Skip to main content

So kommunizieren Sie mit ALPINUM

Bei ALPINUM erfolgt die Kommunikation im Tagesgeschäft über klar definierte Kommunikationswege.

Für die Zusammenarbeit mit ALPINUM stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

Per E-Mail über das Service Postfach

Per Video-Call

Per Rückruf per Telefon

Die Kommunikation per E-Mail ist kostenlos. Video-Calls und telefonische Rückrufe werden nach Aufwand und zum anwendbaren Stundensatz verrechnet.

1. Kommunikation per E-Mail

Die Kommunikation per E-Mail erfolgt über die mit Ihnen vereinbarte E-Mail-Adresse des Service Postfachs (service-***@alpinum-accounting.ch).

Die kostenlose E-Mail-Kommunikation betrifft:

  • Allgemeine Kommunikation 
  • Fachliche Fragen im Rahmen der Zusammenarbeit
  • Übermittlung von Basisdokumenten für die Zusammenarbeit (z.B. Versicherungs-Policen, Zugänge zu Portalen: AHV, MWST, Versicherungen etc.)
  • Spezialaufträge
  • Fragen zu Rechnungen und Abo-Preisen

Anfragen per E-Mail werden an Geschäftstagen in der Regel innert 48 Stunden beantwortet.

✗ Nicht per E-Mail zu übermitteln sind:

Für diese Themen gelten die jeweils separaten Prozesse gemäss Link.

2. Kommunikation per Video-Call

Video-Calls können über den Link in der Signatur des jeweiligen ALPINUM-Mitarbeiters gebucht werden.

Der Vorteil eines Video-Calls besteht darin, dass Sachverhalte mit geteiltem Bildschirm effizienter visualisiert, besprochen und gemeinsam bearbeitet werden können.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Video-Call wird nach Aufwand und zum anwendbaren Stundensatz verrechnet. Die Mindestverrechnung beträgt 15 Minuten. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden standardmässig 15 Minuten in Rechnung gestellt.

3. Rückruf per Telefon

Telefonische Rückrufe können ebenfalls über den Link in der Signatur des jeweiligen ALPINUM-Mitarbeiters gebucht werden.
Telefonische Rückrufe eignen sich insbesondere für kurze Besprechungen oder Anliegen, die direkt mündlich geklärt werden sollen.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Der telefonische Rückruf wird nach Aufwand und zum anwendbaren Stundensatz verrechnet. Die Mindestverrechnung beträgt 15 Minuten. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden standardmässig 15 Minuten in Rechnung gestellt.