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Finanzbuchhaltung

Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs in der Schweiz: Vorteile, Regelungen und steuerliche Aspekte

By 21. August 2023Februar 2nd, 2024No Comments

Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Arbeitsbenefit, das Arbeitnehmern und Unternehmen viele Vorteile bietet.

Diese Praxis kann jedoch auch kompliziert sein, da sie rechtliche und steuerliche Implikationen mit sich bringt.

Vorteile der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs

Mobilität: Ein Geschäftsfahrzeug ermöglicht es Mitarbeitern, flexibel und effizient zu reisen, sei es für Kundentermine, Dienstreisen oder den täglichen Arbeitsweg. Dies steigert die Produktivität und verbessert die Arbeitsbedingungen.

Attraktivität als Arbeitgeber: Die Bereitstellung eines Geschäftsfahrzeugs kann ein entscheidendes Element sein, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Es ist ein attraktiver Anreiz, der die Arbeitszufriedenheit erhöhen kann.
Kosteneinsparungen für Arbeitnehmer: Durch die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs können Arbeitnehmer persönliche Fahrzeuge und die damit verbundenen Kosten (Wartung, Versicherung, Treibstoff, usw.) einsparen.

Regelungen für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Die Regelungen zur privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen variieren in der Schweiz je nach Kanton und Art des Fahrzeugs. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften in Ihrem Kanton zu überprüfen. Hier sind einige allgemeine Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

Vertragliche Vereinbarungen: Es ist ratsam, klare vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs zu treffen. Diese Vereinbarungen sollten die Nutzungsdauer, die Kilometerbegrenzung und mögliche Kosten für den Arbeitnehmer abdecken.
Steuern: Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, sich über die steuerlichen Konsequenzen im jeweiligen Kanton zu informieren. Oft muss die private Nutzung des Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer als Einkommen versteuert werden.

Die Berechnung des Privatanteils

Der Privatanteil bezieht sich auf die Nutzung eines Firmenwagens oder eines Fahrzeugs, das dem Unternehmen gehört, für private Zwecke durch den Arbeitnehmer. Dieser Privatanteil hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, da er als geldwerter Vorteil betrachtet wird und als steuerpflichtiges Einkommen angesehen wird.
Die Berechnung des Privatanteils kann unterschiedlich erfolgen, je nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt zwei Methoden zur Berechnung des Privatanteils:
Pauschale Methode: Hier wird ein Prozentsatz des Kaufpreises des Fahrzeugs angenommen.
Die jährliche private Nutzungsgebühr beträgt 10,8 % (entspricht monatlich 0,9 %) des Kaufpreises des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs (ohne Mehrwertsteuer).
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen stellt einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung. Der Kaufpreis des Fahrzeugs beträgt CHF 40’000 ohne Mehrwertsteuer.
Berechnung des jährlichen Privatanteils und steuerbaren Einkommens:
Privatanteil = 10,8 % von CHF 40’000 (ohne MWST) = CHF 4’320
Dabei ist zu beachten, dass eine Mindestpauschale von CHF 150 pro Monat (CHF 1’800 pro Jahr) gilt.
Effektive Methode: Hier werden die tatsächlichen privaten Kilometer, die mit dem Fahrzeug gefahren wurden, erfasst und mit einem festgelegten Satz multipliziert, um den Privatanteil zu berechnen. Diese Methode erfordert die genaue Führung eines Fahrtenbuchs, um die privaten und geschäftlichen Fahrten zu dokumentieren.
Die Berechnung des privaten Anteils erfolgt auf Basis von 70 Rappen für jeden tatsächlich privat gefahrenen Kilometer.
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen stellt einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer führt ein genaues Fahrtenbuch, um die tatsächlichen privaten und geschäftlichen Kilometer zu dokumentieren. Der Arbeitnehmer gibt die privaten Kilometer monatlich an den Arbeitgeber weiter, um den Privatanteil zu berechnen.
Annahme: Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr insgesamt 10‘000 Kilometer privat mit dem Firmenwagen zurückgelegt.
Berechnung des jählichen Privatanteils und steuerbaren Einkommens:
Privatanteil = 10‘0000 km * 0,70 CHF/km = CHF 7‘000.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug häufig nutzen und dabei meist kurze Strecken zurücklegen, empfehlen wir die Anwendung der Pauschalregelung. In solchen Fällen kann die Führung eines Fahrtenbuchs als zu zeitaufwendig erscheinen, ohne dass dadurch ein signifikanter finanzieller Vorteil erzielt werden kann.

