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HR

AHV-Leistungen: Rund um die Pensionierung

By 23. Januar 2023Februar 14th, 2024No Comments

In der Schweiz erhalten Männer ab dem Monat nach ihrem 65. Geburtstag und Frauen ab dem Monat nach ihrem 64. Geburtstag eine ordentliche Altersrente.

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen oder um 1 bis maximal 5 Jahre aufschieben.

Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag Schweiz

Vorzeitige Pensionierung

Die vorzeitige Pensionierung ermöglicht es den Männern und Frauen, die Rente um 1 oder 2 Jahre vorzuziehen. Ein Vorbezug für einzelne Monate ist leider nicht möglich. Gehen Sie ein Jahr früher in Pension, wird Ihre AHV-Rente um 6,8 Prozent reduziert. Gehen Sie zwei Jahre früher in Rente, sind es 13,6 Prozent weniger.

AHV-Beiträge zahlen

Wenn Sie früher in Rente gehen, müssen Sie deshalb weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.


Ausnahme: Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft und Ihr Partner oder Ihre Partnerin arbeitet weiter. Wenn sie oder er einen AHV-pflichtigen Jahreslohn von mindestens 9494 Franken brutto hat, müssen Sie unter Umständen keine eigenen AHV-Beiträge bezahlen.

Anmeldung zum Rentenvorbezug

Der Vorbezug wird mit dem Anmeldeformular für eine Altersrente geltend gemacht. Es wird empfohlen, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Altersjahres, ab dem der Vorbezug gewünscht wird, einzureichen.  


Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
 

Aufschub der Pensionierung

Personen, die Anspruch auf eine ordentliche Altersrente haben, können den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufschieben. 


Innerhalb der Aufschubsdauer kann die Rente nach freier Wahl abgerufen werden. Man muss sich also nicht zum Voraus auf eine feste Aufschubsdauer festlegen.
 

Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt. Dieser prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen: 

Prozentualer Zuschlag nach einer Aufschubsdauer von Jahren und Monaten
Monate 0-2
Monate 3-5
Monate 6-8
Monate 9-11
1 Jahr
5.2
6.6
8
9.4
2 Jahren
10.8
12.3
13.9
15.5
3 Jahren
17.1
18.8
20.5
22.2
4 Jahren
24.0
25.8
27.7
29.6
5 Jahren
31.5

Aufschubserklärung

Für die Anmeldung des Aufschubs ist eine sogenannte Aufschubserklärung erforderlich. Der Eingang dieser Aufschiebungserklärung wird von der Ausgleichskasse bestätigt. Der Aufschub muss innerhalb eines Jahres ab Beginn des Rentenanspruchs geltend gemacht werden.

Abruf der Rente bei Aufschub

Die versicherte Person muss die Rente abrufen, um sie nach einem Aufschub zu beziehen. Die aufgeschobene Rente wird ab jenem Monat ausbezahlt, der dem Abruf folgt, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Auszahlungstermin verlangt wurde. 

Zahlung der AHV-Beiträge

Sie sind von der Zahlung von AHV-Beiträgen befreit, wenn Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weniger als 1400 Franken pro Monat verdienen. Liegt Ihr Einkommen jedoch höher, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Nur die Beiträge an die berufliche Vorsorge und an die Arbeitslosenversicherung entfallen. 

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer
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