Ein Arbeitgeber ist gesetzlich zur Lohnfortzahlung (OR) verpflichtet, die er auch erfüllen muss. Je nach Höhe und Dauer der Lohnfortzahlungspflicht entsteht dem Arbeitgeber eine nicht zu unterschätzende finanzielle Verpflichtung.
Dieses Risiko wird vom Arbeitgeber mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung auf einen Versicherer übertragen.
Was ist bei einer Krankentaggeldversicherung zu beachten?
Wer ist Krankentaggeld versichert?
Arbeitnehmende sind versichert,
- wenn zwischen ihnen und dem Versicherungsnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht
- wenn sie der Schweizer AHV unterstellt sind oder bei entsprechendem Alter unterstellt wären
- wenn sie das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben.
Selbständigerwerbende, Betriebsinhaber und deren Familienmitglieder, sofern diese nicht in der Lohnbuchhaltung aufgeführt sind, sind nur versichert, wenn sie namentlich in der Police aufgeführt sind.
Wer bezahlt die Krankentaggeldversicherung-Premie?
Wie hoch ist die Prämie für die Krankentaggeldversicherung?
Es gibt drei Faktoren, die die Höhe der KTG-Prämie stark beeinflussen: die Wartezeit, die Höhe des Tagegeldes und die Dauer der Leistung.
- Die Wartefrist kann je nach Versicherung zwischen 7 und 360 Tagen betragen. Der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, bis die Krankentaggeldversicherung zur Leistung verpflichtet ist.
- Die Höhe des Taggeldes variiert zwischen 80 % und 100 % des AHV Lohnes des Arbeitnehmers.
Krankentaggeld pro Kalendertag = AHV-Lohnsumme pro Jahr x 80% / 360
- Für die Dauer der Leistungen kann ein Unternehmen zwischen 365 Tagen und 730 Tagen wählen.
Vorteile der Krankentaggeldversicherung
- Erfüllung von arbeitsrechtlichen/-vertraglichen Bestimmungen
- Gesamtarbeitsvertrag-Bestimmungen können erfüllt werden
- Versicherte Person gerät bei Krankheit nicht in eine kurzfristige finanzielle Notlage
- Die Prämien sind im Voraus kalkulierbar
- Übertrittsrecht in Einzelversicherung (ohne Gesundheitsprüfung)
- Überschussbeteiligung
Lohnfortzahlung ohne Krankentaggeldversicherung
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