Mehrwertsteuer auf den Privatanteil

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den privaten Anteil nicht nur als Vorteil im Gehalt auszuweisen und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, sondern diesen auch als Betrag für die Mehrwertsteuer anzugeben.

Arbeitsweg in der privaten Steuererklärung

Wenn gemäss der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsweg nicht vom Arbeitnehmer erstattet werden, sollte der Arbeitgeber auf dem Lohnaus das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) ankreuzen.

Durch die Übernahme der Kosten für die Arbeitswege durch den Arbeitgeber ist es nicht mehr möglich, diese Ausgaben in der privaten Steuererklärung abzuziehen.

Privat- oder Geschäftsfahrzeug für Einzelunternehmen

Je nachdem, wie ein Einzelunternehmer oder Selbstständiger sein Auto hauptsächlich nutzt, wird es entweder als persönliches Fahrzeug oder als Geschäftsfahrzeug klassifiziert. Falls der Einzelunternehmer mehr als die Hälfte seiner gefahrenen Kilometer geschäftlich zurücklegt, wird das Auto als „Firmenfahrzeug“ betrachtet und dementsprechend als Bestandteil seines unternehmerischen Vermögens erfasst.

Diese Unterscheidung hat zur Folge, dass bei einem Firmenfahrzeug der private Anteil berechnet und dokumentiert werden muss. Wenn es sich hingegen um ein privates Fahrzeug handelt, sollten eine angemessene Vergütung und der Abzug von Fahrtkosten für geschäftliche Zwecke berücksichtigt werden.

Porsche oder Maserati als Geschäftsfahrzeug?

Die Wahl von Luxusfahrzeugen für geschäftliche Zwecke kann steuerliche und finanzielle Konsequenzen haben und wird von der Schweizer Steuerverwaltung besonders behandelt. Für die korrekte Bewertung dieser Autos in der Finanzbuchhaltung verwenden die Finanzämter die folgenden Methoden:


Die «Appenzeller-Methode»
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden hat entschieden, dass der zulässige Wert für ein Geschäftsfahrzeug CHF 100’000 nicht übersteigen darf. Andernfalls wird der überschüssige Betrag bei der Berechnung der Abschreibung als steuerpflichtiger Gewinn des Unternehmens berücksichtigt.

Beispiel: Wenn das Unternehmen das Geschäftsfahrzeug für CHF 140’000 besitzt und die Amortisation mit CHF 56’000 (40% von CHF 140’000) berechnet wird.
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden anerkennt steuerlich nur eine Abschreibung des Geschäftsfahrzeugs in Höhe von CHF 40’000 (40% von CHF 100’000).
Für den Betrag bis zu CHF 100’000 wird ein pauschaler Privatanteil von 10,8 % (pro Jahr) vom Anschaffungswert des geschäftlich genutzten Fahrzeugs für private Zwecke berechnet. Für den Wert, der über diesen Betrag hinausgeht, wird gemäss dieser Methode kein weiterer Privatanteil erhoben.
Die „Zürcher Methode“
Im Gegensatz zur „Appenzeller Methode“ beurteilt die „Zürcher Methode“ nicht einfach den Anschaffungswert über CHF 100’000.- als automatisch ungerechtfertigt im geschäftlichen Kontext. Stattdessen wird bei der „Zürcher Methode“ der pauschale Privatanteil für den gesamten Anschaffungswert um einen „Luxus“-Aspekt erhöht, und zwar in gemässigten Schritten, die in Beziehung zum Kaufpreis stehen.
Der Privatanteil wird wie folgt erhöht:

  • Mit einem Erwerbspreis unter CHF 120’000 auf 11%
  • Mit einem Erwerbspreis unter  CHF 300’000 auf 17% des Erwerbspreises bzw. Anschaffungswerts.
Die „Luzerner Methode“
In Luzern wird die Angemessenheit der Abschreibung eines Luxus-Geschäftsfahrzeugs individuell bewertet und ist akzeptabel, wenn sie in Verbindung mit der geschäftlichen Aktivität steht. Falls das Wirtschaftsgut privaten Zwecken dient, ist eine Abschreibung nicht erlaubt. Der steuerpflichtige Privatanteil für das gesamte Anschaffungsvolumen des Luxus-Geschäftsfahrzeugs beträgt 10,8 %.

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer
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