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Steuern

Steuern Sparen in der Schweiz – 15 Expertentipps für Ihre Finanzen

By 8. Dezember 2023Februar 1st, 2024No Comments

Herzlich willkommen! Wenn Sie auf der Suche nach intelligenten Möglichkeiten sind, in der Schweiz Steuern zu sparen, sind Sie hier genau richtig.

Hier sind 15 Expertentipps, die Ihnen helfen, Ihre finanzielle Belastung zu minimieren.

1. Abzüge optimieren – Dokumentieren Sie sorgfältig

Es mag banal klingen, aber die lückenlose Zusammenstellung aller Unterlagen ist entscheidend. Belegen Sie steuermindernde Faktoren und bewahren Sie Belege schon während des Steuerjahres geordnet auf, um sie griffbereit zu haben. Eine durchdachte Dokumentation erleichtert nicht nur den Steuerprozess, sondern sichert Ihnen auch alle möglichen Abzüge.

2. Säule 3a nutzen – Staffeln Sie Einzahlungen geschickt

Einzahlungen in die Säule 3a sind nicht nur eine Form der Altersvorsorge, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. Sie können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Durch über mehrere Jahre gestaffelte Einzahlungen können Sie nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auch für die kommenden Jahre die Steuerprogression effizient brechen. Beachten Sie dabei die jährliche Einzahlungslimite von CHF 7’056.– (Stand: 2023) und für Selbstständige die Möglichkeit, bis zu CHF 35’280.– oder maximal 20% des Nettoeinkommens einzuzahlen.

3. Clevere Einkäufe in die Pensionskasse

Einkäufe in die Pensionskasse können Sie grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Pensionskassenguthaben ist von der Vermögenssteuer ausgenommen, und die Erträge auf dem Kapital sind steuerfrei. Um maximal von den Abzügen zu profitieren, lohnt es sich, mögliche Einkäufe zu staffeln. Planen Sie Ihre Einkäufe strategisch, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen.

4. Überlegte Wahl der Wechselpauschale beim Liegenschaftsunterhalt

Die Entscheidung zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten für den Liegenschaftsunterhalt kann einen erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerbelastung haben. Grundsätzlich dürfen Sie wählen, ob Sie die tatsächlichen Kosten oder die so genannte „Wechselpauschale“ geltend machen wollen. Diese Pauschale beträgt in der Regel 20 Prozent des Eigenmietwerts. Beachten Sie dabei auch das Alter des Gebäudes, da dies in einigen Kantonen eine Rolle spielt. Bei Neubauten bis zum Alter von zehn Jahren ist der Pauschalabzug zum Beispiel auf zehn Prozent beschränkt, bei älteren Gebäuden liegt er in der Regel bei 20 Prozent.

5. Kinderbetreuungsabzug – Entlastung für Eltern

In allen Kantonen und auf Bundesebene kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden, wenn die Kinder fremdbetreut werden. Im Kanton Zürich können Sie beispielsweise bis zu CHF 25’000 pro Jahr und Kind für die Kinderbetreuung abziehen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die finanzielle Belastung durch Kinderbetreuung zu reduzieren.

6. Umweltfreundlicher Arbeitsweg – Fahrtkosten clever absetzen

Es lohnt sich, auf die Umwelt zu achten! Nutzen Sie umweltfreundliche Fortbewegungsmittel wie ÖV und Fahrrad oder Mofa, um bis zu CHF 3‘000.– für die Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort bei der Bundessteuer abzuziehen. Autokosten können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls abgezogen werden (Faustregel: 1h Zeitersparnis im Vergleich zu ÖV). Achten Sie darauf, die genauen Regelungen in Ihrem Kanton zu prüfen und die besten Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Fahrtkosten zu nutzen.

7. Vermögensverwaltungskosten

Die Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In verschiedenen Kantonen gibt es die Wahl zwischen dem effektiven Abzug und einem Pauschalbetrag von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Kanton und wählen Sie die Option, die Ihnen den grössten steuerlichen Vorteil bietet. Der Kanton Zürich lässt einen Pauschalabzug von 3 Promille, maximal jedoch einen Betrag von CHF 6’000.- zu.

8. Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert

Bei zu grossen Liegenschaften (z.B. nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners) kann ein „Unternutzungsabzug“ beim Bund und in bestimmten Kantonen (Baselland, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich) geltend gemacht werden, um den Eigenmietwert zu senken. Möglich ist dies nur bei dauernd selbstbewohnen Liegenschaften – Feriendomizile sind von der Regel ausgeschlossen. Dieser Abzug wird nur auf Gesuch hin gewährt und gilt nur für die laufende Steuerperiode – er muss daher jedes Jahr neu gestellt werden! Der Aufwand für die Geltendmachung des Unternutzungsabzugs ist klein, der Nutzen jedoch gross.

9. Aus- und Weiterbildungskosten – Investition in die Zukunft

Die selbst bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt CHF 12‘000 pro Jahr bei der direkten Bundessteuer, zudem gewähren auch die Kantone Steuerabzüge für die Weiterbildung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu reduzieren. Planen Sie Ihre Aus- und Weiterbildungskosten sorgfältig und optimieren Sie so Ihren steuerlichen Nutzen.

10. Gesundheitskosten geltend machen

Selbst getragene Krankheitskosten (ohne Krankenkassenprämien) und behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden, wenn sie grösser als 5 % des Reineinkommens sind. Prüfen Sie, welche Gesundheitskosten abzugsfähig sind, und dokumentieren Sie diese sorgfältig, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

11. Spenden – Gutes tun und profitieren

Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beachten Sie die Mindesthöhe von CHF 100 und die Obergrenze von 20 % des steuerbaren Einkommens. Engagieren Sie sich für wohltätige Zwecke und nutzen Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken.

12. Indirekte Amortisation von Hypotheken

Bei der indirekten Amortisation bleiben Hypothekarschuld und Schuldzinsen unverändert hoch. Die Rückzahlungen an die Bank werden auf ein Konto der Säule 3a geleistet, welches der Bank als Sicherheit dient. Dadurch können Sie die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen vollumfänglich vom Vermögen bzw. Einkommen abziehen. Prüfen Sie, ob diese Form der Amortisation für Sie geeignet ist, und optimieren Sie Ihre finanzielle Situation.

13. Wertvermehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen

Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können bei den meisten Kantonen bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Solche wertvermehrende Aufwendungen, zum Beispiel die Montage einer neuen Solar- oder Photovoltaikanlage, können, wie Liegenschaftsunterhalt, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Berücksichtigen Sie dabei auch Subventionen der öffentlichen Hand und nutzen Sie diese, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

14. Steuern rechtzeitig einzahlen – Zinsvorteile nutzen

Frühes Begleichen der Steuern kann sich lohnen. In den meisten Kantonen gibt es für Vorauszahlungen Zinsen, die besser als der Zinssatz auf Sparkonten sein können. Vermeiden Sie Verzugszinsen, die je nach Kanton bis zu 5 Prozent betragen können. Planen Sie Ihre Steuerzahlungen sorgfältig, um von den Zinsvorteilen zu profitieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

15. Steuerplanung – Der Schlüssel zum Erfolg um Steuern in der Schweiz zu sparen

Die Steuerplanung ist entscheidend für langfristigen Erfolg. Planen Sie Ihre Pensionierung, Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben, Lebensversicherung und AHV bei einer Frühpensionierung sorgfältig. Eine integrierte Steuerplanung ist der Schlüssel zum maximalen Erfolg. Berücksichtigen Sie dabei auch die Koordination mit Ihrem Lebenspartner, um gemeinsam das Beste aus Ihren steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen.

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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