In der Schweiz sind Ferien ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten über die entsprechenden Ferienregelungen und Bestimmungen Bescheid wissen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Die wichtigen Aspekte der Ferienregelungen
Linktipps
- Dauer der Ferien – Art. 329a Absatz 1
- Berechnung des Ferienguthabens bei Ein- oder Austritt – Art. 329a Absatz 3
- Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen – Art. 329c Absatz 1
- Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien – Art. 329c Absatz 2
- Während des Arbeitsverhältnisses dürfen keine Urlaubstage ausbezahlt werden – Art. 329d Absatz 2
- Der Ferienanspruch verjährt erst nach 5 Jahren – Art. 128 Absatz 3
Mindestferienanspruch
Der Mindestferienanspruch von vier Wochen bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung von 100 Prozent. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Anspruch anteilig berechnet.
Berechnung des Ferienanspruchs
Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf bezahlten Urlaub, dessen Dauer entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anteilig berechnet wird.
Ein Beispiel für die Urlaubsberechnung bei einem Teilzeitbeschäftigten
Zeitpunkt der Ferien
Ferienabgeltung
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, ihre Ferientage am Ende eines Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Stattdessen können sie sich für eine finanzielle Abgeltung entscheiden, wenn dies für sie günstiger ist.
Die Auszahlung des Ferienguthabens aus dem Jahreslohn kann anhand einer einfachen mathematischen Formel berechnet werden.
Ferienguthaben-Auszahlung = (Jahreslohn / Anzahl Jahresarbeitstage) * Anzahl der nicht genommenen Ferientage.
Beispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Jahreslohn von CHF 60.000 und noch 10 nicht genommene Ferientage. Die Berechnung der Ferienguthaben-Auszahlung würde wie folgt aussehen:
Ferienguthaben-Auszahlung = (CHF 60.000 / 261) * 10 = CHF 2.298,85
Der Auszahlungsbetrag des Ferienguthabens beträgt in diesem Beispiel CHF 2.298,85.
Die Auszahlung des Ferienguthabens aus dem Monatslohn kann ebenfalls anhand einer mathematischen Formel berechnet werden.
Ferienguthaben-Auszahlung = (Monatslohn / (Anzahl der Arbeitstage im Monat) * Anzahl der nicht genommenen Ferientage
Beispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Monatslohn von CHF 5.000, es gibt 22 Arbeitstage im Monat. Der Arbeitnehmer hat noch 5 nicht genommene Ferientage. Die Berechnung der Ferienguthaben-Auszahlung würde wie folgt aussehen:
Ferienguthaben-Auszahlung = (5.000 CHF / (22) * 5 = CHF 1.136,36.
Der Auszahlungsbetrag des Ferienguthabens aus dem Monatslohn beträgt in diesem Beispiel CHF 1.136,36.
Ferien während Krankheit oder Mutterschaft
Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie im Krankheitsfall einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen, um ihre Ferien zu verschieben. Es ist wichtig, dies frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
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