar, Nutzungsrechte und Fremdleistungen in bexio, monatlich im Dashboard
Anteil Nutzungsrechte am UmsatzLizenzerträge entstehen ohne neuen Gestaltungsaufwand und zeigen, wie gut das Studio seine Rechte verwertet.Eigenes Ertragskonto für Lizenzen und Buy-outs, monatlich ausgewertet
ProjektmargePauschal offerierte Aufträge zeigen erst mit Stunden und Fremdkosten, ob die Kalkulation aufgegangen ist.Projekte in bexio mit erfassten Stunden und Fremdkosten gegen die fakturierten Beträge
Umsatzanteile je SaldosteuersatzZeigt, ob Fremdleistungen oder Rechte die Grenze für einen eigenen, tieferen Saldosteuersatz erreichen.Ertragskonten nach Tätigkeit getrennt, vor jeder MWST-Abrechnung geprüft

Beispielhafte Steuerungsgrössen, keine Kundendaten. Welche Zahlen Ihr Dashboard zeigt, legen wir im Onboarding gemeinsam fest.

Typisches Mandat · Designstudio · 4 Mitarbeitende, Zürich

Typisches Mandat: Designstudio

Ausgangslage

Ein Branding-Studio gestaltet Corporate Designs und Kampagnen, bestellt den Druck für seine Kunden und arbeitet regelmässig mit freien Illustratorinnen und Fotografen. Honorar, Rechte und Druckkosten liefen über ein gemeinsames Ertragskonto. Das Studio wollte die Freelancer-Verhältnisse AHV-rechtlich klären und die Bezugsteuer auf Schriftlizenzen aus dem Ausland laufend erfassen.

Ergebnis

ALPINUM trennt Honorar, Rechte und Fremdleistungen im Kontenplan, prüft die Freelancer-Verhältnisse und deklariert die Bezugsteuer laufend. Das Studio sieht im Dashboard die Marge je Projekt und den Anteil der Lizenzerträge und weiss, ob sich ein zusätzlicher Saldosteuersatz für weiterverrechnete Druckkosten lohnt.

Cockpit

Live-Kennzahlen und Dashboards

Wir bereiten monatsaktuelle Dashboards mit Ihren Finanzkennzahlen auf.

So starten Designstudios mit ALPINUM

  1. 1

    Offerte einholen

    In nur 30 Sekunden erhalten Sie Ihre Treuhand-Offerte und erste Empfehlungen für Ihre Buchhaltung.

  2. 2

    Beratungsgespräch

    Wir analysieren Ihre aktuelle Buchhaltung und zeigen, wie wir als digitaler Treuhänder Ihre Abläufe und Prozesse verschlanken.

  3. 3

    Vertrag abschliessen

    Nach unserem Gespräch erhalten Sie ein passendes Angebot. Bei Zusage vereinbaren wir den Onboarding-Termin.

  4. 4

    Onboarding

    In 45 Minuten klären wir alle wichtigen Punkte für einen unkomplizierten Start.

  5. 5

    Start Outsourcing

    Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, bei Bedarf auch rückwirkend, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen und Finanzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treuhand für Designstudios

4,8 ★ bei 80 Bewertungen · Erstgespräch kostenlos: 058 502 75 70

Muss mein Designstudio auf weiterverrechneten Druckkosten MWST abrechnen?

Ja, wenn das Studio den Druck im eigenen Namen bestellt und weiterverrechnet: Dann gehört der Betrag zum steuerbaren Entgelt, auch wenn er separat ausgewiesen ist. Nur Auslagen, die nachweislich im Namen und für Rechnung des Kunden getätigt und gesondert ausgewiesen werden, sind durchlaufende Posten. Für Bücher ohne Reklamecharakter gilt der reduzierte Satz von 2,6 %, für Flyer und Imagebroschüren der Normalsatz von 8,1 %.

Lohnt sich die Saldosteuersatzmethode für ein Grafikatelier?

Für viele kleinere Studios ja, weil keine Vorsteuern ermittelt werden müssen; der Satz für Grafikateliers beträgt 6,2 % auf dem Bruttoumsatz. Bei hohen Fremdkosten oder vielen Bezügen aus dem Ausland kann die effektive Methode günstiger sein, denn mit Saldosteuersatz wird die Bezugsteuer ohne Vorsteuerabzug fällig. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor Sie sich festlegen, denn ein erneuter Wechsel ist erst nach einer Mindestdauer möglich.

Wie weise ich Nutzungsrechte auf der Rechnung aus?

Am besten als eigene Position neben der Gestaltung, mit Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzung. Die MWST verlangt auf der Rechnung ohnehin Art, Gegenstand und Umfang der Leistung. Für Kunden in der Schweiz gilt der Normalsatz von 8,1 %, bei Kunden im Ausland liegt der Ort der Leistung grundsätzlich an deren Sitz. Wir richten die passenden Vorlagen in bexio ein.

Muss ich für Freelancer AHV-Beiträge bezahlen?

Nur wenn die Ausgleichskasse die Tätigkeit als unselbständig beurteilt. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse: eigener Firmenauftritt, Arbeit auf eigene Rechnung, freie Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber. Eine Illustratorin, die faktisch nur für Ihr Studio arbeitet, gilt üblicherweise als unselbständig; dann sind die Beiträge auf dem Honorar geschuldet, auch rückwirkend. Wir prüfen neue Freelancer-Verhältnisse vor der ersten Zahlung und übernehmen bei Bedarf die Lohnabrechnung.

Fällt auf Schrift- und Bildlizenzen aus dem Ausland Bezugsteuer an?

Wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat und nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist, in der Regel ja: Die ESTV zählt die Einräumung immaterieller Rechte ausdrücklich zu den bezugsteuerpflichtigen Leistungen. Rechnet Ihr Studio effektiv ab, deklarieren Sie die Steuer und ziehen sie meist im selben Zug als Vorsteuer ab. Mit Saldosteuersatz wird sie zum Kostenfaktor. Wir prüfen jeden neuen Anbieter einmal und hinterlegen die richtige Behandlung in bexio.

So einfach geht es

Drei Schritte, und zwei davon übernehmen wir.

  1. 01

    Sie übermitteln die Belege

    In der App abfotografieren, im Portal per Drag and Drop ablegen oder einfach an Ihre ALPINUM-Adresse weiterleiten.

    • App
    • Drag and Drop
    • E-Mail
  2. 02

    Wir verbuchen

    Belege prüfen, zuordnen und verbuchen, MWST-Abrechnungen und Lohnläufe termingerecht erledigen.

  3. 03

    Sie sehen alles im Dashboard

    Umsatz, Aufwand, Cashflow und offene Posten, laufend aktuell, ohne dass Sie nachfragen müssen.