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HR

Obligatorische und ergänzende Unfallversicherung (UVG) für Firmen

By 25. April 2023Februar 2nd, 2024No Comments

Die Unfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Während die obligatorische Unfallversicherung über die Suva läuft, gibt es auch die Möglichkeit der überobligatorischen Unfallversicherung, die von privaten Versicherern angeboten wird. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Pflichten für Arbeitgeber und bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU.

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Versicherter Personenkreis

Die Unfallversicherung ist für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch. Auch Schüler, Studenten und Praktikanten sind in der Regel über die Schule oder Universität versichert. Die Versicherung deckt Unfälle auf dem Arbeitsweg sowie Arbeitsunfälle ab. 

Versicherungsunterstellung (Suva - Private Versicherer)

Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und übernimmt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz. Es gibt jedoch auch private Versicherer, die Unfallversicherungen anbieten. Diese privaten Versicherungen sind in der Regel für Personen gedacht, die nicht unter die Suva-Versicherung fallen oder eine höhere Deckung wünschen. Arbeitgeber können auch eine Überobligatorische Unfallversicherung abschließen, um ihre Mitarbeiter zusätzlich abzusichern. 

Berechnungsgrundlagen Beiträge, Jahresberechnung

Die Beiträge für die Unfallversicherung werden auf Basis des Bruttolohns des Arbeitnehmers berechnet. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam bezahlt. Die genaue Höhe des Beitrags hängt vom Risiko des jeweiligen Arbeitsplatzes ab. Die Jahresberechnung erfolgt auf der Grundlage der Beiträge, die im vergangenen Jahr gezahlt wurden. 

Unfallmeldung

Im Falle eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung bei der zuständigen Unfallversicherung einreichen. Auch der betroffene Arbeitnehmer muss den Unfall der Versicherung melden. Dies ist wichtig, damit die Versicherung die notwendigen Schritte zur Abwicklung des Falls einleiten kann. 

Leistungsarten, Rentenabrechnung, Integritätsentschädigung

Die Leistungsarten der Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente, Hinterlassenen Rente und Integritätsentschädigung. Die Rentenabrechnung hängt vom Grad der Invalidität ab, der durch einen Arzt festgestellt wird. Die Integritätsentschädigung wird gezahlt, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten entstanden ist. 

Die überobligatorische Unfallversicherung

Die überobligatorische Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Absicherung gegen Unfälle, die nicht von der obligatorischen Unfallversicherung abgedeckt sind. Die Leistungen können je nach Versicherer variieren, aber sie können beispielsweise eine höhere Invalidenrente oder eine höhere Todesfallleistung umfassen. Die Kosten für die überobligatorische Unfallversicherung werden von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern getragen. 

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben auch gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Unfallversicherung. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter bei der obligatorischen Unfallversicherung der Suva angemeldet sind und die Beiträge pünktlich bezahlen. Darüber hinaus müssen sie ihre Mitarbeiter über die Unfallversicherung informieren und sicherstellen, dass Unfälle korrekt gemeldet werden. 

Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU

Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU regeln den Zugang von Arbeitnehmern aus der EU zum Schweizer Arbeitsmarkt. Diese Verträge umfassen auch die Unfallversicherung. Wenn ein EU-Bürger in der Schweiz arbeitet, ist er in der Regel über die obligatorische Unfallversicherung der Suva abgedeckt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelungen je nach Vertrag und Land unterschiedlich sein können. 

Nachdeckung/Abrede Versicherung

Die Nachdeckung oder Abrede Versicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die Arbeitgeber abschließen können, um ihre Mitarbeiter über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu versichern.  

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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