Muster Verwarnung Mitarbeiter Schweiz
Unser Muster Verwarnung Mitarbeiter kann Ihnen als Vorlage dienen.
Die Verwarnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, mit dem Arbeitgeber auf schweres Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter reagieren können.
Ob mündlich oder schriftlich erteilt, dient sie dazu, Probleme und Konsequenzen anzusprechen. Bei einer Verwarnung wird die schriftliche Form aus Beweisgründen wird dringend empfohlen.
Fristlose Entlassung: Wann ist eine Verwarnung notwendig?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Mitarbeiter bei schwerwiegenden Verfehlungen fristlos zu entlassen. Dies ist der Fall, wenn ein Vorfall zu einer unwiederbringlichen Zerstörung des grundlegenden Vertrauensverhältnisses in der Arbeitsbeziehung führt (vgl. Art. 337 OR).
Die Beurteilung der Notwendigkeit einer vorgängigen Abmahnung erfordert eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls. Das sind z.B.: schwere des Fehlverhaltens, Höhe des Schadens, Hierarchie und Dienstjahre. Ebenso sind etwaige frühere Vorfälle und Verwarnungen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist unerlässlich.
Wie soll eine Verwarnung ausgesprochen werden?
Bei einer Verwarnung vor einer fristlosen Kündigung sollten folgende Punkte enthalten sein:
- das gerügte Verhalten; und
- die konkrete Androhung der (fristlosen) Entlassung im Wiederholungsfall.
Wann macht eine Abmahnung keinen Sinn?
- Mangelnder Praxiserfahrung;
- Unzureichender Fachkenntnisse;
- Mangelnden sozialen Kompetenzen;
- Fehlender Belastbarkeit und Empfindlichkeit bei Stress.
Wann ist eine Verwarnung des Mitarbeiters sinnvoll?
Beispiele aus der Praxis:
Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz sind problematisch. Die Anwesenheit eines Mitarbeiters unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen kann zu erheblichen Gefahren führen.
Dazu zählen Unfallrisiken, die potenzielle Gefährdung von Kollegen oder Dritten sowie die Beeinträchtigung der Arbeitsqualität. Zusätzlich besteht die Gefahr der Schädigung des Rufs des Unternehmens. Diese Situation stellt somit eine erhebliche Bedrohung für die Interessen des Arbeitgebers dar. In den meisten Fällen wird eine vorherige Verwarnung angezeigt sein.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sie auch hier.
Konflikte am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Konflikten am Arbeitsplatz einzugreifen und die Mitarbeiter zu schützen. Es muss daher gegenüber einem „Unruhestifter“ (z.B. bei Mobbing, Belästigung) entsprechende Massnahmen ergreifen. Gespräche und eine schriftliche Verwarnung aussprechen können hier besonders wirksam sein. So wird auch die Basis für eine spätere (fristlose) Entlassung im Falle einer Wiederholung geschaffen.
Social Media
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäusserung in sozialen Netzwerken (LinkedIn, Instagram, Facebook etc.). Er ist aber nicht befugt, die Interessen oder das Image seines Arbeitgebers zu schädigen oder vertrauliche Informationen preiszugeben. Bestimmte Postings, die diesen Richtlinien widersprechen, sind nicht zulässig und können zu einer Abmahnung führen.
Geheimhaltungspflicht
Die Offenlegung vertraulicher Informationen, können zu Verwarnungen führen. Bei schwerwiegenden Fällen, z.B. Preisgabe von Informationen an einen Konkurrenten, können sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Verwendung von Firmeneigentum
Die private Nutzung von Firmeneigentum oder Arbeitszeit, wie beispielsweise für private Telefonate oder Internetnutzung, kann unzulässig sein. Ebenso ist es nicht zulässig, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Angelegenheiten erledigen (Einkaufen, Ferien buchen etc.). Es ist wichtig, dass Mitarbeiter sich bewusst sind, was gemäss dem Personalreglement zulässig ist.
Zuverlässigkeit und Sorgfalt
Mitarbeiter, die sich durch ungenügenden persönlichen Einsatz, unzureichende Sorgfalt bzw. Zuverlässigkeit auszeichnen, laufen Gefahr, eine Verwarnung zu provozieren. Solche Verhaltensweisen können die Arbeitsqualität beeinträchtigen und stehen im Widerspruch zu den Erwartungen des Unternehmens an seine Angestellten.
Erfassung der Arbeitszeit / Stunden-Rapporte
Mitarbeiter, die Arbeitsbelege oder die Zeiterfassung unzureichend führen, riskieren eine Abmahnung. Eine genaue und ordnungsgemässe Zeiterfassung ist entscheidend für die betriebliche Transparenz und die Einhaltung der Arbeitsgesetze. Es liegt im Interesse des Mitarbeiters, diese Anforderungen sorgfältig zu erfüllen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unzulässige Abwesenheiten: „Blau machen“ und häufig zu spät kommen
Verstösse gegen die Arbeitszeit, wie nicht dokumentierte Abwesenheiten, übermässig lange Pausen, häufige Rauchpausen und Unpünktlichkeit, gelten als Fehlverhalten. Insbesondere, wenn Sie gegen die Weisungen des Arbeitgebers verstossen. Solche Abwesenheiten sollen angemessen sanktioniert werden.
Auch in diesen Fällen sollte ein Arbeiter einen Arbeitnehmer schriftlich abmahnen, bevor er weitere Schritte einleitet. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, fristlose Entlassungen gut zu begründen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Konkurrierende Tätigkeit
Insbesondere eine konkurrierende Tätigkeit ohne Wissen des Arbeitgebers, kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Führungskräfte unterliegen einer erhöhten Treuepflicht, wodurch Verstösse schwerwiegender bewertet werden.
Abmahnung: Rechtliche Prüfung bei (fristloser) Entlassung
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