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Steuern

Steuerabzüge für Berufspendler: Effiziente Gestaltung der Fahrtkosten für den Arbeitsweg

By 4. September 2023März 31st, 2024No Comments

Was umfassen die "Fahrtkosten für den Arbeitsweg " genau?

Die Fahrtkosten für den Arbeitsweg beziehen sich auf die Ausgaben, die durch den täglichen Pendelverkehr zwischen diesen beiden Orten entstehen. Dabei ist zu beachten, dass sich dies auf den regulären Arbeitsplatz bezieht und nicht auf gelegentliche Reisen zu anderen Standorten.

Welche Optimierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Optionen zur Optimierung der Fahrtkosten:

Fahrrad

Für Personen, die ihren Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe haben, dürfte ein öffentliches Verkehrsabonnement unnötig sein. In solchen Fällen kann die pauschale Fahrradkostenpauschale von CHF 700 pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Abzug kann auch geltend gemacht werden, wenn das Fahrrad für die Fahrt zwischen dem Wohnort und der nächsten Bushaltestelle oder dem Bahnhof genutzt wird.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die gängigste Möglichkeit für die meisten Arbeitnehmer ist die steuerliche Berücksichtigung von monatlichen Abonnementkosten für den öffentlichen Verkehr (ÖV).  Es ist jedoch nur der tatsächlich erforderliche Betrag absetzbar.
Wenn Sie ein Jahresabonnement erwerben, gewährt die SBB Ihnen einen Monat kostenlos. Achten Sie darauf, den Preis für das Monatsabonnement mit dem Faktor 12 in Ihrer Steuererklärung anzugeben, anstelle des tatsächlichen Jahrespreises, den Sie bezahlt haben.

Auto

Die Kilometerpauschale für das Auto beträgt 70 Rappen pro gefahrenem Kilometer. Dies kann anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden:
Angenommen, die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte beträgt 19 Kilometer. Diese Strecke wird täglich zweimal zurückgelegt, und das über das gesamte Jahr hinweg (220 Arbeitstage). Die Berechnung ergibt sich folgendermassen: 19 km x 2 = 38 km pro Tag x 220 Tage = 8.360 km insgesamt x 0,7 (70 Rappen) = CHF 5.852  Fahrtkostenabzug.
Die Kosten für den Kauf eines Fahrzeuges können nicht abgezogen werden. Ebenso können keine Abzüge vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Firmenauto zur Verfügung stellt.
Es ist zu beachten, dass die Anforderungen für den Abzug von Autokosten streng sind und je nach Kanton variieren. Hier sind einige der gängigen Kriterien:

  • Zeitersparnis im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als einer Stunde pro Tag
  • Medizinische Notwendigkeit
  • Erforderliche Bestätigung vom Arbeitgeber
  • Regelmässige Nutzung des Autos während der Arbeit

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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