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Finanzbuchhaltung

Sponsoring und Spenden: Unterschiede und steuerliche Aspekte

By 28. November 2023April 17th, 2024No Comments

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In einer Zeit, in der soziale Verantwortung und Unternehmensengagement zunehmend an Bedeutung gewinnen, spielen Sponsoring und Spenden eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Veranstaltungen, Initiativen und Organisationen. Diese finanziellen Beiträge dienen nicht nur der Selbstlosigkeit, sondern unterliegen auch steuerlichen und vertraglichen Bedingungen.

Die Besteuerung von Sponsoring und Spenden unterliegt verschiedenen Kriterien und ist ein wichtiger Aspekt bei der steuerlichen Behandlung von Unternehmensaktivitäten. Insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer sind klare Unterscheidungen zwischen diesen verschiedenen Formen von finanzieller Unterstützung erforderlich.

1. Definition von Sponsoring und Spenden

Sponsoring

Beim Sponsoring handelt es sich um eine Form der Unterstützung, bei der ein Unternehmen oder eine Einzelperson finanzielle oder materielle Leistungen erbringt und im Gegenzug eine Gegenleistung erwartet. Diese Gegenleistung besteht in der Regel aus Werbe- oder Marketingmassnahmen. Dadurch wird das Image des Sponsors gefördert oder dessen Bekanntheitsgrad erhöht. Diese Leistungen werden publikumswirksam mitgeteilt, um die Marktposition des Zuwendenden zu verbessern, indem auf sein soziales Engagement oder seine Zusammenarbeit mit einer Organisation hingewiesen wird.

Spenden

Im Mehrwertsteuersystem wird eine Spende nicht als Leistung betrachtet, da keine direkte Gegenleistung erwartet wird. Dies bedeutet, dass der Spender keine spezifischen Vorteile oder Leistungen im Sinne der Mehrwertsteuer erhält. Die Einräumung einer Spende erfolgt ohne die Erwartung einer entsprechenden Leistung oder eines Vorteils für den Spender. Eine neutrale Nennung des Spenders ohne Werbebotschaften oder Verweise auf Produkte ist steuerfrei. Die Unterstützung darf nicht dazu dienen, eine spezifische Leistung oder ein bestimmtes Produkt zu erlangen, da dies eine steuerbare Werbeleistung darstellen könnte.

2. Steuerabzug bei Sponsoring und Spenden

Spenden

Natürliche Personen:

Steuerabzug für Spenden: Natürliche Personen können Spenden an gemeinnützige Organisationen in der Regel von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dies setzt voraus, dass die empfangende Organisation von der Steuer befreit ist und ihren Sitz in der Schweiz hat.
Anerkennung durch Zewo-Zertifizierung: Eine einfache Möglichkeit für Spender, die Gemeinnützigkeit einer Organisation zu überprüfen, ist die Zewo-Zertifizierung. Organisationen mit diesem Gütesiegel sind steuerbefreit. Es gibt jedoch auch andere Institutionen, die für einen Steuerabzug qualifiziert sind.
Kantonale Veröffentlichungen: Einige kantonale Steuerverwaltungen veröffentlichen Listen mit steuerbefreiten Organisationen auf ihren Webseiten. Es lohnt sich, diese Informationen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Spende steuerlich abzugsfähig ist.
Maximal können 20% vom Einkommen abgezogen werden. Im Minimum müssen die Spenden in der Steuerperiode CHF 100.- betragen.

Juristische Personen:

Steuerliche Förderung für Unternehmen: Juristische Personen können ebenfalls Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend machen. Hierbei dürfen maximal 20% des Reingewinns als freiwillige Zuwendung abgezogen werden.
Gemeinnützige Organisationen: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die empfangende Organisation als gemeinnützig anerkannt ist. Die gleichen Kriterien gelten wie bei natürlichen Personen, einschließlich der Zewo-Zertifizierung oder anderer regionaler Zertifizierungen.

Allgemeiner Tipp:

Sorgfältige Dokumentation: Sowohl natürliche als auch juristische Personen sollten ihre Spenden sorgfältig dokumentieren. Dies umfasst Spendenquittungen oder Bestätigungen von den begünstigten Organisationen.

Sponsoring

Bei Sponsoring-Leistungen handelt es sich um steuerbare Leistungen, da der Sponsor eine Gegenleistung erwartet. Der Empfänger des Sponsorings muss dem Sponsor eine Rechnung ausstellen, und der Sponsor kann den Betrag als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Wert der Gegenleistung dem Sponsoring-Betrag entspricht und keine Aufteilung in einen Sponsoring- und einen Spendenteil möglich ist.


Das Bruttoprinzip

Zwischen Parteien, die gegenseitig Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen, müssen die Leistungen vollständig in Rechnung gestellt werden. Eine Verrechnung allein über einen Nettobetrag zugunsten einer Partei widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemässen Buchführung.

Unterstützung durch Naturalleistungen

Naturalleistungen, die im Rahmen eines Sponsorings erbracht werden, müssen gegenseitig in Rechnung gestellt und versteuert werden. Das Unternehmen oder der Sponsor stellt die Naturalleistungen und der Empfänger die Werbeleistung in Rechnung.

Spendenvereinbarung und Sponsoringvertrag

Ein Vertrag sollte die Absprachen umfassend wiedergeben, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Für Spenden ist eine klare Vereinbarung wichtig, um:

  • Die Spendenqualifikation zu belegen.
  • Spenden von anderen Geschäftsbeziehungen abzugrenzen (z.B. normale Kundengeschäfte).

Bei Sponsoringverträgen sollten die Bedingungen klar sein:

  • Sponsoren- und Empfängerleistungen,
  • Sponsorrechte,
  • Abrechnung von Leistungen,
  • Mehrwertsteuerregelung
Download: Muster Sponsoringvertrag

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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