Ein Sabbatical – auch unbezahlter Urlaub genannt - ist gesetzlich nicht verankert. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine längere Auszeit zulässt oder nicht.
Sofern im Einzelarbeitsvertag oder potenziell anwendbarem GAV nichts geregelt ist, bedarf es einer separaten Regelung des unbezahlten Urlaubs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmendem. Diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen.
Aus der Sicht des Arbeitgebers wie der Arbeitnehmenden muss man sich vor dem Sabbatical Gedanken über die Weiterführung der Versicherungen machen, insbesondere damit keine Deckungslücken bei den Sozialversicherungen entstehen.
Dauert ein unbezahlter Urlaub länger als einen Monat, sind einige Vorkehrungen vor Antritt des Sabbaticals zu treffen:
AHV
BVG
UVG
Kündigungsfristen
Kürzung Ferienanspruch und 13. Monatslohn
Familienzulagen
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Finanzbuchhaltung
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Lohnbuchhaltung
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Geschäftsabschluss
Ende Jahr übernehmen wir den kompletten Jahresabschluss mit konkreten Handlungsempfehlungen
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