Für Unternehmen spielt das Eigenkapital eines Unternehmens eine wichtige Rolle, denn eine unternehmerische Tätigkeit wird durch Eigenkapital und/oder Fremdkapital finanziert. Das Eigenkapital wird bei der Gründung in Form von Aktien bei einer AG oder von Stammkapital bei einer GmbH zur Verfügung gestellt.
Nach der Gründung ist es möglich, dieses Kapital zu ändern, also eine Kapitalerhöhung oder auch eine Kapitalherabsetzung zu beschliessen. Doch wie wird das Kapital eigentlich erhöht und was ist dabei zu beachten?
Was ist bei einer Kapitalerhöhung zu beachten?
Gründe, die für eine Kapitalerhöhung sprechen
- Eine Kapitalerhöhung ist z. B. dann sinnvoll, wenn neue Aktien ausgegeben werden, um neue Investoren oder Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen.
- Eine Kapitalerhöhung dient einem Unternehmen zur Tilgung von Schulden.
- Mit mehr Eigenkapital kann das Unternehmen auch eine bessere Kreditwürdigkeit erhalten.
Formen der Kapitalerhöhung
Die Ordentliche Kapitalerhöhung
Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss öffentlich beurkundet werden. Daher ist die Anwesenheit eines Verwaltungsratsmitglieds und eines Notars zwingend erforderlich. Die Kapitalerhöhung muss innerhalb von drei Monaten in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Aktie kann auf verschiedene Weise liberiert werden. In Frage kommt die Liberierung mit Geld oder die Liberierung mit einem Sachwert (Art. 652c , Art. 633 und Art. 634 OR). Die Verrechnung eines Darlehens ist auch bei einer Kapitalerhöhung möglich, wenn ein Gläubiger anstelle von Geld Aktien der Gesellschaft zur Rückzahlung der Schuld erhält. Das Aktienkapital kann auch durch Umwandlung von frei verwendbarem Aktienkapital erhöht werden (Art. 652d OR) Dies führt zur Ausgabe von sogenannten „Gratisaktien“. Wird eine Kapitalerhöhung mit qualifizierten Tatbeständen durchgeführt, muss sie von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. (Art. 652f Abs. 1 OR).
Der GmbH bleibt nur die Möglichkeit einer ordentlichen Kapitalerhöhung nach Art. 781 Abs. 3 und 5 OR, die sich an der Kapitalerhöhung einer AG orientiert.
Die Genehmigte Kapitalerhöhung - ab 2023 das Kapitalband
Die Bedingte Kapitalerhöhung
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