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Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung in der Schweiz: Was man wissen muss

By 31. Oktober 2022März 31st, 2024No Comments

Die Buchhaltungsregeln sind in der Schweiz sehr komplex, und es ist wichtig, dass Sie Ihre Pflichten kennen, um Steueranpassungen zu vermeiden.

Wer ist zur Buchhaltung in der Schweiz verpflichtet?

Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht gibt es zwei Kategorien von Unternehmen, die zu einer ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet sind.

  • Juristische Personen, die in Form von AG, GmbH, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen vertreten sind 
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens CHF 500’000 erzielt haben 
Steuerhinterziehung

Die Buchhaltung in der Schweiz: Was man wissen muss

Die ordnungsgemässe Rechnungslegung ist für alle juristischen Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften verpflichtend, die nicht die reduzierten Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstunternehmen anwenden dürfen.


Der Jahresbericht muss aus einer Bilanz, einer Erfolgsrechnung und einem Anhang bestehen und ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vom zuständigen Leitungsorgan oder dem Vorstandsvorsitzenden zu genehmigen. 
 

Die Jahresrechnung muss in einer schweizerischen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) oder in Englisch verfasst sein und die Berichtswährung muss entweder der Schweizer Franken (CHF) oder eine andere relevante Währung sein. Wird eine andere relevante Währung verwendet, so sind auch CHF-Werte darzustellen und die angewandten Fremdwährungskurse im Anhang offenzulegen.  

Im Allgemeinen werden die Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht. Nur Unternehmen mit börsennotierten Wertpapieren oder mit ausstehenden Anleihen müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Sie sind Inhaber eines Start-up- oder Kleinunternehmens in der Schweiz und Ihr Unternehmen erwirtschaftet keinen Umsatz von mehr als CHF 500’000? Dann sind Sie nach Schweizer Recht nicht verpflichtet, eine vollständige Buchhaltung zu führen. Stattdessen können Sie nur Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte führen. In der Schweiz ist diese Art der vereinfachten Abrechnung auch unter dem Namen „Milchbüechli-Rechnung“ bekannt. Nutzen Sie eine Excel-Vorlage, um diese Buchhaltung selber zu führen.


Diese einfache Methode erfordert im Gegensatz zur „doppelten Buchführung“ keine besonderen Kenntnisse und ist für kleine Unternehmen sehr praktisch sein.
 

Ihre Entscheidung über die Art der Buchführung wird auch von der Mehrwertsteuer beeinflusst. 

  • Wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt hat, ist es in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Sie können Ihre Buchhaltung problemlos vereinfacht führen.
  • Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und die Saldosteuersatz-Methode anwenden, können Sie auch ohne Schwierigkeiten und ohne grossen zeitlichen Aufwand eine Milchbüechli-Rechnung führen.
  • Wenn Sie sich bei der für MWST die effektive Methode registriert haben, wird die Buchhaltung komplexer. In diesem Fall empfiehlt sich der Einsatz einer Buchhaltungssoftware.
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Yves Maurer
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