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Sozialversicherungen

Krankentagegeldversicherung (KTG): Was muss der Unternehmer beachten?

By 3. April 2023No Comments

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich zur Lohnfortzahlung (OR) verpflichtet, die er auch erfüllen muss. Je nach Höhe und Dauer der Lohnfortzahlungspflicht entsteht dem Arbeitgeber eine nicht zu unterschätzende finanzielle Verpflichtung.

Dieses Risiko wird vom Arbeitgeber mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung auf einen Versicherer übertragen.

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Wer ist Krankentaggeld versichert?

Grundsätzlich sind die im Vertrag aufgeführten Personen oder Personengruppen versichert. 

Arbeitnehmende sind versichert, 

  • wenn zwischen ihnen und dem Versicherungsnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht  
  • wenn sie der Schweizer AHV unterstellt sind oder bei entsprechendem Alter unterstellt wären 
  • wenn sie das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben.  

Selbständigerwerbende, Betriebsinhaber und deren Familienmitglieder, sofern diese nicht in der Lohnbuchhaltung aufgeführt sind, sind nur versichert, wenn sie namentlich in der Police aufgeführt sind.

Wer bezahlt die Krankentaggeldversicherung-Premie?

Die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber richtet sich nach den Beschäftigungsbedingungen, in vielen Fällen wird der Beitrag zu gleichen Teilen aufgeteilt. 

Wie hoch ist die Prämie für die Krankentaggeldversicherung?

Es gibt drei Faktoren, die die Höhe der KTG-Prämie stark beeinflussen: die Wartezeit, die Höhe des Tagegeldes und die Dauer der Leistung. 

  • Die Wartefrist kann je nach Versicherung zwischen 7 und 360 Tagen betragen. Der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, bis die Krankentaggeldversicherung zur Leistung verpflichtet ist. 
  • Die Höhe des Taggeldes variiert zwischen 80 % und 100 % des AHV Lohnes des Arbeitnehmers. 

Krankentaggeld pro Kalendertag = AHV-Lohnsumme pro Jahr x 80% / 360 

  • Für die Dauer der Leistungen kann ein Unternehmen zwischen 365 Tagen und 730 Tagen wählen. 

Vorteile der Krankentaggeldversicherung

  • Erfüllung von arbeitsrechtlichen/-vertraglichen Bestimmungen 
  • Gesamtarbeitsvertrag-Bestimmungen können erfüllt werden 
  • Versicherte Person gerät bei Krankheit nicht in eine kurzfristige finanzielle Notlage 
  • Die Prämien sind im Voraus kalkulierbar 
  • Übertrittsrecht in Einzelversicherung (ohne Gesundheitsprüfung) 
  • Überschussbeteiligung  

Lohnfortzahlung ohne Krankentaggeldversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit abwesend ist, hat er trotzdem Anspruch auf seinen Lohn. Die Dauer des Lohnanspruchs richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und danach, welche Skala – die Basler, die Zürcher oder die Berner Skala – angewendet wird. 

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