Die Buchhaltungsregeln sind in der Schweiz sehr komplex, und es ist wichtig, dass Sie Ihre Pflichten kennen, um Steueranpassungen zu vermeiden.
Wer ist zur Buchhaltung in der Schweiz verpflichtet?
- Juristische Personen, die in Form von AG, GmbH, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen vertreten sind
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens CHF 500’000 erzielt haben
Die Buchhaltung in der Schweiz: Was man wissen muss
Der Jahresbericht muss aus einer Bilanz, einer Erfolgsrechnung und einem Anhang bestehen und ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vom zuständigen Leitungsorgan oder dem Vorstandsvorsitzenden zu genehmigen.
Die Jahresrechnung muss in einer schweizerischen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) oder in Englisch verfasst sein und die Berichtswährung muss entweder der Schweizer Franken (CHF) oder eine andere relevante Währung sein. Wird eine andere relevante Währung verwendet, so sind auch CHF-Werte darzustellen und die angewandten Fremdwährungskurse im Anhang offenzulegen.
Im Allgemeinen werden die Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht. Nur Unternehmen mit börsennotierten Wertpapieren oder mit ausstehenden Anleihen müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.
Diese einfache Methode erfordert im Gegensatz zur „doppelten Buchführung“ keine besonderen Kenntnisse und ist für kleine Unternehmen sehr praktisch sein.
Ihre Entscheidung über die Art der Buchführung wird auch von der Mehrwertsteuer beeinflusst.
- Wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt hat, ist es in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Sie können Ihre Buchhaltung problemlos vereinfacht führen.
- Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und die Saldosteuersatz-Methode anwenden, können Sie auch ohne Schwierigkeiten und ohne grossen zeitlichen Aufwand eine Milchbüechli-Rechnung führen.
- Wenn Sie sich bei der für MWST die effektive Methode registriert haben, wird die Buchhaltung komplexer. In diesem Fall empfiehlt sich der Einsatz einer Buchhaltungssoftware.
Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Finanzbuchhaltung
Individuelle auf Sie zugeschnittene, persönliche Dienstleistung im Bereich Buchführung und Rechnungslegung
Lohnbuchhaltung
Führen der Lohnbuchhaltung und erstellen der Lohnabrechnungen & -ausweise
Geschäftsabschluss
Ende Jahr übernehmen wir den kompletten Jahresabschluss mit konkreten Handlungsempfehlungen
Steuer- und Rechtsberatung
Bei komplexen Steuer- und Rechtsthemen unterstützen wir Sie gerne mit unseren Partnerlösungen