Die Frage über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Analyse der steuerlichen Aspekte und finanziellen Auswirkungen ist von wesentlicher Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
In diesem Kontext werden die steuerlichen Vor- und Nachteile von freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse sorgfältig betrachtet, um den individuellen Nutzen für Steuerzahler zu beleuchten.
Was Sie über freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse wissen sollten:
Vorteile
Steuerersparnis: Durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können signifikante Steuervorteile realisiert werden, was zu einer effizienten Reduzierung der Steuerlast führt. Die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse können voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Erweiterung der Vorsorge: Die Möglichkeit, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zu tätigen, ermöglicht eine bedeutende Erweiterung der Altersvorsorge, was zu einer erhöhten finanziellen Absicherung im Alter führt.
Keine Umverteilungseffekte: Bei der Pensionskasse findet grundsätzlich keine Umverteilung von aktiven Beitragszahlern zu Rentnern statt, wodurch der individuelle Vorsorgebeitrag geschützt wird.
Verzinsung: Die Vorsorgegelder werden zu einen Minimalzinssatz verzinst (1.25% – Stand Oktober 2023).
Reduzierter Steuersatz bei Auszahlung: Die gezielten Einzahlungen ermöglichen einen reduzierten Steuersatz bei der Auszahlung, was zu weiteren finanziellen Vorteilen führen kann.
Erweiterung der Vorsorge: Die Möglichkeit, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zu tätigen, ermöglicht eine bedeutende Erweiterung der Altersvorsorge, was zu einer erhöhten finanziellen Absicherung im Alter führt.
Keine Umverteilungseffekte: Bei der Pensionskasse findet grundsätzlich keine Umverteilung von aktiven Beitragszahlern zu Rentnern statt, wodurch der individuelle Vorsorgebeitrag geschützt wird.
Verzinsung: Die Vorsorgegelder werden zu einen Minimalzinssatz verzinst (1.25% – Stand Oktober 2023).
Reduzierter Steuersatz bei Auszahlung: Die gezielten Einzahlungen ermöglichen einen reduzierten Steuersatz bei der Auszahlung, was zu weiteren finanziellen Vorteilen führen kann.
Nachteile
Kapitalbindung: Es ist wichtig zu beachten, dass das investierte Kapital langfristig in der Altersvorsorge gebunden ist, was die finanzielle Flexibilität einschränken kann. Jedoch besteht die Möglichkeit für eine vorzeitige Auszahlung der Pensionskassengelder z.B. in folgenden Fällen: Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum; Aufnahme einer Selbständigkeit, Frühpensionierung, Auswandern – definitives Verlassen der Schweiz in ein Nicht-EU/EFTA-Land.
Steuerersparnis bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse
Im Folgenden wird die Steuerersparnis anhand eines Beispiels für Einzahlungen in Höhe von CHF 50ʼ000 in die 2. Säule für die Städte Luzern, Zürich, Basel, St. Gallen und Lausanne veranschaulicht.
Vereinfachtes Beispiel:
Vereinfachtes Beispiel:
- Steuerbares Einkommen: CHF 200ʼ000
- Familienstand: Verheiratetes Ehepaar, zwei Kinder
- Religionszugehörigkeit: Römisch-katholisch
- Keine Berücksichtigung des Vermögens
- Alle Beträge in CHF und beinhalten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Luzern
Einkauf
ohne
mit
Erwerbseinkommen
200ʼ000
200ʼ000
Einkauf in die 2. Säule (BVG)
0
-50ʼ000
Steuerbares Einkommen
200ʼ000
150ʼ000
Steuerbelastung (Jahr 2023)
43ʼ221
26ʼ472
Steuerersparnis mit Einkauf
-16ʼ749
Zürich
Einkauf
ohne
mit
Erwerbseinkommen
200ʼ000
200ʼ000
Einkauf in die 2. Säule (BVG)
0
-50ʼ000
Steuerbares Einkommen
200ʼ000
150ʼ000
Steuerbelastung (Jahr 2023)
43ʼ687
26ʼ225
Steuerersparnis mit Einkauf
-17ʼ462
Basel
Einkauf
ohne
mit
Erwerbseinkommen
200ʼ000
200ʼ000
Einkauf in die 2. Säule (BVG)
0
-50ʼ000
Steuerbares Einkommen
200ʼ000
150ʼ000
Steuerbelastung (Jahr 2023)
58ʼ781
40ʼ536
Steuerersparnis mit Einkauf
-18ʼ245
St. Gallen
Einkauf
ohne
mit
Erwerbseinkommen
200ʼ000
200ʼ000
Einkauf in die 2. Säule (BVG)
0
-50ʼ000
Steuerbares Einkommen
200ʼ000
150ʼ000
Steuerbelastung (Jahr 2023)
50ʼ697
31ʼ609
Steuerersparnis mit Einkauf
-19ʼ088
Lausanne
Einkauf
ohne
mit
Erwerbseinkommen
200ʼ000
200ʼ000
Einkauf in die 2. Säule (BVG)
0
-50ʼ000
Steuerbares Einkommen
200ʼ000
150ʼ000
Steuerbelastung (Jahr 2023)
47ʼ912
29ʼ864
Steuerersparnis mit Einkauf
-18ʼ048
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